Rechtsprechung
   OLG Köln, 10.09.1993 - 2 Wx 34/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,3937
OLG Köln, 10.09.1993 - 2 Wx 34/93 (https://dejure.org/1993,3937)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.09.1993 - 2 Wx 34/93 (https://dejure.org/1993,3937)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. September 1993 - 2 Wx 34/93 (https://dejure.org/1993,3937)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,3937) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Eheleute; Erbvertrag; Nießbrauchvermächtnis; Verfügung; Bindung; Vorbehalt; Erbeinsetzung; Ersetzung; Befugnis; Aufhebung; Form; Auslegung; Beeinträchtigung; Rechtsstellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 2278, 2289, 2290 f.

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB §§ 2278, 2289, 2290 f.

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 651
  • MDR 1994, 71
  • Rpfleger 1994, 111
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)

  • LG Wuppertal, 06.01.2023 - 2 O 298/19

    Rechtsirrtum, Erbausschlagung, Wirksamkeit, Erbvertrag, Testament, Irrtum,

    Der Änderungsvorbehalt in Ziffer VI des Erbvertrages aus dem Jahr 1967 genügt den Voraussetzungen, unter denen einem längerlebenden Vertragspartner Änderungen der Vertragsfolgen gestattet sind, nicht (vgl. Musielak , ZEV 2007, 245, 248; OLG München, DNotZ 2009, 138, 139; Mayer / Dietz in Reimann/Bengel/Dietz, Testament-Hdb., 7. Aufl., § 2278, Rn. 26; OLG Köln, NJW-RR 1994, 651, 652; Horn in Horn/Kroiß, Testamentsauslegung, 2. Aufl., § 20, Rn. 62), weil es an bestimmten, vorher genau festgelegten Kautelen fehlt, unter denen eine Änderung durch den Längerlebenden zulässig ist (vgl. Lange , Erbrecht, 3. Aufl., § 34, Rn. 64).
  • OLG Düsseldorf, 06.12.2011 - 3 Wx 261/11

    Ergänzende Vertragsauslegung des Erbvertrags nur bei erkennbar richtungsweisenden

    Der Vorbehalt müsse in den bei Vertragsabschluss abgegebenen beurkundeten Erklärungen zumindest derart zum Ausdruck kommen, dass er ihnen im Wege der Auslegung entnommen werden könne [OLG Köln NJW-RR 1994, 651; BGHZ 26, 204, 210].
  • BayObLG, 09.11.1995 - 1Z BR 31/95

    Ergänzenden Auslegung eines Änderungsvorbehalts in einem Erbvertrag

    bb) Das Landgericht hat auch eine ergänzende Auslegung des Änderungsvorbehalts (vgl. OLG Köln NJW-RR 1994, 651, 653) dahin erwogen, daß ein Ehegatte in eingeschränktem Umfang bereits zu Lebzeiten des anderen die Schlußerbeneinsetzung ändern durfte, dies aber verneint.
  • OLG Hamm, 18.09.1995 - 15 W 248/95

    Vorbehalt der Anordnung von Testamentsvollstreckung für den Vertragserben

    Vielmehr ist für jede einzelne Bestimmung, wenn sie nicht selbst ausdrücklich als vertragsmäßig bezeichnet ist und deshalb eine Auslegung entbehrlich macht (vgl. BayObLGZ 1961, 206, 210), zu prüfen und durch Auslegung gemäß §§ 133, 157 BGB zu ermitteln, ob der Erblasser insoweit den Willen zu vertraglicher Bindung hatte (vgl. BGH aaO.; OLG Köln Rpfleger 1994, 111, 112).

    Auch der Umstand, daß der Zeuge H R als Vertragsschließender des Erbvertrages und die Beteiligte zu 2) mit der Testamentsvollstreckung einverstanden sind, kann ihre Anordnung nicht rechtfertigen, denn diese nachträgliche Zustimmung ist nicht geeignet, die sich aus § 2289 Abs. 1 S. 2 BGB ergebende Unwirksamkeit einer späteren Verfügung zu beseitigen (vgl. OLG Köln Rpfleger 1994, 111, 113 m.w.N.).

  • OLG Hamm, 04.08.2005 - 10 U 137/04

    Unwirksamkeit eines Vermächtnisse wegen Beeinträchtigung des wechselbezüglich

    Auch die Oberlandesgerichte Hamm (NJW 1974, 1774, 1775 f.) und Köln (NJW-RR 1994, 651, 653) haben in gleicher Weise entschieden.
  • BayObLG, 16.07.1999 - 1Z BR 195/98

    Auslegung eines unklaren Änderungsvorbehalts in einem Ehegatten-Erbvertrag

    Da der Änderungsvorbehalt die vertragliche Bindung an die gegenseitige Erbeinsetzung der Ehegatten und an die Schlußerbeneinsetzung bis zum Tode eines Ehegatten unberührt läßt, liegt kein unwirksamer Totalvorbehalt vor (vgl. BGHZ 24, 204/208; OLG Stuttgart, OLGZ 1985, 434; OLG Köln NJW-RR 1994, 651).
  • OLG Stuttgart, 30.04.1997 - 19 U 13/97

    Erbenstellung der Beklagten als Ersatzerbe; Rücktritt vom Ehe- und Erbvertrag bei

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht