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   OLG Köln, 11.01.2001 - 7 U 103/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4071
OLG Köln, 11.01.2001 - 7 U 103/00 (https://dejure.org/2001,4071)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.01.2001 - 7 U 103/00 (https://dejure.org/2001,4071)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. Januar 2001 - 7 U 103/00 (https://dejure.org/2001,4071)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berufung; Schadensersatz; Verkehrsunfall; Verkehrsregelung; Zulässigkeit

  • Judicialis

    BGB § 839; ; BGB § ... 839 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 831; ; BGB § 847 Abs. 1; ; BGB § 253; ; BGB § 288; ; BGB § 254 Abs. 1; ; HPflG § 1 Abs. 1; ; HPflG § 1 Abs. 2 S. 2; ; HPflG § 6; ; SGB X § 119; ; ZPO § 92; ; ZPO § 97; ; ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 100 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 34; BGB § 839; BGB § 847; HpflG § 1
    Sicherheitsanforderungen bei Fußgängerüberweg über Straßenbahngleise

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 839, 847; GG Art. 34; HaftpflG § 1
    Sicherheitsanforderungen bei Fußgängerüberweg über Straßenbahngleise; Amtshaftung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fußgängerüberweg über Straßenbahngleise

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1182
  • VersR 2002, 1424
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 26.07.1982 - 1 U 23/82
    Auszug aus OLG Köln, 11.01.2001 - 7 U 103/00
    Hierfür genügt es zwar noch nicht, dass sich der Unfall auf einem für Fußgänger eingerichteten Überweg ereignet hat (so allerdings OLG Düsseldorf, VersR 1983, 861, 862); denn Kreuzungen und Überwege gehören, auch wenn dort die Gefahr von Unfällen größer ist als anderswo, noch zum "normalen Straßenbahnbetrieb" (BGH, VersR 1961, 909).
  • BGH, 01.07.1961 - VI ZR 203/60

    Sorgfaltspflichten des Führers einer Straßenbahn in der Nähe eines Schulgebäudes

    Auszug aus OLG Köln, 11.01.2001 - 7 U 103/00
    Erhöht ist die Betriebsgefahr dann, wenn die allgemein mit dem Betrieb verbundene Gefahr durch besondere Umstände über das "gewöhnliche Maß" hinaus gesteigert ist (BGH VersR 1961, 908, 909; 1966, 1142, 1143).
  • BGH, 05.07.1990 - IX ZR 10/90

    Pflichten des Notars als Treuhänder im Rahmen der Abwicklung eines

    Auszug aus OLG Köln, 11.01.2001 - 7 U 103/00
    Der Grundsatz, dass ein Verschulden des Amtswalters regelmäßig ausscheidet, wenn ein mit mehreren Rechtskundigen besetztes Kollegialgericht sein Verhalten als objektiv rechtmäßig gebilligt hat, ist nur eine allgemeine Richtlinie für die rechtliche Beurteilung des im Einzelfall gegebenen Sachverhalts und deshalb u.a. dann unanwendbar, wenn das Kollegialgericht in entscheidenden Punkten von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist oder diesen nicht erschöpfend gewürdigt hat (BGH NJW 1990, 3206, 3207 m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 14.03.2013 - 4 U 445/11

    Haftungsverteilung bei Kollision einer in der Mitte einer innerstädtischen

    Doch kann im Einzelfall als besonderer gefahrerhöhender Umstand zu berücksichtigen sein, dass die Verkehrsregelung auf dem Fußgängerüberweg - hier: an der Fußgängerfurt - in den Einflussbereich des Betriebsunternehmers fällt und mangelhaft war (OLG Köln,Urt. v. 11.01.2011 - 7 U 103/00, juris Rn. 49, insoweit in NJW-RR 2002, 1182 ff. nicht abgedruckt; Filthaut, aaO. Rn. 24).

    (3.1) Bei der in der Berufungsbegründung (Bd. II Bl. 275 d. A.) dem OLG Köln (Urt. v. 11.01.2011 - 7 U 103/00) zugeschriebenen Rechtsansicht.

    Das Phasendiagramm der dort aufgestellten Lichtzeichenanlage ermöglichte eine Konstellation, in der gleichzeitig "Fahrt" für die Straßenbahn und "grün" für Fußgänger auf den beiden Fahrbahnabschnitten gezeigt und den Fußgängern suggeriert wurde, sie hätten für die Überquerung insgesamt "grün", obwohl sie tatsächlich auf dem Gleiskörper mit Bahnverkehr hätten rechnen müssen (OLG Köln NJW-RR 2002, 1182, 1183).

    Gleichwohl hatte die für die Verkehrsregelung zuständige Behörde dieses von ihr selbst als richtig erkannte Konzept an der späteren Unfallstelle nicht umgesetzt (OLG Köln NJW-RR 2002, 1182, 1183).

  • OLG Köln, 20.10.2005 - 7 U 29/05

    Schmerzensgeld aus einem Unfall mit einer Straßenbahn infolge für Fußgänger

    Der Fall liegt insoweit deutlich anders als der, der der Entscheidung des Senats in 7 U 103/00, auf die sich der Kläger beruft, zugrundelag.
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