Rechtsprechung
OLG Köln, 09.06.2011 - I-6 W 159/10 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
§ 101 Abs. 9 UrhG
TV-Kabel-Internetprovider - NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- JurPC
TV-Kabel-Internetprovider
- aufrecht.de
Kabelnetzbetreiber muss Verkehrsdaten der User herausgeben
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- kanzlei.biz
Internetprovider darf Auskunft über Anschlussinhaber erteilen
- info-it-recht.de
TV-Kabel-Internetprovider muss Auskunft über die Identität von Anschlussinhabern erteilen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
TKG § 113a
Auskunftsansprüche eines als Internetprovider tätigen TV-Kabelnetzbetreibers über die Identität von Anschlussinhabern - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§ 101 Abs. 9 UrhG
Kabelnetzbetreiber, der auch als Internetprovider fungiert, muss Auskunft über Anschlussinhaber erteilen, auch wenn Verkehrsdaten bereits über längere Zeit gespeichert wurden - ferner-alsdorf.de (Auszüge)
FIlesharing-Abmahnungen: Zur Speicherpraxis bei einem TV-Kabelnetzbetreiber
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
FIlesharing-Abmahnungen: Speicherpraxis bei einem TV-Kabelnetzbetreiber
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Netzbetreiber kann im Rahmen des Auskunftsanspruch nach § 101 Abs. 9 UrhG Verkehrsdaten aus operativen Systemen verwenden
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Auskunft über Identität von Anschlussinhabern durch Internetprovider zulässig
Verfahrensgang
- LG Köln, 10.05.2010 - 225 O 41/10
- OLG Köln, 09.06.2011 - I-6 W 159/10
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2011, 311 (Ls.)
- MMR 2011, 759
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 02.03.2010 - 1 BvR 256/08
Vorratsdatenspeicherung
Auszug aus OLG Köln, 09.06.2011 - 6 W 159/10
Die Beteiligte hat zunächst vorgetragen, für die Auskunft verwendbare Daten nur gemäß dem mit Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 02.03.2010 (BVerfGE 125, 260 = NJW 2010, 833 - Vorratsdatenspeicherung) für nichtig erklärten § 113a TKG als Vorratsdaten gespeichert und nach dem Urteil gelöscht zu haben. - OLG Frankfurt, 16.06.2010 - 13 U 105/07
Kein Anspruch gegen den Provider auf sofortige Löschung von IP-Adressen
Auszug aus OLG Köln, 09.06.2011 - 6 W 159/10
Bei den Telefonnetzbetreibern wird unter den heutigen technischen Gegebenheiten die Löschung der zur Aufnahme einer Internetverbindung vergebenen "dynamischen" IP-Adressen sieben Tagen nach Beendigung der Verbindung jedenfalls noch als unverzüglich angesehen (OLG Frankfurt am Main, MMR 2010, 645).
- LG München I, 22.08.2011 - 21 O 13977/11
Urheberrechtlicher Anspruch auf Drittauskunft, zum Anspruch einer …
Eine solche Verpflichtung stehe auch im Einklang mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Vorratsdatenspeicherung (NJW 2010, 833) und des BGH (NJW 2011, 1509), der eine Frist von 7 Tagen für angemessen gehalten hat, sowie des OLG Köln (6 W 159/10) vom 9.6.2011.