Rechtsprechung
OLG Köln, 09.03.2017 - I-7 U 54/15 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rewis.io
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 249
Höhe des Ersatzanspruchs eines Sportvereins gegen einen Zuschauer wegen einer mehrere Vorfälle betreffenden Verbandsstrafe (mit Anmerkung von Johannes Meier und Ulf Teichmann) - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftung eines Zuschauers, der bei einem Heimspiel einer Bundesliga-Mannschaft einen Knallkörper gezündet hat; Höhe des Schadensersatzes bei Verurteilung des Vereins wegen mehrerer Vorfälle
- rechtsportal.de
BGB § 823 Abs. 1 ; BGB § 249 Abs. 1
Haftung eines Zuschauers, der bei einem Heimspiel einer Bundesliga-Mannschaft einen Knallkörper gezündet hat - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (12)
- nrw.de (Pressemitteilung)
1. FC Köln erhält rd. 20.000 Euro Schadensersatz von Böllerwerfer
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
1. FC Köln hat Anspruch auf 20.000,00 Euro Schadensersatz gegen Böllerwerfer - anteilige Beteiligung an Verbandsstrafe
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Kosten für Knallkörperwürfe im Fußballstadium: ca. 20.000 EUR
- lto.de (Kurzinformation)
Kölner Böllerwerfer: FC-Fan muss über 20.000 Euro zahlen
- archive.is (Pressemeldung, 09.03.2017)
Böllerwurf im Kölner Stadion kostet 20.000 Euro
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
1. FC Köln erhält von Böllerwerfer 20.000 EUR Schadensersatz
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
1. FC Köln erhält rd. 20.000 Euro Schadensersatz von Böllerwerfer
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Schadensersatzpflicht eines Fussballfans nach Zünden eines Knallköpers in Stadion
- versr.de (Kurzinformation)
1. FC Köln erhält rd. 20.000 Euro Schadensersatz von Böllerwerfer
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Schadensersatzpflicht eines Fussballfans nach Zünden eines Knallköpers in Stadion
- tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
- haerlein.de (Kurzinformation)
Stadionbesucher muss wegen Zündens eines Knallkörpers Schadensersatz an den Verein zahlen
Sonstiges
- faszination-fankurve.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 10.03.2017)
1. FC Köln zieht erneut vor BGH
Verfahrensgang
- LG Köln, 08.04.2015 - 7 O 231/14
- OLG Köln, 17.12.2015 - 7 U 54/15
- BGH, 22.09.2016 - VII ZR 14/16
- OLG Köln, 09.03.2017 - I-7 U 54/15
- BGH, 09.11.2017 - VII ZR 62/17
Papierfundstellen
- VersR 2017, 1351
- SpuRt 2017, 158
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.09.2016 - VII ZR 14/16
Schadensersatzpflicht eines Zuschauers gegenüber dem Verein für das Zünden eines …
Auszug aus OLG Köln, 09.03.2017 - 7 U 54/15
Die Kosten des Rechtsstreits in sämtlichen Rechtszügen einschließlich des Revisionsverfahrens - VII ZR 14/16 - tragen die Klägerin zu 1/3 und der Beklagte zu 2/3.Das auf die Berufung des Beklagten ergangene klageabweisende Urteil des Senats vom 17.12.2015 hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 22.09.2016 - VII ZR 14/16 -, aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes sowie der vorangegangenen Entscheidungen wird auf das angefochtene landgerichtliche Urteil vom 08.04.2015 - 7 O 231/14 LG Köln - (Bl. 104 ff. d.A.), das Urteil des Senats vom 17.12.2015 - 7 U 54/15 - (Bl. 198 ff. d.A) sowie das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22.09.2016 - VII ZR 14/16 - Bezug genommen.
- LG Köln, 08.04.2015 - 7 O 231/14
Fußballspiel, Zündung, Böller, Schadensersatz
Auszug aus OLG Köln, 09.03.2017 - 7 U 54/15
Unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 08.04.2015 (Az: 7 O 231/14) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes sowie der vorangegangenen Entscheidungen wird auf das angefochtene landgerichtliche Urteil vom 08.04.2015 - 7 O 231/14 LG Köln - (Bl. 104 ff. d.A.), das Urteil des Senats vom 17.12.2015 - 7 U 54/15 - (Bl. 198 ff. d.A) sowie das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22.09.2016 - VII ZR 14/16 - Bezug genommen.
Er beantragt, die Klage unter Abänderung des am 08.04.2015 verkündeten Urteils des Landgerichts Köln, Az. 7 O 231/14, abzuweisen.
- BGH, 09.11.2017 - VII ZR 62/17
Zünden eines Knallkörpers auf Fußballtribüne - hier: Höhe des Schadensersatzes …
Das Berufungsgericht, dessen Urteil in SpuRt 2017, 158 sowie juris veröffentlicht ist, ist der Auffassung, die allein noch im Streit stehende Höhe des Schadensersatzanspruchs bemesse sich danach, in welchem Maße sich die Pflichtverletzung des Beklagten in der konkret verhängten und gezahlten Verbandsstrafe niedergeschlagen habe.