Rechtsprechung
OLG Köln, 10.03.1995 - 3 U 74/94 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Beendigung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft; Ausgleich nach gemeinsamen Grundstückserwerb
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
BGB §§ 738, 812, 1298, 1301
Beendigung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft; Ausgleich nach gemeinsamen Grundstückserwerb - Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 313, 736, 738, 1298, 1301
Vermögensauseinandersetzung bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schenkungen in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft; Sicherung des Partners; Gleichzeitiges Verlöbnis ; Übliches Geben und Nehmen; Bereicherungsausgleich nach Trennung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft; Auseinandersetzung nach Gesellschaftsrecht
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 426 § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 § 1298 § 1301
Beendigung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft; Ausgleich nach gemeinsamen Grundstückserwerb - Lebensgemeinschaft, nichteheliche, Schenkung, Grundstück - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Streit um gemeinsam gekauftes Grundstück - Nach dem Ende einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft will der Mann das Grundstück behalten
Verfahrensgang
- LG Aachen, 22.02.1994 - 12 O 341/93
- OLG Köln, 10.03.1995 - 3 U 74/94
Papierfundstellen
- NJW 1995, 2232
- FamRZ 1995, 1142
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 19.11.1991 - VI ZR 69/91
Tierhalterhaftung bei Verletzung auf einer Fuchsjagd
Auszug aus OLG Köln, 10.03.1995 - 3 U 74/94
Eine Auseinandersetzung nach Gesellschaftsrecht ist nur bei ausdrücklich oder stillschweigend geschlossenem Gesellschaftsvertrag möglich, etwa wenn die Parteien einen gemeinschaftlichen Wert geschaffen haben, der von ihnen nicht nur für die Dauer der Partnerbeziehung gemeinsam benutzt werden, sondern ihnen nach ihrer Vorstellung auch gemeinsam gehören sollte (…vgl. Palandt-Diederichsen, BGB, 54. Aufl., Einleitung vor § 1297 Rdnr. 17, 18; Diederichsen, NJW 83, 1017 f. (1020 f.); BGH NJW 80, 1520; 83, 1055 und 2375; 92, 907; OLG Saarbrücken, FamRZ 79, 796 (798); OLG Hamm, FamRZ 90, 625). - BGH, 20.01.1983 - II ZR 91/82
Anspruch eines Ehegatten auf Ausgleich von Aufwendungen für das Hausgrundstück …
Auszug aus OLG Köln, 10.03.1995 - 3 U 74/94
Eine Auseinandersetzung nach Gesellschaftsrecht ist nur bei ausdrücklich oder stillschweigend geschlossenem Gesellschaftsvertrag möglich, etwa wenn die Parteien einen gemeinschaftlichen Wert geschaffen haben, der von ihnen nicht nur für die Dauer der Partnerbeziehung gemeinsam benutzt werden, sondern ihnen nach ihrer Vorstellung auch gemeinsam gehören sollte (…vgl. Palandt-Diederichsen, BGB, 54. Aufl., Einleitung vor § 1297 Rdnr. 17, 18; Diederichsen, NJW 83, 1017 f. (1020 f.); BGH NJW 80, 1520; 83, 1055 und 2375; 92, 907; OLG Saarbrücken, FamRZ 79, 796 (798); OLG Hamm, FamRZ 90, 625). - OLG Karlsruhe, 13.10.1993 - 6 U 57/93
Auseinandersetzung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
Auszug aus OLG Köln, 10.03.1995 - 3 U 74/94
In vergleichbaren Fällen haben allerdings das OLG Stuttgart (Justiz 85, 201) und das OLG Karlsruhe (NJW 94, 948) Ansprüche aus dem Gesichtspunkt der ungerechtfertigten Bereicherung wegen Zweckverfehlung auf Übertragung des Miteigentumsanteils an einem Grundstück bejaht. - OLG Hamm, 11.12.1989 - 29 W 116/88
Ausgleich unter Ehegatten; Güterstand; Nichteheliche Lebensgemeinschaften; …
Auszug aus OLG Köln, 10.03.1995 - 3 U 74/94
Eine Auseinandersetzung nach Gesellschaftsrecht ist nur bei ausdrücklich oder stillschweigend geschlossenem Gesellschaftsvertrag möglich, etwa wenn die Parteien einen gemeinschaftlichen Wert geschaffen haben, der von ihnen nicht nur für die Dauer der Partnerbeziehung gemeinsam benutzt werden, sondern ihnen nach ihrer Vorstellung auch gemeinsam gehören sollte (…vgl. Palandt-Diederichsen, BGB, 54. Aufl., Einleitung vor § 1297 Rdnr. 17, 18; Diederichsen, NJW 83, 1017 f. (1020 f.); BGH NJW 80, 1520; 83, 1055 und 2375; 92, 907; OLG Saarbrücken, FamRZ 79, 796 (798); OLG Hamm, FamRZ 90, 625). - BGH, 24.03.1980 - II ZR 191/79
Kredittilung für Lebenspartner I - Nichteheliche Lebensgemeinschaft, zur …
Auszug aus OLG Köln, 10.03.1995 - 3 U 74/94
Eine Auseinandersetzung nach Gesellschaftsrecht ist nur bei ausdrücklich oder stillschweigend geschlossenem Gesellschaftsvertrag möglich, etwa wenn die Parteien einen gemeinschaftlichen Wert geschaffen haben, der von ihnen nicht nur für die Dauer der Partnerbeziehung gemeinsam benutzt werden, sondern ihnen nach ihrer Vorstellung auch gemeinsam gehören sollte (…vgl. Palandt-Diederichsen, BGB, 54. Aufl., Einleitung vor § 1297 Rdnr. 17, 18; Diederichsen, NJW 83, 1017 f. (1020 f.); BGH NJW 80, 1520; 83, 1055 und 2375; 92, 907; OLG Saarbrücken, FamRZ 79, 796 (798); OLG Hamm, FamRZ 90, 625).
- OLG München, 20.01.2014 - 34 Wx 516/13
Grundbuchverfahren: Grundbuchberichtigung aufgrund Bewilligung im Wege der …
b) Die Vereinbarung ist - weil es sich um keinen Fall des § 2033 BGB handelt, sondern als mit § 738 BGB vergleichbar zu behandeln ist (siehe dazu OLG Köln NJW 1995, 2232;… Palandt/Sprau BGB 73. Aufl. § 738 Rn. 1a) - formfrei, auch wenn ein Grundstück oder ein grundstücksgleiches Recht zum Nachlass gehört, es sei denn, als Abfindung soll ein solches Recht übertragen werden oder die Formbedürftigkeit ergibt sich aus anderen Gründen (…siehe Palandt/Weidlich BGB § 2042 Rn. 12; Böhringer ZEV 2012, 265). - OLG Frankfurt, 15.04.1996 - 20 W 516/94
Unentgeltliche Übertragung eines Anteils an einer BGB -Gesellschaft
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Zweibrücken, 14.01.1999 - 3 W 253/98
Grundbuchberichtigung infolge GbR-Eintritts
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Düsseldorf, 07.11.2003 - 17 U 187/02
Unzulässige Klage gegen Gesellschafter einer beendeten Gesellschaft bürgerlichen …
Eine Einzelübertragung der Vermögensgegenstände ist weder erforderlich noch möglich (BGHZ 50, 309), daher ist auch keine Auflassung zur Übertragung von Grundstücken erforderlich (vgl. OLG Köln NJW 1995, 2232). - LAG Hessen, 18.04.2012 - 18 Sa 837/11
Sozialkassenverfahren
Verlangt man über den Mahnantrag hinaus, durch den die Forderung bereits individualisiert werden muss, eine zusätzliche Anspruchsbegründung oder zumindest eine Bezugnahme auf den Inhalt des Mahnbescheids (vgl. BGH Urteil vom 18. Mai 1995 - VII ZR 191/94 - NJW 1995, 2232; BGH Urteil vom 24. Mai 1982 - VIII ZR 181/81 - NJW 1982, 2002 ) ist die Klage zumindest mit der Berufungsbeantwortung zulässig geworden. - OLG Köln, 03.08.2001 - 3 U 116/98 Dabei kann ein Betrag in Höhe von mindestens 40.000,00 DM als wesentlich angesehen werden (vgl. zur Entwicklung der Rechtsprechung des BGH NJW 80, 1520; NJW 83, 2375; NJW 85, 1841; NJW 86, 51; NJW-RR 91, 898; NJW 92, 427; NJW 92, 907; NJW-RR 93, 774; NJW-RR 96, 1473; NJW 97, 3371; siehe auch OLG Hamm FamRZ 90, 625; OLG Stuttgart, NJW-RR 93, 1473; Senat, Urteil vom 10.03.1995 - 3 U 74/94 - Diederichsen, NJW 83, 117 f.; Weimar MDR 97, 713 f.).
- OLG Hamburg, 10.07.1995 - 3 U 182/94
Voraussetzungen für einen Anspruch auf Widerruf einer unwahren Behauptung im …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VG Frankfurt/Oder, 15.12.2008 - 5 K 214/05
Haftung einer GbR für die Kosten der Herstellung eines Abwasseranschlusses
Mit diesem Fall der "Anwachsung" befassen sich die von dem Beklagten zitierten Entscheidungen des BGH und der anderen Zivilgerichte (BGHZ 32, 307 ff.; 50, 307 ff.; BGH, NGZ 2000, 474 sowie OLG Köln, NJW 1995, 2232 und NJW-RR 2002, 519 ff.) und stellen fest, dass mit der "Anwachsung" der Gesellschaftsanteile die dinglichen Rechte an den Vermögensgegenständen der Gesellschaft ohne weitere Einzelübertragung auf die oder den verbleibenden Gesellschafter übergehen.