Rechtsprechung
OLG Köln, 10.11.2011 - 7 U 72/11 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- damm-legal.de
"Dem Gewinner, Herr W., werden 17.300,00 Euro per Scheck ausbezahlt!” ist eine Gewinnzusage und führt zur Auszahlungspflicht
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an eine Gewinnzusage oder eine vergleichbare Mitteilung i.S. von § 661a BGB
- rabüro.de
Zu den Anforderungen an eine Gewinnzusage
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an eine Gewinnzusage oder eine vergleichbare Mitteilung i.S. von § 661a BGB
- rechtsportal.de
BGB § 661a
Anforderungen an eine Gewinnzusage oder eine vergleichbare Mitteilung i.S. von § 661a BGB - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Werbefirma muss Gewinnzusage einlösen
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Sprachliche Voraussetzungen einer Gewinnzusage
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Gewinnspielanbieter muss Gewinnzusage einhalten
- anwalt.de (Kurzinformation)
Geldsegen nach Gewinnzusage?
- 123recht.net (Kurzinformation)
Gewinnzusage § 661a BGB // "Dem Gewinner, Herr W., werden 17.300,00 Euro per Scheck ausbezahlt!" ist eine Gewinnzusage und führt zur Auszahlungspflicht
Verfahrensgang
- LG Bonn, 31.03.2011 - 9 O 411/10
- OLG Köln, 10.11.2011 - 7 U 72/11
Papierfundstellen
- K&R 2012, 57
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 19.02.2004 - III ZR 226/03
Anforderungen an die Annahme einer Gewinnzusage
Auszug aus OLG Köln, 10.11.2011 - 7 U 72/11
Die Zusendung muss - nach Inhalt und Gestaltung - abstrakt geeignet sein, bei einem durchschnittlichen Verbraucher in der Lage des Empfängers den Eindruck zu erwecken, er werde einen - bereits gewonnenen - Preis erhalten (BGH, Urt. v. 19.2.2001 - III ZR 226/03 -). - LG Bonn, 31.03.2011 - 9 O 411/10
Schreiben mit dem Inhalt "Dem Gewinner, Herr W, werden 17.300,00 EUR per Scheck …
Auszug aus OLG Köln, 10.11.2011 - 7 U 72/11
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 31.3.2011 - 9 O 411/10 - wird zurückgewiesen.