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   OLG Köln, 11.05.2017 - 7 U 161/13   

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https://dejure.org/2017,60276
OLG Köln, 11.05.2017 - 7 U 161/13 (https://dejure.org/2017,60276)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.05.2017 - 7 U 161/13 (https://dejure.org/2017,60276)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. Mai 2017 - 7 U 161/13 (https://dejure.org/2017,60276)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 826
    Ansprüche der Bundesagentur für Arbeit wegen Veruntreuung von Geldern durch die Sachbearbeiterin einer ARGE

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • LG Köln, 23.07.2013 - 5 O 439/12
    Auszug aus OLG Köln, 11.05.2017 - 7 U 161/13
    Auf die Berufung der Klägerin und nach Abtrennung der gegen die ehemalige Beklagte zu 3) gerichteten Ansprüche wird das am 23.07.2013 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 5 O 439/12 -, soweit es die Beklagten zu 1) und 2) betrifft, abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    Das Landgericht hat die Klage durch Urteil vom 23.07.2013 - Az.: 5 O 439/12 -, auf das wegen der Sachverhaltsdarstellung im Übrigen Bezug genommen wird (Bl. 84 ff. GA), insgesamt abgewiesen.

    Die Klägerin beantragt nunmehr, 1.das am 23. Juli 2013 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 5 O 439/12 - abzuändern und die Beklagten zu 1) und 2) als Gesamtschuldner zu verurteilen, an die Klägerin 57.150,95 EUR und die Beklagte zu 1) darüber hinaus zu verurteilen, an die Klägerin weitere 125.566,68 EUR, jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.02.2013 zu zahlen;hilfsweise,das am 23. Juli 2013 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 5 O 439/12 - abzuändern und die Beklagten zu 1) und 2) als Gesamtschuldner zu verurteilen, an das Jobcenter Rhein-Erft 57.150,95 EUR und die Beklagte zu 1) darüber hinaus zu verurteilen, an das Jobcenter Rhein-Erft weitere 125.566,68 EUR, jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.02.2013 zu zahlen;.

    weiter hilfsweise,das am 23. Juli 2013 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 5 O 439/12 - abzuändern und die Beklagten zu 1) und zu 2) als Gesamtschuldner zu verurteilen, an die Bundesrepublik Deutschland 57.150,95 EUR und die Beklagte zu 1) darüber hinaus zu verurteilen, an die Bundesrepublik Deutschland weitere 125.566,68 EUR, jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.02.2013 zu zahlen.

  • BGH, 04.04.2000 - XI ZR 48/99

    Frist zur Ausübung des Zinsanpassungsrechts

    Auszug aus OLG Köln, 11.05.2017 - 7 U 161/13
    Dies gilt insbesondere auch für fortlaufende finanzielle Zuwendungen aus dem Haushalt der Bundesrepublik Deutschland an in den Bundeshaushalt eingegliederte Institutionen, wie dies hier bezüglich der Klägerin der Fall ist (vergleiche BGH, Urteil vom 04.04.2000 -XI ZR 48/99, NJW 2000, 3062, 3063).

    Da dieser Entscheidung des Gesetzgebers ein verallgemeinerungsfähiges Prinzip des versagten Vorteilsausgleichs zu Grunde liegt und damit die Eingliederung der Klägerin in den Bundeshaushalt bzw. die taggleiche Erstattung der Auslagen der Klägerin durch den Bund ohne weiteres zu vergleichen ist, führt die Erstattung durch den Leistungsträger nicht zum Entfall des bei der Klägerin zuvor bereits durch die unberechtigte Auszahlung/Überweisung eingetretenen Schadens (vergleiche BGH, Urteil vom 04.04.2000-XI ZR 48/99, NJW 2000, 3062, 3063).

  • BGH, 12.04.2016 - VI ZR 158/14

    Aktivlegitimation und Passivlegitimation im Prozess der Agentur für Arbeit zur

    Auszug aus OLG Köln, 11.05.2017 - 7 U 161/13
    Wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 12. April 2016 -VI ZR 158/14- in dieser Sache festgestellt hat, fehlt es an der Verletzung einer der Beklagten zu 1) gegenüber einem Dritten obliegenden Amtspflicht, da es sich bei der Klägerin mangels widerstreitender Interessen der Klägerin und der Anstellungskörperschaft der Beklagten zu 1) nicht um einen Dritten im Sinne von § 839 Abs. 1 S. 1 BGB, Art. 34 S. 1 GG handeln kann (BGH, Urteil vom 12.04.2016, VI ZR 158/14, Rn. 15).

    Im Hinblick auf die grundsätzliche Bedeutung der Frage der Aktivlegitimation ist die zugrundeliegende Rechtsfrage bereits durch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12.04.2016, Az: VI ZR 158/14, geklärt worden.

  • BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvR 2433/04

    Zustständigkeitsregelungen des SGB II und die Selbstverwaltungsgarantie

    Auszug aus OLG Köln, 11.05.2017 - 7 U 161/13
    Zwar stünde den geltend gemachten Ansprüchen nicht der Umstand entgegen, dass das BVerfG mit Urteil vom 20.12.2007 (NJW 2008, 1212) die ursprüngliche gesetzliche Regelung hinsichtlich der Arbeitsgemeinschaften gemäß § 44b SGB II für verfassungswidrig erklärt habe.

    Soweit beklagtenseits unter Berufung auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20.12.2007 (NJW 2008, 1212) geltend gemacht wird, die Klägerin könne sich nicht auf den B-Kooperationsvertrag vom 23.12.2004 berufen, wird auf die zutreffenden und nicht ergänzungsbedürftigen Ausführungen des Landgerichts in dem angefochtenen Urteil verwiesen (Zf. 2 a der Entscheidungsgründe).

  • BGH, 05.04.2005 - VII ZB 17/05

    Nachweis einer Forderung aus unerlaubter Handlung

    Auszug aus OLG Köln, 11.05.2017 - 7 U 161/13
    Diese ist auf die Erlangung eines entsprechenden Titels durch das Prozessgericht angewiesen, weil damit der Nachweis einer Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung für das Vollstreckungsprivileg des § 302 InsO geführt werden kann (BGH NJW 2005, 1663, 1664).
  • BGH, 13.12.2011 - XI ZR 51/10

    Zur Haftung für unterbliebene Adhoc-Mitteilungen aus § 37b WpHG

    Auszug aus OLG Köln, 11.05.2017 - 7 U 161/13
    Für die Annahme der Sittenwidrigkeit genügt weder der Verstoß gegen eine gesetzliche Vorschrift noch die Tatsache eines eingetretenen Vermögensschadens; vielmehr muss sich die besondere Verwerflichkeit des Verhaltens aus dem verfolgten Ziel, den eingesetzten Mitteln, der zutage tretenden Gesinnung oder den eingetretenen Folgen ergeben (BGH, NJW 2012, 1800, Rn. 28 - zitiert nach juris).
  • BGH, 20.11.2012 - VI ZR 268/11

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung: Persönliche Haftung des Geschäftsführers

    Auszug aus OLG Köln, 11.05.2017 - 7 U 161/13
    Es müssen besondere Umstände hinzutreten, die das schädigende Verhalten wegen seines Zwecks oder wegen des angewandten Mittels oder mit Rücksicht auf die dabei gezeigte Gesinnung nach den Maßstäben der allgemeinen Geschäftsmoral und des als "anständig" Geltenden verwerflich machen (BGH NJW-RR 2013, 550).
  • OLG Köln, 28.02.2014 - 7 U 20/14

    Rechtsweg für Ansprüche gegen eine ehemalige Mitarbeiterin der ARGE wegen der

    Auszug aus OLG Köln, 11.05.2017 - 7 U 161/13
    Dieses Verfahren ist alsdann unter dem Aktenzeichen 7 U 20/14 geführt und mit Beschluss des Senats vom 28.02.2014 an das Sozialgericht Köln verwiesen worden.
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