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   OLG Köln, 10.03.1980 - 2 Wx 1/80   

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https://dejure.org/1980,3295
OLG Köln, 10.03.1980 - 2 Wx 1/80 (https://dejure.org/1980,3295)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.03.1980 - 2 Wx 1/80 (https://dejure.org/1980,3295)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. März 1980 - 2 Wx 1/80 (https://dejure.org/1980,3295)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    HGB § 18 Abs. 2 S. 1 2. Alt.

Papierfundstellen

  • DB 1980, 1488
  • Rpfleger 1980, 193
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 09.08.1972 - BReg. 2 Z 41/72
    Auszug aus OLG Köln, 10.03.1980 - 2 Wx 1/80
    Denn der in der letzten Bestimmung verankerte Grundsatz der Firmenwahrheit gilt nicht nur für die Neubildung der Firma ( § 4 GmbHG ), sondern für jede Firmenänderung ( §§ 53, 54 GmbHG ; BayObLGZ 1972, 277 / 279).

    b) Weil sich die Gesellschaft mit beschränkter Haftung als Kaufmann ( § 6 Abs. 1 HGB ) unter ihrer Firma an eine nicht abgegrenzte Öffentlichkeit wendet, die herkömmlich als "die Allgemeinheit", "das Publikum" oder als "der allgemeine Verkehr" bezeichnet wird, darf ihre Firma weder in ihrem Kern noch in ihren Zusätzen noch in ihrer Gesamtheit zur Täuschung geeignet sein ( BayObLGZ 1971, 347 /348 ff.; 1972, 277/280; BayObLG MittBayNot 1976, 181 ; Schlegelberger HGB 5. Aufl. Rdnr. 8, Würdinger in Großkomm HGB 3. Aufl. Anm. 16, je zu § 18).

  • BayObLG, 23.11.1971 - BReg. 2 Z 35/71
    Auszug aus OLG Köln, 10.03.1980 - 2 Wx 1/80
    b) Weil sich die Gesellschaft mit beschränkter Haftung als Kaufmann ( § 6 Abs. 1 HGB ) unter ihrer Firma an eine nicht abgegrenzte Öffentlichkeit wendet, die herkömmlich als "die Allgemeinheit", "das Publikum" oder als "der allgemeine Verkehr" bezeichnet wird, darf ihre Firma weder in ihrem Kern noch in ihren Zusätzen noch in ihrer Gesamtheit zur Täuschung geeignet sein ( BayObLGZ 1971, 347 /348 ff.; 1972, 277/280; BayObLG MittBayNot 1976, 181 ; Schlegelberger HGB 5. Aufl. Rdnr. 8, Würdinger in Großkomm HGB 3. Aufl. Anm. 16, je zu § 18).
  • BGH, 25.10.1956 - II ZB 18/56

    Täuschung durch ein in einer Firma enthaltenes Phantasiewort; Ähnlichkeit der

    Auszug aus OLG Köln, 10.03.1980 - 2 Wx 1/80
    Damit hat sich das Beschwerdegericht der auch vom Senat vertretenen Auffassung des Bundesgerichtshofes in BGHZ 22, 88 angeschlossen, wonach abweichend von RGZ 127, 81 abgekürzte, einprägsame oder zusammengefaßte Kurzbezeichnungen des Unternehmens jedenfalls dann losgelöst von dem übrigen Wortzusammenhang der Firma betrachtet werden dürfen, wenn es sich um Phantasieworte als Bestandteil einer Firma handelt.
  • BVerwG, 14.11.2016 - 5 C 10.15

    Ablehnungsgesuch; Abtrennung; Altfälle; Angemessenheit der Verfahrensdauer;

    Dieses Verbot erstreckt sich zwar nicht auf andere bei demselben Spruchkörper gegebenenfalls anhängige (Parallel-)Verfahren des betreffenden Verfahrensbeteiligten (vgl. BayObLG, Beschluss vom 28. Januar 1980 - 2 Z 64/79 und 1 Z 78/79 - Rpfleger 1980, 193 ).
  • VerfGH Bayern, 21.07.2020 - 56-VI-17

    Verletzung von Verfahrensgrundrechten durch zivilgerichtliche Entscheidungen

    Die Ablehnungsgesuche vom 11. August 2016 und 24. Juli 2017 betreffen nicht das beim Landgericht München I unter dem Aktenzeichen 1 T 11781/16 geführte Beschwerdeverfahren und begründen für dieses kein Tätigkeitsverbot nach § 47 Abs. 1 ZPO (vgl. BayObLG vom 28.1.1980 Rpfleger 1980, 193/194; Vossler in Vorwerk/Wolff, BeckOK ZPO, § 47 Rn. 2; Heinrich in Musielak/Voit, ZPO, § 47 Rn. 2).
  • BGH, 06.06.2012 - IX ZB 25/12

    Notwendigkeit des Stellens eines Ablehnungsgesuchs einschließlich Begründung (§

    Das Tätigkeitsverbot des § 47 Abs. 1 ZPO tritt jedoch nur ein, wenn das Gesuch einschließlich Begründung (§ 44 ZPO) im anhängigen Verfahren gestellt wird (BayObLG RPfleger 1980, 193; MünchKomm-ZPO/Gehrlein, 3. Aufl.; § 47 Rn. 2; Musielak/Heinrich, ZPO, 8. Aufl., § 47 Rn. 2; Wieczorek/Schütze/Niemann, ZPO, 3. Aufl., § 47 Rn. 1).
  • BayObLG, 20.11.1997 - 1Z BR 140/97

    Wiedereinsetzung bei Eingang per Telefax abgesandter sofortiger Beschwerde

    c) Allein die Erfolglosigkeit des Beteiligten zu 3 in anderen Verfahren vor dem abgelehnten Richter begründet die Befangenheit ebensowenig (BayObLG Rpfleger 1980, 193 ) wie Verfahrensfehler und sonstige Unrichtigkeiten früherer Entscheidungen des abgelehnten Richters.
  • BayObLG, 26.07.1996 - 1Z BR 33/96

    Gestufte Nacherbfolge

    Die Vorbefassung mit dem früheren Erbscheinsverfahren hätte außerdem eine Besorgnis der Befangenheit nicht begründen können (vgl. BayObLG Rpfleger 1980, 193 /194).
  • BayObLG, 21.07.1988 - BReg. 2 Z 63/88

    Voraussetzungen für die Ablehnung von Richtern wegen Besorgnis der Befangenheit

    Verfahrensverstöße oder fehlerhafte Entscheidungen eines Richters sind grundsätzlich kein Ablehnungsgrund; etwas anderes kann nur gelten, wenn Gründe dargetan werden, die dafür sprechen, daß die Fehlerhaftigkeit auf einer unsachlichen Einstellung des Richters gegenüber dem ablehnenden Beteiligten oder auf Willkür beruht (BayObLG Rpfleger 1980, 193; Keidel/Reichert FGG 12. Aufl. § 6 Rn. 47; Zöller/Vollkommer ZPO 15. Aufl. § 42 Rn. 28).
  • LG Stuttgart, 01.02.2018 - 19 O 114/17

    Richterablehnung: Befangenheitsgrund bei Nichtahndung eines Verstoßes gegen die

    2 Z 63/88|KG; 24.05.1988; 1 W 5735/87|OLG Karlsruhe; 24.03.1988; 13 W 13/88">MDR 1988, 1063; FamRZ 1979, 737; Rpfleger 1980, 193; KG JR 1957, 64; OLG Köln NJW 1971, 385; NJW-RR 1988, 694; OLG Hamburg OLGZ 1989, 204; VG Stuttgart JZ 1976, 277).
  • BVerwG, 10.07.1984 - 2 WBW 1.84

    Rechtsmittel

    Aus dem Umstand, daß der Antragsteller in dem Wehrbeschwerdeverfahren 1 WB 32/82 bereits - erfolglos - ein Ablehnungsgesuch gegen VRiBVerwG Dr. G. angebracht hat, ergibt sich ebenfalls kein Grund für eine Besorgnis der Befangenheit (vgl. BayObLG Rpfleger 1980, 193).
  • OLG Koblenz, 17.03.1980 - 3 WLw 62/79

    Zum Versagungsgrund des § 9 Abs. 1 GrdstVG

    Jedenfalls weist der Beschluß des OLG Koblenz in die richtige Richtung 7. Handelsrecht/Gesellschaftsrecht - Firmenzusatz .,prokredit" (OLG Köln, Beschluß vom 10.3. 1980 - 2 Wx 1/80) HGB § 18 Abs. 2 Der Firmenzusatz "prokredit" für ein Kreditvermittiungsinstitut Ist Irreführend und mit § 18 Abs. 2 HGB nicht vereinbar.
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