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   OLG Köln, 10.02.2016 - I-13 U 45/15   

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https://dejure.org/2016,2809
OLG Köln, 10.02.2016 - I-13 U 45/15 (https://dejure.org/2016,2809)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.02.2016 - I-13 U 45/15 (https://dejure.org/2016,2809)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. Februar 2016 - I-13 U 45/15 (https://dejure.org/2016,2809)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Formularmäßige Vereinbarung eines Entgelts für die Ausstellung einer Ersatz-Kreditkarte im "Preis- und Leistungsverzeichnis" einer Bank

  • rechtsportal.de

    BGB § 307 Abs. 3 S. 1
    Formularmäßige Vereinbarung eines Entgelts für die Ausstellung einer Ersatz-Kreditkarte im "Preis- und Leistungsverzeichnis" einer Bank

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Wirksamkeit einer Entgeltklausel für die Ausstellung einer Ersatzkarte, soweit die Bank nicht zur Entsperrung oder Ersetzung verpflichtet ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Bank darf für Erstellung einer Ersatzkreditkarte eine Gebühr erheben

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vereinbarung eines Entgelts für Ersatz-Kreditkarte zulässig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vereinbarung eines Entgelts für Ersatz-Kreditkarte zulässig

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2016, 613
  • WM 2016, 354
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 20.10.2015 - XI ZR 166/14

    Entgeltklausel für die Ausstellung einer Ersatzkarte in den Allgemeinen

    Auszug aus OLG Köln, 10.02.2016 - 13 U 45/15
    Die Entscheidung des BGH vom 20.10.2015 (XI ZR 166/14) sei auf die vorliegende Fallgestaltung im Hinblick auf maßgebliche Abweichungen in der Gestaltung der Klausel nicht übertragbar.

    Anders als in dem der Entscheidung des BGH vom 20.10.2015 (XI ZR 166/14; WM 2016, 35) zugrunde liegenden Fall bezieht sich die im Streitfall zu beurteilende Klausel nach ihrem eindeutigen Wortlaut nicht auf sämtliche Fälle, in denen dem Kunden eine Ersatzkarte ausgestellt wird oder in denen der Kunde der Bank gegenüber die Ausstellung einer Ersatzkarte wünscht, sondern enthält eine auch aus der maßgeblichen Sicht eines rechtlich nicht vorgebildeten Durchschnittskunden nicht mißzuverstehende Ausnahme für die Fälle, in denen die Bank - gesetzlich und ggfls.

  • BGH, 27.01.2015 - XI ZR 174/13

    Entgeltklausel für Buchungen bei der Führung privater Girokonten

    Auszug aus OLG Köln, 10.02.2016 - 13 U 45/15
    Kontrollfähig sind aber Klauseln, die von gesetzlichen Preisregelungen abweichen (BGHZ 199, 281; WM 2015, 519), sowie Bestimmungen, die kein Entgelt für eine Leistung zum Gegenstand haben, die dem Kunden auf rechtsgeschäftlicher Grundlage erbracht wird, sondern mittels derer der Verwender allgemeine Betriebskosten, Aufwand zur Erfüllung eigener Pflichten oder für Tätigkeiten, die im eigenen Interesse liegen, auf den Kunden abwälzt.

    Außer Betracht zu bleiben haben Verständnismöglichkeiten, die zwar theoretisch denkbar, praktisch aber fernliegend und nicht ernstlich in Erwägung zu ziehen sind (BGH NJW-RR 2007, 1697; NJW-RR 2014, 215; WM 2015, 519; Palandt, Kommentar zum BGB, 75. Auflage 2016, § 305 c BGB Rdn. 16-20).

  • BGH, 13.11.2012 - XI ZR 500/11

    Engeltklauseln für Pfändungsschutzkonten

    Auszug aus OLG Köln, 10.02.2016 - 13 U 45/15
    Dies gilt auch dann, wenn die Entgeltklausel in einem Regelwerk enthalten ist, das - wie hier das Preis- und Leistungsverzeichnis der Beklagten - Preise für Einzelleistungen bei der Vertragsabwicklung festlegt (BGHZ 180, 257; 193, 238; 195, 298).
  • BGH, 04.07.2013 - I ZR 156/12

    Beförderungsausschlussklausel eines Paketdienstunternehmens: Auslegung der in

    Auszug aus OLG Köln, 10.02.2016 - 13 U 45/15
    Außer Betracht zu bleiben haben Verständnismöglichkeiten, die zwar theoretisch denkbar, praktisch aber fernliegend und nicht ernstlich in Erwägung zu ziehen sind (BGH NJW-RR 2007, 1697; NJW-RR 2014, 215; WM 2015, 519; Palandt, Kommentar zum BGB, 75. Auflage 2016, § 305 c BGB Rdn. 16-20).
  • BGH, 21.04.2009 - XI ZR 78/08

    BGH erklärt Nr. 17 Abs. 2 Satz 1 der AGB-Sparkassen für unwirksam

    Auszug aus OLG Köln, 10.02.2016 - 13 U 45/15
    Dies gilt auch dann, wenn die Entgeltklausel in einem Regelwerk enthalten ist, das - wie hier das Preis- und Leistungsverzeichnis der Beklagten - Preise für Einzelleistungen bei der Vertragsabwicklung festlegt (BGHZ 180, 257; 193, 238; 195, 298).
  • BGH, 18.07.2007 - VIII ZR 227/06

    Entfallen eines Anspruchs auf Rückkauf gegen den Kfz-Hersteller bei Änderung des

    Auszug aus OLG Köln, 10.02.2016 - 13 U 45/15
    Außer Betracht zu bleiben haben Verständnismöglichkeiten, die zwar theoretisch denkbar, praktisch aber fernliegend und nicht ernstlich in Erwägung zu ziehen sind (BGH NJW-RR 2007, 1697; NJW-RR 2014, 215; WM 2015, 519; Palandt, Kommentar zum BGB, 75. Auflage 2016, § 305 c BGB Rdn. 16-20).
  • BGH, 17.12.2013 - XI ZR 66/13

    Entgeltklausel für die Nacherstellung von Kontoauszügen

    Auszug aus OLG Köln, 10.02.2016 - 13 U 45/15
    Kontrollfähig sind aber Klauseln, die von gesetzlichen Preisregelungen abweichen (BGHZ 199, 281; WM 2015, 519), sowie Bestimmungen, die kein Entgelt für eine Leistung zum Gegenstand haben, die dem Kunden auf rechtsgeschäftlicher Grundlage erbracht wird, sondern mittels derer der Verwender allgemeine Betriebskosten, Aufwand zur Erfüllung eigener Pflichten oder für Tätigkeiten, die im eigenen Interesse liegen, auf den Kunden abwälzt.
  • BGH, 22.05.2012 - XI ZR 290/11

    Entgeltklauseln für die Benachrichtigung des Kunden über die Nichteinlösung einer

    Auszug aus OLG Köln, 10.02.2016 - 13 U 45/15
    Dies gilt auch dann, wenn die Entgeltklausel in einem Regelwerk enthalten ist, das - wie hier das Preis- und Leistungsverzeichnis der Beklagten - Preise für Einzelleistungen bei der Vertragsabwicklung festlegt (BGHZ 180, 257; 193, 238; 195, 298).
  • KG, 09.08.2023 - 26 U 129/21

    Zulässigkeit der Erhebung von Verwahrentgelt bei Bankkonten und Kosten für die

    Deshalb handelt es sich um eine echte Sonderleistung der Beklagten (so auch OLG Köln, Urteil vom 10.02.2016 - 13 U 45/15, Rn. 23).

    Insoweit weicht das Urteil auch von der Entscheidung des OLG Köln (OLG Köln, Urteil vom 10.02.2016 - 13 U 45/15 -) ab, da dieses bei einer identischen Klausel ungeprüft von einer Transparenz ausging, so dass auch ein Grund nach § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 ZPO vorliegt.

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