Rechtsprechung
   OLG Köln, 10.03.1999 - 5 U 43/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,12843
OLG Köln, 10.03.1999 - 5 U 43/97 (https://dejure.org/1999,12843)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.03.1999 - 5 U 43/97 (https://dejure.org/1999,12843)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. März 1999 - 5 U 43/97 (https://dejure.org/1999,12843)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,12843) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 1999, 1112
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 20.07.1998 - 5 U 256/93
    Auszug aus OLG Köln, 10.03.1999 - 5 U 43/97
    Die Klägerin beantragt hilfsweise, den Rechtsstreit auszusetzen bis zur Entscheidung des Bundesgerichtshofes in den Revisionsverfahren II ZR 229/98 und II ZR 230/98, die die Bilanzfeststellungen 1990 und 1991 der Beklagten (siehe hierzu Senatsurteile 5 U 256/93 und 5 U 255/93) betreffen.

    Der von der Klägerin hilfsweise beantragten Aussetzung des vorliegenden Verfahrens bis zur Entscheidung des Bundesgerichtshofes in den Revisionsverfahren betreffend die Senatsurteile 5 U 255/93 und 5 U 256/93 betreffend die Bilanzfeststellungen 1990 und 1991 bedurfte es nicht.

  • BGH, 21.07.1994 - II ZR 82/93

    Zeitpunkt in Aktivierung von Gewinnanteilen eines beherrschten Unternehmens

    Auszug aus OLG Köln, 10.03.1999 - 5 U 43/97
    Auf den Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofes in dem damaligen Verfahren vom 21. Juli 1994 -II ZR 82/93- an den Gerichtshof der europäischen Gemeinschaften, das Urteil des Gerichtshofs der europäischen Gemeinschaften vom 27. Juni 1996 -C -234/94- und das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 12. Januar 1998 -II ZR 82/93- wird Bezug genommen.

    Aufgrund des Urteils des Bundesgerichtshofes vom 12. Januar 1998 - II ZR 82/93 - steht nunmehr fest, dass unter den dort genannten Voraussetzungen die Beklagte zur phasengleichen Aktivierung der Töchtergewinne in ihrer Bilanz verpflichtet ist.

  • BGH, 17.02.1997 - II ZR 41/96

    Nichtigkeit von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung; Rechtsschutzziel der

    Auszug aus OLG Köln, 10.03.1999 - 5 U 43/97
    Die Beklagte wiederholt und vertieft ihr erstinstanzliches Vorbringen und macht weiter geltend, nach der zwischenzeitlich ergangenen Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 17. Februar 1997 - II ZR 41/96 - bestehe bei der Beklagten keine satzungsmäßige Verpflichtung zur Vollausschüttung, so dass auch für die Tochterunternehmen keine solche Verpflichtung bestehen könne.
  • EuGH, 27.06.1996 - C-234/94

    Tomberger / Gebrüder von der Wettern

    Auszug aus OLG Köln, 10.03.1999 - 5 U 43/97
    Auf den Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofes in dem damaligen Verfahren vom 21. Juli 1994 -II ZR 82/93- an den Gerichtshof der europäischen Gemeinschaften, das Urteil des Gerichtshofs der europäischen Gemeinschaften vom 27. Juni 1996 -C -234/94- und das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 12. Januar 1998 -II ZR 82/93- wird Bezug genommen.
  • OLG Köln, 18.03.1993 - 5 U 156/92
    Auszug aus OLG Köln, 10.03.1999 - 5 U 43/97
    Im Hinblick auf die von der Klägerin begehrte Anfechtung kommen hinzu die Gesichtspunkte der Verhältnismäßigkeit und Rechtsmißbräuchlichkeit, auf die der Senat in dem Rechtsstreit der Parteien 5 U 156/92 im Urteil vom 18. März 1993 hingewiesen und die der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 12. Januar 1998 ausdrücklich gebilligt hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht