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   OLG Köln, 10.11.2016 - I-2 Wx 534/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,43430
OLG Köln, 10.11.2016 - I-2 Wx 534/16 (https://dejure.org/2016,43430)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.11.2016 - I-2 Wx 534/16 (https://dejure.org/2016,43430)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. November 2016 - I-2 Wx 534/16 (https://dejure.org/2016,43430)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Deutsches Notarinstitut

    GBO §§ 29, 71; BGB §§ 2113 Abs. 1, 2133, 2134, 2136; FamFG § 26
    Zuständigkeit des Nachlassgerichts bei Zweifeln an der Berechtigung eines Vorerben

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Zwischenverfügung des Grundbuchamts zur Aufklärung von Zweifeln über die Berechtigung einer Vorerbin

  • ra.de
  • rewis.io
  • notar-drkotz.de

    Grundbesitzumschreibung - Nachweis der Berechtigung eines Vorerben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer Zwischenverfügung des Grundbuchamts zur Aufklärung von Zweifeln über die Berechtigung einer Vorerbin

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit einer Zwischenverfügung des Grundbuchamts zur Aufklärung von Zweifeln über die Berechtigung einer Vorerbin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nachlassgericht zuständig bei bestehenden Zweifeln an Berechtigung einer Vorerbschaft

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.01.1961 - V ZR 83/59
    Auszug aus OLG Köln, 10.11.2016 - 2 Wx 534/16
    Hierzu hat der BGH bereits mit Urteil vom 18.01.1961 (BGH V ZR 83/59) entschieden, dass es auf den Umfang des Vertrauens ankäme, das der Erblasser dem Vorerben hinsichtlich der Wahrung der Interessen der Kinder entgegenbringt.
  • OLG Celle, 04.10.2012 - 6 W 180/12

    Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Rechtsfolgen der Wiederverheiratung

    Auszug aus OLG Köln, 10.11.2016 - 2 Wx 534/16
    Für eine solche Befreiung spricht, dass dem Überlebenden anderenfalls die ihm grundsätzlich zugedachte unbeschränkte Stellung als Vollerbe praktisch wieder entzogen würde (vgl. OLG Hamm, DNotZ 1972, 96; OLG Celle, ZEV 2013, 40).
  • OLG Köln, 24.11.2008 - 2 Wx 41/08

    Anforderungen an den Nachweis der Eintragungsbewilligung im Grundbuchverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 10.11.2016 - 2 Wx 534/16
    Diese Ergänzung kann grundsätzlich auch durch eine Entscheidung des Beschwerdegerichts geschehen (vgl. Demharter, GBO, 30. Aufl. 2016, § 18 Rn. 31; OLG Köln, Beschl. v. 24.11.2008, 2 Wx 41/08, FGPrax 2009, 6).
  • OLG Frankfurt, 26.09.1985 - 20 W 442/85

    Nachweis der Erbfolge im Falle der Löschung eines Nacherbenvermerks

    Auszug aus OLG Köln, 10.11.2016 - 2 Wx 534/16
    Vorliegend besteht für die Beteiligten auch die Möglichkeit, eine eidesstattliche Versicherung der Beteiligten zu 1) als Vorerbin beizubringen, dass aus ihrer Verbindung mit dem Erblasser (neben dem Sohn) keine weiteren gemeinschaftlichen Abkömmlinge hervorgegangen sind (vgl. hierzu auch Demharter a.a.O.; § 51 Rn. 39; OLG Frankfurt, Beschl. v. 26.9.1985, 20 W 442/85, OLGZ 1985, 411).
  • BGH, 05.07.2017 - IV ZB 6/17

    Aufhebung der Nachlassverwaltung: Antragsbefugnis im Falle der Zweckerreichung

    Vielmehr könne dies auch von Amts wegen, ggf. auf Anregung des Nachlassverwalters, erfolgen (so neben dem Beschwerdegericht insbesondere OLG Düsseldorf ZEV 2016, 701; OLG Hamm ErbR 2010, 328; Küpper ZEV 2016, 702, 703; Grav, ZEV 2017, 96; jurisPK-BGB/Klinck, 8. Aufl. Aktualisierung 17. März 2017, § 1988 Rn. 5.1; vgl. auch RGZ 72, 260, 263 f.).
  • OLG Düsseldorf, 09.02.2017 - 3 Wx 279/16

    Zulässigkeit einer Zwischenverfügung des Grundbuchamts mit der Aufforderung zur

    Soweit der überlebende Ehegatte aufgrund einer Wiederverheiratungsklausel (aufschiebend bedingter) Vorerbe ist, wird er von der wohl überwiegenden Meinung als befreiter Vorerbe angesehen (Weidlich, a.a.O. m.N.; Litzenburger, a.a.O., 36; Staudinger/Avenarius, a.a.O.; Staudinger/Baldus, § 2269, 43f.), es sei denn, das Testament enthält Anhaltspunkte dafür, dass der Überlebende nicht befreit sein sollte (vgl. insoweit z.B. zuletzt OLG Köln, Beschluss vom 10. Nov. 2016 - 2 Wx 534/16 nach juris).
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