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   OLG Köln, 11.03.2016 - I-20 U 213/15   

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https://dejure.org/2016,53746
OLG Köln, 11.03.2016 - I-20 U 213/15 (https://dejure.org/2016,53746)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.03.2016 - I-20 U 213/15 (https://dejure.org/2016,53746)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. März 2016 - I-20 U 213/15 (https://dejure.org/2016,53746)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung beim Abschluss einer kapitalbildenden Lebensversicherung

  • rechtsportal.de

    VVG § 5a a.F.
    Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung beim Abschluss einer kapitalbildenden Lebensversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Oldenburg, 31.01.2001 - 2 U 265/00

    Rentenversicherung; Versicherungsbeitrag; Rückzahlungsanspruch; Wirksamkeit;

    Auszug aus OLG Köln, 11.03.2016 - 20 U 213/15
    Das schränkt die Gestaltungsfreiheit des Versicherers nicht in der Weise ein, dass er die notwendigen Informationen nur in einer gesonderten Verbraucherinformation erteilen kann; er kann die Informationen vielmehr auch anderweitig geben (vgl. Präve in: Prölss/Martin, VAG, 12. Aufl., § 10a, Rn. 56; a.A. OLG Oldenburg, VersR 2002, 1133).

    Der Senat lässt die Revision zu, weil er von der Entscheidung des OLG Oldenburg (VersR 2002, 1133) abweicht.

  • EuGH, 23.03.2000 - C-373/97

    Diamantis

    Auszug aus OLG Köln, 11.03.2016 - 20 U 213/15
    Rechtsmissbräuchliches Verhalten kann sich auf der Grundlage lediglich objektiver Kriterien ergeben, soweit die mit der einschlägigen Bestimmung verfolgten Zwecke beachtet werden (so insbes. EuGH, Slg. 2000, I-1705, Rz. 34).
  • BGH, 01.12.2010 - VIII ZR 82/10

    Fernabsatzgeschäft: Verwendung einer nicht der Musterbelehrung entsprechenden

    Auszug aus OLG Köln, 11.03.2016 - 20 U 213/15
    Dies fordert ausreichende Lesbarkeit und setzt die Verwendung einer hinreichend großen Schrift voraus (vgl. BGH, NJW 2011, 1061).
  • EuGH, 13.03.2014 - C-155/13

    SICES u.a. - Landwirtschaft - Verordnung (EG) Nr. 341/2007 - Art. 6 Abs. 4 -

    Auszug aus OLG Köln, 11.03.2016 - 20 U 213/15
    Danach ist eine missbräuchliche Berufung auf Gemeinschaftsrecht nicht gestattet (zuletzt etwa EuGH, ZfZ 2014, 100, Rz. 29).
  • BGH, 16.07.2014 - IV ZR 73/13

    VVG § 5a F.: 21. Juli 1994; BGB §§ 242, 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1; Zweite

    Auszug aus OLG Köln, 11.03.2016 - 20 U 213/15
    Hierzu hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass es einem Versicherungsnehmer, der mit Überlassung der Versicherungspolice die Versicherungsbedingungen, die Verbraucherinformationen und eine ordnungsgemäße Widerspruchsbelehrung nach § 5a VVG a.F. erhalten hat, auch im Falle einer unterstellten Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des Policenmodells nach nationalem Recht gemäß den Grundsätzen von Treu und Glauben wegen widersprüchlicher Rechtsausübung verwehrt ist, sich nach jahrelanger Durchführung des Vertrages auf dessen angebliche Unwirksamkeit zu berufen und daraus Bereicherungsansprüche herzuleiten (BGH, VersR 2014, 1065).
  • BVerfG, 02.02.2015 - 2 BvR 2437/14

    Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter durch den BGH beim sogenannten

    Auszug aus OLG Köln, 11.03.2016 - 20 U 213/15
    Einer Vorlage bedarf es deshalb nicht, weil es auf die Frage, ob das Policenmodell mit den in Rede stehenden gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen vereinbar ist, nicht entscheidungserheblich ankommt (vgl. dazu BVerfG, VersR 2015, 693).
  • OLG Köln, 27.09.2019 - 20 U 137/18
    Bei einem in Aussicht genommenen Vertragsabschluss nach dem Policenmodell sind Angaben zur Antragsbindungsfrist gemäß Ziffer 1. Buchst. f) des Abschnitts I der Anlage D zum VAG nicht erforderlich (vgl. z.B. Senatsurt. v. 11. März 2016 - 20 U 213/15 -, juris-Rz. 20 f.; v. 11. November 2015 - 20 U 19/15 -, juris-Rz. 20 f.; ebenso OLG Brandenburg, Urt. v. 1. Februar 2019 - 11 U 52/17 -, juris-Rz. 3 a.E.; OLG Dresden, Beschl. v. 17. Dezember 2018 - 4 U 1238/18 -, juris-Rz. 13; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2018, 796, Rz. 50; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2017, 1193, Rz. 52; OLG Hamm, Beschl. v. 26. Juni 2015 - 20 U 48/15 -, juris-Rz. 27), denn der Antrag entfaltet bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist des § 5a VVG a.F. als Folge der gesetzlichen Konzeption des Policenmodells grundsätzlich vor Zugang der Vertragsunterlagen und dem Ablauf der Widerspruchsfrist keine Bindungswirkung (vgl. OLG Saarbrücken, aaO).
  • OLG Köln, 05.11.2021 - 20 U 34/21
    Für den Vertragsschluss im Policenmodel nach § 5a VVG a.F. hat der BGH entschieden, dass Angaben zur Antragsbindungsfrist gemäß Ziffer 1. Buchst. f) des Abschnitts I der Anlage D zum VAG nicht erforderlich sind (vgl. BGH, Urteil vom 11.12.2019, Az. IV ZR 8/19; so auch bereits Senatsurt. v. 11. März 2016 - 20 U 213/15 -, juris-Rz. 20 f.; v. 11. November 2015 - 20 U 19/15 -, juris-Rz. 20 f.), denn der Antrag entfaltet bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist des § 5a VVG a.F. als Folge der gesetzlichen Konzeption des Policenmodells grundsätzlich vor Zugang der Vertragsunterlagen und dem Ablauf der Widerspruchsfrist keine Bindungswirkung.
  • LG Köln, 29.06.2022 - 12 O 420/21
    Die Treuwidrigkeit des Verhaltens des Klägers ergibt sich vorliegend daraus, dass er den Vertrag bis zum Widerspruch durch Zahlung der Beiträge durchgeführt und dadurch bei der Beklagten ein schutzwürdiges Vertrauen in den Bestand des Vertrags begründet hat (vgl. OLG Köln Urt. v. 11.3.2016 - 20 U 213/15, BeckRS 2016, 114491).
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