Rechtsprechung
OLG Köln, 09.07.2013 - 19 U 34/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftung des Geschäftsführers einer GmbH wegen der Erteilung von Aufträgen nach Insolvenzantragstellung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 826 Abs. 1
Haftung des Geschäftsführers einer GmbH wegen der Erteilung von Aufträgen nach Insolvenzantragstellung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- haufe.de (Kurzinformation)
Informationspflicht gegenüber dem Vertragspartner über Insolvenzantrag
Besprechungen u.ä.
- fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)
Geschäftsführer muss Vertragspartner über Insolvenzantrag informieren
Verfahrensgang
- LG Köln, 22.01.2013 - 4 O 473/11
- OLG Köln, 09.07.2013 - 19 U 34/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 01.07.1991 - II ZR 180/90
GmbH-Geschäftsführer - Vertragsverhandlungen - Pflichtverletzung - Schlechte …
Auszug aus OLG Köln, 09.07.2013 - 19 U 34/13
Eine solche Informationspflicht wird aber bejaht, wenn eine Krisensituation besteht und die Durchführbarkeit des Vertrages bei Vorleistungspflicht des Vertragspartners durch Überschuldung von vornherein schwerwiegend gefährdet ist oder wenn die schlechte wirtschaftliche Lage zur Vereitelung des Vertragszwecks geeignet ist, insbesondere wenn bei Inanspruchnahme von Geld- oder Warenkredit mit Rücksicht auf die bestehende Überschuldung zu erwarten ist, dass die Gesellschaft im Zeitpunkt der Fälligkeit der Forderung zahlungsunfähig sein wird (BGH, II ZR 180/90, Urteil vom 01.07.1991). - LG Köln, 22.01.2013 - 4 O 473/11
Schadensersatzanspruch gegen Gesellschafter durch Inkaufnahme eines …
Auszug aus OLG Köln, 09.07.2013 - 19 U 34/13
Der Senat weist die Parteien darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung des Beklagten gegen das am 22.01.2013 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 4 O 473/11 - gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückzuweisen. - BGH, 06.12.1989 - IVa ZR 249/88
Feststellung eines Pflichtteilsentziehungsrechts
Auszug aus OLG Köln, 09.07.2013 - 19 U 34/13
Vorliegend sind zudem nur Vermögensinteressen der Klägerin und keine absoluten Rechte im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB betroffen, die eine Garantenstellung für das Eigentum begründen könnten (so in der sog. Baustoffentscheidung des Bundesgerichtshofs, BGHZ 109, 306 ff.).