Rechtsprechung
OLG Köln, 09.07.2015 - 19 U 32/15 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,42870) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen des Anspruchs eines Handelsvertreters auf Abrechnung und Buchauszug
Kurzfassungen/Presse (3)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Voraussetzungen des Anspruchs eines Handelsvertreters auf Abrechnung und Buchauszug
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
AA des HV, konkludente Zustimmung zur Entscheidung durch den Vorsitzenden der Kammer für Handelssachen, Anspruch auf Provisionsabrechnung, Buchauszug, Fehlanzeige, Darlegungslast des HV, Schätzung des AA
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Voraussetzungen des Anspruchs eines Handelsvertreters auf Abrechnung und Buchauszug
Verfahrensgang
- LG Aachen, 03.02.2015 - 41 O 90/12
- OLG Köln, 09.07.2015 - 19 U 32/15
- LG Aachen, 21.04.2016 - 41 O 90/12
- LG Aachen, 03.06.2016 - 41 O 90/12
- OLG Köln, 24.06.2016 - 19 W 10/16
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 05.06.1998 - 2 BvL 2/97
Inkompatibilität/Vorstandstätigkeit
Auszug aus OLG Köln, 09.07.2015 - 19 U 32/15
Allerdings kann eine solche Ermächtigungserklärung auch konkludent abgegeben werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5.6.1998 - 2 BvL 2/97, in: BVerfGE 98, 145 ff. m.w.N.) und ist vorliegend - ebenso wie in dem der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zugrunde liegenden Fall - (spätestens) in der Stellung der Sachanträge nach Erörterung der Sach- und Rechtslage in der mündlichen Verhandlung vor dem Vorsitzenden am 16.12.2014 zum Ausdruck gebracht worden, nachdem bereits am 20.8.2013 vor dem Vorsitzenden verhandelt worden war (vgl. auch § 295 ZPO), dieser (allein) einen Vergleichsvorschlag unterbreitet hatte und am Schluss der Sitzung vom 16.12.2014 ein Verkündungstermin bestimmt wurde, ohne dass gegen die damit offensichtlich beabsichtigte Entscheidung durch den Vorsitzenden der Kammer für Handelssachen von den Parteien oder ihren Prozessbevollmächtigten irgendwelche Einwände erhoben wurden. - BGH, 12.01.2000 - VIII ZR 19/99
Höhe des Ausgleichsanspruchs eines Vertragshändlers
Auszug aus OLG Köln, 09.07.2015 - 19 U 32/15
Dass sich das Landgericht zur Schätzung des danach ausgleichspflichtigen Unternehmervorteils der Beklagten gemäß § 287 ZPO an den Provisionseinnahmen bzw. -verlusten der Klägerin als sog. Mindestvorteil (vgl. dazu BGH, Urteil vom 12.1.2000 - VIII ZR 9/99, in: NJW 2000, 1413 ff.) orientiert hat (…vgl. etwa Löwisch, a.a.O., Rn 107 m.w.N.), ist ebenso wenig zu beanstanden wie die Maßgeblichkeit der dabei zugrunde gelegten Zahlen, die auf eigenen Angaben der Beklagten beruhen. - BGH, 27.03.1996 - VIII ZR 116/95
Ausgleichsanspruch des Eigenhändlers nach Beendigung des Händlervertrages und …
Auszug aus OLG Köln, 09.07.2015 - 19 U 32/15
Dass im Fall der Übertragung eines laufenden Geschäftsbetriebs die Übernahme des Kundenstamms bei der Kaufpreisfindung berücksichtigt wird, stellt entgegen dem von der Beklagten verfochtenen Standpunkt keine (unzulässige) Unterstellung des Landgerichts, sondern eine lebensnahe Betrachtungsweise dar (vgl. auch BGH, Urteil vom 27.3.1996 - VIII ZR 116/95, in: NJW 1996, 1752 f.).
- OLG Köln, 24.06.2016 - 19 W 10/16
Vollstreckung einer Verurteilung zur Erstellung eines Buchauszugs
Hierbei handelt es sich in der Sache um den gleichen Einwand, den die Schuldnerin bereits im Erkenntnisverfahren erhoben hatte und mit dem sich der Senat in seinem Beschluss vom 9.7.2015 (19 U 32/15), durch den auf die beabsichtigte Zurückweisung der Berufung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO hingewiesen wurde, unter 2. wie folgt befasst hat:.