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   OLG Köln, 10.06.2022 - 6 U 204/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,18317
OLG Köln, 10.06.2022 - 6 U 204/21 (https://dejure.org/2022,18317)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.06.2022 - 6 U 204/21 (https://dejure.org/2022,18317)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. Juni 2022 - 6 U 204/21 (https://dejure.org/2022,18317)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3a; UWG § 5a; HWG § 9 S. 1, 2

  • rechtsportal.de

    UWG § 3a; UWG § 5a; HWG § 9 S. 1, 2
    Unzulässigkeit der Werbung für fernärztliche Behandlung Schutz der öffentlichen Gesundheit und individueller Gesundheitsinteressen Einreichung eines Online-Fragebogens

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht: Rezept vom Online-Arzt

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit der Werbung für eine fernärztliche Behandlung

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit der Werbung für eine fernärztliche Behandlung

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit der Werbung für eine fernärztliche Behandlung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Medizinische Online-Fernbehandlung per einfachem Online-Fragebogen ist wettbewerbswidrig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2022, 1353
  • MMR 2023, 304
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 09.12.2021 - I ZR 146/20

    Werbung für Fernbehandlungen

    Auszug aus OLG Köln, 10.06.2022 - 6 U 204/21
    b) Die Werbung der Beklagten stellt eine geschäftliche Handlung dar und die Vorschrift des § 9 HWG ist eine Marktverhaltensregelung (vgl. BGH, Urteil vom 09.12.2021 - I ZR 146/20, GRUR 2022, 399 Rn. 20 - Werbung für Fernbehandlung).

    Eine persönliche Wahrnehmung des Patienten durch den behandelnden Arzt erfolgt nicht, weil eine solche nur dann vorliegt, wenn die bei gleichzeitiger physischer Präsenz von Arzt und Patient in einem Raum möglichen ärztlichen Untersuchungsmethoden angewandt werden können (vgl. BGH, GRUR 2022, 399 Rn. 29 - Werbung für Fernbehandlung).

    Der Anwendung des § 9 HWG steht kein zwingendes Unionsrecht entgegen (vgl. BGH, GRUR 2022, 399 Rn. 30 ff. - Werbung für Fernbehandlung).

    Denn die Vorschrift des § 9 HWG ist nicht einschränkend dahin auszulegen, dass eine berufsrechtlich zulässige Fernbehandlung generell nicht dem Werbeverbot dieser Bestimmung unterfällt (vgl. BGH, GRUR 2022, 399 Rn. 37 ff. - Werbeverbot für Fernbehandlungen).

    Zu der Frage, wie der medizinische Standard in Deutschland zu beurteilen ist, hat der BGH (GRUR 2022, 399 Rn. 47 ff - Werbung für Fernbehandlungen) folgendes ausgeführt:.

    Die Entscheidung beruht vielmehr auf der Anwendung der in dem Urteil des BGH in der Sache Werbung für Fernbehandlungen (GRUR 2022, 399) dargelegten Grundsätze.

  • BGH, 24.02.2015 - VI ZR 106/13

    Arzthaftungsprozess: Unerlässlichkeit eines medizinischen

    Auszug aus OLG Köln, 10.06.2022 - 6 U 204/21
    Zudem ermöglicht ein solcher Gleichklang bei der Auslegung den Rückgriff auf die umfangreiche Rechtsprechung zu § 630a Abs. 2 BGB (vgl. etwa BGH, Urteil vom 24. Februar 2015 - VI ZR 106/13, NJW 2015, 1601 Rn. 7 mwN) und dient damit der vorhersehbaren und rechtssicheren Anwendung des Erlaubnistatbestands gemäß § 9 Satz 2 HWG.

    Er repräsentiert den jeweiligen Stand der naturwissenschaftlichen Erkenntnisse und der ärztlichen Erfahrung, der zur Erreichung des ärztlichen Behandlungsziels erforderlich ist und sich in der Erprobung bewährt hat (BGH, NJW 2015, 1601 Rn. 7 mwN).

    Die Ermittlung des jeweils maßgeblichen Standards ist grundsätzlich Sache des Tatgerichts (BGH, Urteil vom 27. März 2007 - VI ZR 55/05, BGHZ 172, 1 Rn. 17; Urteil vom 15. April 2014 - VI ZR 382/12, NJW-RR 2014, 1053 Rn. 13; BGH, NJW 2015, 1601 Rn. 8), das gegebenenfalls einen Sachverständigen hinzuzuziehen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Mai 2016 - VI ZR 305/15, NJW 2016, 3785 Rn. 13; Beschluss vom 8. November 2016 - VI ZR 512/15, VersR 2017, 316 Rn. 12).

  • BGH, 28.09.2011 - I ZR 96/10

    INJECTIO

    Auszug aus OLG Köln, 10.06.2022 - 6 U 204/21
    Darüber hinaus soll verhindert werden, dass Kranke und besonders ältere Menschen zu Fehlentscheidungen beim Arzneimittelgebrauch und bei der Verwendung anderer Mittel zur Beseitigung von Krankheiten oder Körperschäden verleitet werden (vgl. BGH, Urteil vom 28. September 2011 - I ZR 96/10, GRUR 2012, 647 Rn. 40 = WRP 2012, 705 - INJECTIO).

    Dem Heilmittelwerbegesetz ist - wie der Blick auf das Verbot der Werbung mit Anwendungsgebieten für homöopathische Arzneimittel gemäß § 5 HWG zeigt - die Fassung eines Werbeverbots als abstrakter Gefährdungstatbestand nicht fremd, um das Ziel eines umfassenden Gesundheitsschutzes zu erreichen (vgl. BGH, GRUR 2012, 647 Rn. 40 - INJECTIO).

    Diese Beurteilung lässt angesichts der Bedeutung der bereits dargestellten Gesundheitsgefahren, die mit dem abstrakten Werbeverbot gemäß § 9 HWG aF verhindert werden sollen, keinen Rechtsfehler erkennen (zum abstrakten Gefährdungstatbestand des § 5 HWG vgl. BGH, GRUR 2012, 647 Rn. 40 - INJECTIO).

  • OLG Karlsruhe, 22.12.2022 - 4 U 262/22

    ärztliche Videosprechstunde - Zulässigkeit einer pauschalen Werbung für ärztliche

    Dementsprechend habe das OLG Köln in seiner Entscheidung vom 10. Juni 2022, Az. 6 U 204/21, die Grundsätze des BGH auf das Angebot von Z für anwendbar erklärt.

    aa) Die Richtlinie 2001/83/EG, mit der die Arzneimittelwerbung vollständig harmonisiert worden ist, steht nicht entgegen, denn dieser Richtlinie, die im Titel VIII lediglich die Werbung für bestimmte Arzneimittel regelt, lassen sich keine Anforderungen an eine Werbung für eine umfassende, die Diagnose, Therapie und Krankschreibung einschließende ärztliche Fernbehandlung entnehmen, wie sie hier vorliegt (BGH, a.a.O., juris Rn. 31 ff.; so auch OLG Köln, Urteil vom 10. Juni 2022 - I-6 U 204/21 - Rezept vom Online-Arzt, juris Rn. 58).

  • OLG Brandenburg, 07.02.2023 - 6 U 55/22

    Wettberwerblicher Unterlassungsanspruch bei Geltendmachung von Ansprüchen aus der

    In einer solchen Rubrik ist nämlich nicht mit wesentlichen Informationen zu rechnen, weshalb es Verbrauchern nicht zuzumuten ist, solche Informationen dort zu suchen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 10.06.2022 - 6 U 204/21, GRUR 2022, 1353, Rn. 53 m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 15.08.2023 - 5 U 93/22

    Rezeptservice - Wettbewerbsverstoß im Internet: Ärztliche Erteilung von

    Dass in der antragsgegenständlichen Konstellation die Ausstellung eines Folgerezepts für "C." dem allgemeinen fachlichen Standard i.S.v. § 630a BGB entspricht, hat die insoweit darlegungs- und beweisbelastete Beklagte auch im Berufungsverfahren schon nicht dargetan (vgl. zur Beweislast: BGH GRUR 2022, 399 Rn. 65 - Werbung für Fernbehandlung; OLG Köln GRUR 2022, 1353 Rn. 41ff.).
  • LG Köln, 19.04.2023 - 84 O 143/22

    Wettbewerbsrecht: Werbung mit Vorher-Nachher-Bildern für Hautunterspritzungen mit

    Das Oberlandesgericht U. (Az. 6 U 204/21) hat sich dieser zutreffenden Auffassung angeschlossen und die dortige Beklagte zu einer Rücknahme der Berufung bewegt.
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