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   OLG Köln, 10.03.1995 - 3 U 74/94   

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https://dejure.org/1995,2114
OLG Köln, 10.03.1995 - 3 U 74/94 (https://dejure.org/1995,2114)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.03.1995 - 3 U 74/94 (https://dejure.org/1995,2114)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. März 1995 - 3 U 74/94 (https://dejure.org/1995,2114)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schenkungen in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft; Sicherung des Partners; Gleichzeitiges Verlöbnis ; Übliches Geben und Nehmen; Bereicherungsausgleich nach Trennung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft; Auseinandersetzung nach Gesellschaftsrecht

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 426 § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 § 1298 § 1301
    Beendigung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft; Ausgleich nach gemeinsamen Grundstückserwerb - Lebensgemeinschaft, nichteheliche, Schenkung, Grundstück

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Streit um gemeinsam gekauftes Grundstück - Nach dem Ende einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft will der Mann das Grundstück behalten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 2232
  • FamRZ 1995, 1142
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.11.1991 - VI ZR 69/91

    Tierhalterhaftung bei Verletzung auf einer Fuchsjagd

    Auszug aus OLG Köln, 10.03.1995 - 3 U 74/94
    Eine Auseinandersetzung nach Gesellschaftsrecht ist nur bei ausdrücklich oder stillschweigend geschlossenem Gesellschaftsvertrag möglich, etwa wenn die Parteien einen gemeinschaftlichen Wert geschaffen haben, der von ihnen nicht nur für die Dauer der Partnerbeziehung gemeinsam benutzt werden, sondern ihnen nach ihrer Vorstellung auch gemeinsam gehören sollte (vgl. Palandt-Diederichsen, BGB, 54. Aufl., Einleitung vor § 1297 Rdnr. 17, 18; Diederichsen, NJW 83, 1017 f. (1020 f.); BGH NJW 80, 1520; 83, 1055 und 2375; 92, 907; OLG Saarbrücken, FamRZ 79, 796 (798); OLG Hamm, FamRZ 90, 625).
  • BGH, 20.01.1983 - II ZR 91/82

    Anspruch eines Ehegatten auf Ausgleich von Aufwendungen für das Hausgrundstück

    Auszug aus OLG Köln, 10.03.1995 - 3 U 74/94
    Eine Auseinandersetzung nach Gesellschaftsrecht ist nur bei ausdrücklich oder stillschweigend geschlossenem Gesellschaftsvertrag möglich, etwa wenn die Parteien einen gemeinschaftlichen Wert geschaffen haben, der von ihnen nicht nur für die Dauer der Partnerbeziehung gemeinsam benutzt werden, sondern ihnen nach ihrer Vorstellung auch gemeinsam gehören sollte (vgl. Palandt-Diederichsen, BGB, 54. Aufl., Einleitung vor § 1297 Rdnr. 17, 18; Diederichsen, NJW 83, 1017 f. (1020 f.); BGH NJW 80, 1520; 83, 1055 und 2375; 92, 907; OLG Saarbrücken, FamRZ 79, 796 (798); OLG Hamm, FamRZ 90, 625).
  • OLG Karlsruhe, 13.10.1993 - 6 U 57/93

    Auseinandersetzung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

    Auszug aus OLG Köln, 10.03.1995 - 3 U 74/94
    In vergleichbaren Fällen haben allerdings das OLG Stuttgart (Justiz 85, 201) und das OLG Karlsruhe (NJW 94, 948) Ansprüche aus dem Gesichtspunkt der ungerechtfertigten Bereicherung wegen Zweckverfehlung auf Übertragung des Miteigentumsanteils an einem Grundstück bejaht.
  • OLG Hamm, 11.12.1989 - 29 W 116/88

    Ausgleich unter Ehegatten; Güterstand; Nichteheliche Lebensgemeinschaften;

    Auszug aus OLG Köln, 10.03.1995 - 3 U 74/94
    Eine Auseinandersetzung nach Gesellschaftsrecht ist nur bei ausdrücklich oder stillschweigend geschlossenem Gesellschaftsvertrag möglich, etwa wenn die Parteien einen gemeinschaftlichen Wert geschaffen haben, der von ihnen nicht nur für die Dauer der Partnerbeziehung gemeinsam benutzt werden, sondern ihnen nach ihrer Vorstellung auch gemeinsam gehören sollte (vgl. Palandt-Diederichsen, BGB, 54. Aufl., Einleitung vor § 1297 Rdnr. 17, 18; Diederichsen, NJW 83, 1017 f. (1020 f.); BGH NJW 80, 1520; 83, 1055 und 2375; 92, 907; OLG Saarbrücken, FamRZ 79, 796 (798); OLG Hamm, FamRZ 90, 625).
  • BGH, 24.03.1980 - II ZR 191/79

    Kredittilung für Lebenspartner I - Nichteheliche Lebensgemeinschaft, zur

    Auszug aus OLG Köln, 10.03.1995 - 3 U 74/94
    Eine Auseinandersetzung nach Gesellschaftsrecht ist nur bei ausdrücklich oder stillschweigend geschlossenem Gesellschaftsvertrag möglich, etwa wenn die Parteien einen gemeinschaftlichen Wert geschaffen haben, der von ihnen nicht nur für die Dauer der Partnerbeziehung gemeinsam benutzt werden, sondern ihnen nach ihrer Vorstellung auch gemeinsam gehören sollte (vgl. Palandt-Diederichsen, BGB, 54. Aufl., Einleitung vor § 1297 Rdnr. 17, 18; Diederichsen, NJW 83, 1017 f. (1020 f.); BGH NJW 80, 1520; 83, 1055 und 2375; 92, 907; OLG Saarbrücken, FamRZ 79, 796 (798); OLG Hamm, FamRZ 90, 625).
  • OLG München, 20.01.2014 - 34 Wx 516/13

    Grundbuchverfahren: Grundbuchberichtigung aufgrund Bewilligung im Wege der

    b) Die Vereinbarung ist - weil es sich um keinen Fall des § 2033 BGB handelt, sondern als mit § 738 BGB vergleichbar zu behandeln ist (siehe dazu OLG Köln NJW 1995, 2232; Palandt/Sprau BGB 73. Aufl. § 738 Rn. 1a) - formfrei, auch wenn ein Grundstück oder ein grundstücksgleiches Recht zum Nachlass gehört, es sei denn, als Abfindung soll ein solches Recht übertragen werden oder die Formbedürftigkeit ergibt sich aus anderen Gründen (siehe Palandt/Weidlich BGB § 2042 Rn. 12; Böhringer ZEV 2012, 265).
  • OLG Frankfurt, 15.04.1996 - 20 W 516/94

    Unentgeltliche Übertragung eines Anteils an einer BGB -Gesellschaft

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  • OLG Zweibrücken, 14.01.1999 - 3 W 253/98

    Grundbuchberichtigung infolge GbR-Eintritts

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