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OLG Köln, 10.09.1993 - 2 Wx 34/93 |
Volltextveröffentlichung
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Kurzfassungen/Presse (3)
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Eheleute; Erbvertrag; Nießbrauchvermächtnis; Verfügung; Bindung; Vorbehalt; Erbeinsetzung; Ersetzung; Befugnis; Aufhebung; Form; Auslegung; Beeinträchtigung; Rechtsstellung
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Papierfundstellen
- NJW-RR 1994, 651
- MDR 1994, 71
- Rpfleger 1994, 111
Wird zitiert von ... (7)
- LG Wuppertal, 06.01.2023 - 2 O 298/19
Rechtsirrtum, Erbausschlagung, Wirksamkeit, Erbvertrag, Testament, Irrtum, …
Der Änderungsvorbehalt in Ziffer VI des Erbvertrages aus dem Jahr 1967 genügt den Voraussetzungen, unter denen einem längerlebenden Vertragspartner Änderungen der Vertragsfolgen gestattet sind, nicht (vgl. Musielak , ZEV 2007, 245, 248; OLG München, DNotZ 2009, 138, 139;… Mayer / Dietz in Reimann/Bengel/Dietz, Testament-Hdb., 7. Aufl., § 2278, Rn. 26; OLG Köln, NJW-RR 1994, 651, 652;… Horn in Horn/Kroiß, Testamentsauslegung, 2. Aufl., § 20, Rn. 62), weil es an bestimmten, vorher genau festgelegten Kautelen fehlt, unter denen eine Änderung durch den Längerlebenden zulässig ist (…vgl. Lange , Erbrecht, 3. Aufl., § 34, Rn. 64). - OLG Düsseldorf, 06.12.2011 - 3 Wx 261/11
Ergänzende Vertragsauslegung des Erbvertrags nur bei erkennbar richtungsweisenden …
Der Vorbehalt müsse in den bei Vertragsabschluss abgegebenen beurkundeten Erklärungen zumindest derart zum Ausdruck kommen, dass er ihnen im Wege der Auslegung entnommen werden könne [OLG Köln NJW-RR 1994, 651; BGHZ 26, 204, 210]. - BayObLG, 09.11.1995 - 1Z BR 31/95
Ergänzenden Auslegung eines Änderungsvorbehalts in einem Erbvertrag
bb) Das Landgericht hat auch eine ergänzende Auslegung des Änderungsvorbehalts (vgl. OLG Köln NJW-RR 1994, 651, 653) dahin erwogen, daß ein Ehegatte in eingeschränktem Umfang bereits zu Lebzeiten des anderen die Schlußerbeneinsetzung ändern durfte, dies aber verneint.
- OLG Hamm, 18.09.1995 - 15 W 248/95
Vorbehalt der Anordnung von Testamentsvollstreckung für den Vertragserben
Vielmehr ist für jede einzelne Bestimmung, wenn sie nicht selbst ausdrücklich als vertragsmäßig bezeichnet ist und deshalb eine Auslegung entbehrlich macht (vgl. BayObLGZ 1961, 206, 210), zu prüfen und durch Auslegung gemäß §§ 133, 157 BGB zu ermitteln, ob der Erblasser insoweit den Willen zu vertraglicher Bindung hatte (…vgl. BGH aaO.; OLG Köln Rpfleger 1994, 111, 112).Auch der Umstand, daß der Zeuge H R als Vertragsschließender des Erbvertrages und die Beteiligte zu 2) mit der Testamentsvollstreckung einverstanden sind, kann ihre Anordnung nicht rechtfertigen, denn diese nachträgliche Zustimmung ist nicht geeignet, die sich aus § 2289 Abs. 1 S. 2 BGB ergebende Unwirksamkeit einer späteren Verfügung zu beseitigen (vgl. OLG Köln Rpfleger 1994, 111, 113 m.w.N.).
- OLG Hamm, 04.08.2005 - 10 U 137/04
Unwirksamkeit eines Vermächtnisse wegen Beeinträchtigung des wechselbezüglich …
Auch die Oberlandesgerichte Hamm (NJW 1974, 1774, 1775 f.) und Köln (NJW-RR 1994, 651, 653) haben in gleicher Weise entschieden. - BayObLG, 16.07.1999 - 1Z BR 195/98
Auslegung eines unklaren Änderungsvorbehalts in einem Ehegatten-Erbvertrag
Da der Änderungsvorbehalt die vertragliche Bindung an die gegenseitige Erbeinsetzung der Ehegatten und an die Schlußerbeneinsetzung bis zum Tode eines Ehegatten unberührt läßt, liegt kein unwirksamer Totalvorbehalt vor (vgl. BGHZ 24, 204/208; OLG Stuttgart, OLGZ 1985, 434; OLG Köln NJW-RR 1994, 651). - OLG Stuttgart, 30.04.1997 - 19 U 13/97
Erbenstellung der Beklagten als Ersatzerbe; Rücktritt vom Ehe- und Erbvertrag bei …
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