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   OLG Köln, 09.06.2011 - I-6 W 159/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,3353
OLG Köln, 09.06.2011 - I-6 W 159/10 (https://dejure.org/2011,3353)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.06.2011 - I-6 W 159/10 (https://dejure.org/2011,3353)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. Juni 2011 - I-6 W 159/10 (https://dejure.org/2011,3353)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • aufrecht.de

    Kabelnetzbetreiber muss Verkehrsdaten der User herausgeben

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • kanzlei.biz

    Internetprovider darf Auskunft über Anschlussinhaber erteilen

  • info-it-recht.de

    TV-Kabel-Internetprovider muss Auskunft über die Identität von Anschlussinhabern erteilen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TKG § 113a
    Auskunftsansprüche eines als Internetprovider tätigen TV-Kabelnetzbetreibers über die Identität von Anschlussinhabern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 101 Abs. 9 UrhG
    Kabelnetzbetreiber, der auch als Internetprovider fungiert, muss Auskunft über Anschlussinhaber erteilen, auch wenn Verkehrsdaten bereits über längere Zeit gespeichert wurden

  • ferner-alsdorf.de (Auszüge)

    FIlesharing-Abmahnungen: Zur Speicherpraxis bei einem TV-Kabelnetzbetreiber

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    FIlesharing-Abmahnungen: Speicherpraxis bei einem TV-Kabelnetzbetreiber

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Netzbetreiber kann im Rahmen des Auskunftsanspruch nach § 101 Abs. 9 UrhG Verkehrsdaten aus operativen Systemen verwenden

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Auskunft über Identität von Anschlussinhabern durch Internetprovider zulässig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2011, 311 (Ls.)
  • MMR 2011, 759
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 02.03.2010 - 1 BvR 256/08

    Vorratsdatenspeicherung

    Auszug aus OLG Köln, 09.06.2011 - 6 W 159/10
    Die Beteiligte hat zunächst vorgetragen, für die Auskunft verwendbare Daten nur gemäß dem mit Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 02.03.2010 (BVerfGE 125, 260 = NJW 2010, 833 - Vorratsdatenspeicherung) für nichtig erklärten § 113a TKG als Vorratsdaten gespeichert und nach dem Urteil gelöscht zu haben.
  • OLG Frankfurt, 16.06.2010 - 13 U 105/07

    Kein Anspruch gegen den Provider auf sofortige Löschung von IP-Adressen

    Auszug aus OLG Köln, 09.06.2011 - 6 W 159/10
    Bei den Telefonnetzbetreibern wird unter den heutigen technischen Gegebenheiten die Löschung der zur Aufnahme einer Internetverbindung vergebenen "dynamischen" IP-Adressen sieben Tagen nach Beendigung der Verbindung jedenfalls noch als unverzüglich angesehen (OLG Frankfurt am Main, MMR 2010, 645).
  • LG München I, 22.08.2011 - 21 O 13977/11

    Urheberrechtlicher Anspruch auf Drittauskunft, zum Anspruch einer

    Eine solche Verpflichtung stehe auch im Einklang mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Vorratsdatenspeicherung (NJW 2010, 833) und des BGH (NJW 2011, 1509), der eine Frist von 7 Tagen für angemessen gehalten hat, sowie des OLG Köln (6 W 159/10) vom 9.6.2011.
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