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   OLG Köln, 10.01.1983 - 2 Wx 47/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,3715
OLG Köln, 10.01.1983 - 2 Wx 47/82 (https://dejure.org/1983,3715)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.01.1983 - 2 Wx 47/82 (https://dejure.org/1983,3715)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. Januar 1983 - 2 Wx 47/82 (https://dejure.org/1983,3715)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1983, 490
  • Rpfleger 1983, 159
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 25.11.1981 - 2 Wx 44/81

    Vorliegen einer Vollmacht als Voraussetzung für die Durchführung einer wirksamen

    Auszug aus OLG Köln, 10.01.1983 - 2 Wx 47/82
    Eine Belastung des Notars mit Eigenkosten wegen Vertretung ohne Vertretungsmacht (s. OLG Köln OLGZ 1982, 187) ist nicht veranlaßt; es muß da- von ausgegangen werden, daß die Antragsteller, die ihren Ehevertrag vor ihrem Verfahrensbevollmächtigten haben beurkunden lassen, auch sein Tätigwerden im Zusammenhang mit der Eintragung in das Güterrechtsregister veranlaßt haben.
  • OLG Oldenburg, 16.09.2011 - 12 W 193/11

    Befugnis des Notars zur Anmeldung von Satzungsänderungen einer GmbH zum

    Der Hinweis des Amtsgerichts auf die Entscheidung OLG Köln, Rechtsentscheid vom 10.01.1983 - 2 Wx 47/82, führt nicht zu einer anderen Bewertung der Sach- und Rechtslage.
  • OLG Frankfurt, 16.11.2010 - 20 W 448/10

    Ermächtigung des Notars nach § 378 II FamFG

    Dort wird unter anderen von dem OLG Köln (Beschluss vom 10.01.1983, Az. 2 Wx 47/82 zitiert nach juris) und dem OLG Celle (Beschluss vom 26.04.1999, Az. 9 W 44/99, zitiert nach juris) die Auffassung vertreten, dass die Erklärung nach § 1560 Satz 1 BGB, wonach eine güterrechtliche Vereinbarung in das Register eingetragen werden soll, keine verfahrensrechtliche, sondern eine materiell-rechtliche Erklärung sei, die alleine den Ehegatten zustehe.
  • OLG Köln, 03.07.2017 - 2 Wx 132/17

    Eintragung einer in einem italienischen Konsulat in Deutschland geschlossenen

    Nach allgemeiner Ansicht ist die Erklärung nach § 1560 Satz 1 BGB, dass eine güterrechtliche Vereinbarung in das Register eingetragen werden soll, keine verfahrensrechtliche, sondern eine materiell-rechtliche Erklärung (s. nur Senat, Rpfleger 1983, 159; OLG Celle OLGR 1999, 376).
  • OLG Celle, 26.04.1999 - 9 W 44/99

    Antragsbefugnis eines Notars für den Antrag auf Eintragung einer güterrechtlichen

    Neben der Entschließung von Ehegatten, eine besondere güterrechtliche Vereinbarung zu treffen, steht selbstständig ihre Entschließung, diese vereinbarte Regelung in das Güterrechtsregister eintragen zu lassen oder nicht (OLG Köln MDR 1983, 490 [OLG Köln 10.01.1983 - 2 Wx 47/82] m. w. N.).
  • LG Düsseldorf, 22.03.1983 - 25 T 126/83

    Sachenrechtliche Bedeutung der Inhaltsänderung eines vorgemerkten Anspruchs

    5. Familienrecht/Allgemeines - Vertretungsbefugnis des Notars für den Antrag auf Eintragung in das Güterrechtsregister (OLG Köln, Beschluß vom 10.1.1983 - 2 Wx 47/82 - mitgeteilt von Notar Dirk Heiderhoff, Leverkusen) BGB § 1560 FGG §§ 129;161 Heft Nr. 7/8 âEUR¢ MittRhNotK âEUR¢ Juli/August 1983 Die Erklärung nach § 1560 Satz 1 BGB , daß eine güterrechtliche Vereinbarung in das Register eingetragen werden soll, ist keine verfahrensrechtliche, sondern eine materiell-rechtliche Erklärung, die allein den Ehegatten zusteht.
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