Rechtsprechung
OLG Köln, 09.02.2017 - 7 U 151/16 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Maßgebliches Recht für die Höhe des Vergütungsanspruchs des Betreibers einer Photovoltaikanlage
- rechtsportal.de
EEG § 33 Abs. 1 Nr. 1 a.F.; EEG § 33 Abs. 2 a.F.
Maßgebliches Recht für die Höhe des Vergütungsanspruchs des Betreibers einer Photovoltaikanlage - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 27.07.2016 - 16 O 275/13
- OLG Köln, 09.02.2017 - 7 U 151/16
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 04.11.2015 - VIII ZR 244/14
Erneuerbare Energie: Anwendbarkeit des Anlagenbegriffs auf einzelnes, zum Einbau …
Auszug aus OLG Köln, 09.02.2017 - 7 U 151/16
Wenn aber nach der maßgeblichen Gesetzesbegründung der Wechselrichter gerade ausdrücklich nicht zur "Anlage" im Sinne des EEG gehörte, kann es für die Inbetriebnahme dieser "Anlage" im Sinne des § 3 Nr. 5 EEG auch nicht auf dessen Installation ankommen (vgl. auch OLG Naumburg, Urteil vom 11.07.2013 -2 U 3/13-, zum Verhältnis der Begriffe "Inbetriebnahme" und "Anlage" auch BGH, Urteil vom 04.11.2015 - VIII ZR 244/14, NVwZ-RR 2016, 172).Dies kann unter anderem durch den so genannten "Glühlampentest" nachgewiesen werden (vgl. BGH, Urteil vom 04.11.2015 - VIII ZR 244/14, NVwZ-RR 2016, 172 Tz 13).
- OLG Naumburg, 11.07.2013 - 2 U 3/13
Erneuerbare Energien: Bestimmung des Inbetriebnahmezeitpunkts einer …
Auszug aus OLG Köln, 09.02.2017 - 7 U 151/16
Wenn aber nach der maßgeblichen Gesetzesbegründung der Wechselrichter gerade ausdrücklich nicht zur "Anlage" im Sinne des EEG gehörte, kann es für die Inbetriebnahme dieser "Anlage" im Sinne des § 3 Nr. 5 EEG auch nicht auf dessen Installation ankommen (vgl. auch OLG Naumburg, Urteil vom 11.07.2013 -2 U 3/13-, zum Verhältnis der Begriffe "Inbetriebnahme" und "Anlage" auch BGH, Urteil vom 04.11.2015 - VIII ZR 244/14, NVwZ-RR 2016, 172). - OLG Naumburg, 24.07.2014 - 2 U 96/13
Erneuerbare Energien: Bestimmung des Inbetriebnahmezeitpunkts einer …
Auszug aus OLG Köln, 09.02.2017 - 7 U 151/16
Eine willentliche Inbetriebsetzung durch den Anlagenbetreiber liegt vor, wenn eine technisch betriebsbereite Anlage errichtet wurde, diese erstmals aufgrund des Willens des Anlagenbetreibers Strom erzeugt und dieser erzeugte Strom außerhalb der Anlage durch einen externen Verbraucher verbraucht bzw. genutzt wird (vgl. OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24.07.2014 - 2 U 96/13, TZ 41, zitiert nach juris). - LG Köln, 27.07.2016 - 16 O 275/13
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Zahlung einer höheren Vergütung für die …
Auszug aus OLG Köln, 09.02.2017 - 7 U 151/16
Das Urteil des Landgerichts Köln vom 27.07.2016 -16 O 275/13- wird abgeändert.
- OLG Stuttgart, 04.11.2020 - 3 U 177/19
Insolvenzrechtliche Anfechtbarkeit von Mietzahlungen für eine Photovoltaik-Anlage
Eine willentliche Inbetriebsetzung durch den Anlagenbetreiber liegt vor, wenn eine technisch betriebsbereite Anlage errichtet wurde, diese erstmals aufgrund des Willens des Anlagenbetreibers Strom erzeugt und dieser erzeugte Strom außerhalb der Anlage durch einen externen Verbraucher verbraucht bzw. genutzt wird (OLG Köln, Urteil vom 09.02.2017, 7 U 151/16, Juris Rdnr. 11). - OLG Saarbrücken, 04.07.2018 - 1 U 5/17
Stromeinspeisevergütung: Anlagenbegriff bei einer Photovoltaikanlage nach altem …
Dann kann es aber für die Inbetriebnahme dieser Anlage im Sinne des § 3 Nr. 5 EEG 2012 a. F. nicht auf deren Installation ankommen (…LG Frankfurt (Oder) a. a. O., juris Rn. 26; OLG Köln, Urteil vom 09. Februar 2017 - 7 U 151/16 -, juris Rn. 6 ff.; vgl. auch Hinweis Nr. 2010/1 vom 25.06.2010 der Clearingstelle EEG, abrufbar unter http://www.clearingstelle-eeg.de/hinwv/2010/1). - OLG Stuttgart, 04.11.2020 - 3 U 178/19
Insolvenzanfechtung bezüglich Mietzahlungen für eine Photovoltaik-Anlage
Eine willentliche Inbetriebsetzung durch den Anlagenbetreiber liegt vor, wenn eine technisch betriebsbereite Anlage errichtet wurde, diese erstmals aufgrund des Willens des Anlagenbetreibers Strom erzeugt und dieser erzeugte Strom außerhalb der Anlage durch einen externen Verbraucher verbraucht bzw. genutzt wird (OLG Köln, Urteil vom 09.02.2017, 7 U 151/16, Juris Rdnr. 11).