Rechtsprechung
OLG Köln, 11.06.1997 - 5 U 15/96 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
BGB §§ 823, 831, 841
Aufklärung Patientin Geburt Behandlungsalternativen Arzthaftung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Die primäre Sectio als mit der Mutter zu besprechende Alternative bei erwarteter Geburt eines über 4000 g schweren Kindes und bei Erleidung eine Erb'sche Lähmung bei Schulterdystokie des vorangehendes Geschwisterkindes bei einem Gewicht von 4200 g; Bestehen eines ...
- rewis.io
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 823; BGB § 831; BGB § 841
Aufklärung über Entbindungsalternative bei früherer Komplikation L - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 832, 831, 841
Aufklärung der Patientin über Behandlungsalternativen, Arzthaftung, Aufklärung, Behandlungsalternativen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Aachen - 4 O 302/93
- OLG Köln, 11.06.1997 - 5 U 15/96
- BGH, 28.04.1998 - IX ZR 241/97
Papierfundstellen
- VersR 1998, 1156
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Köln, 27.04.1992 - 27 U 145/91
Verjährung; Schadensersatz; Schadensersatzanspruch; Geburt; Erbsche Lähmung; …
Auszug aus OLG Köln, 11.06.1997 - 5 U 15/96
Die Klägerin nimmt den Beklagten - ihren Prozeßbevollmächtigten in einem voraufgegangenen Schadensersatzverfahren (4 0 273/90 LG Aachen, 27 U 145/91 OLG Köln) wegen fehlerhafter Geburtsleitung - auf Ersatz materiellen und immateriellen Schadens wegen fehlerhafter anwaltlicher Vertretung in diesem Verfahren in Anspruch, nachdem ihre dortige Klage rechtskräftig wegen Verjährung bzw. Inanspruchnahme eines rechtlich nicht zur Haftung verpflichteten Beklagten rechtskräftig abgewiesen worden ist.Die dortige Klage ist ausweislich der Urteile des Landgerichts Aachen bzw. Oberlandesgerichts Köln in dem Verfahren 4 0 273/9O LG Aachen bzw. 27 U 145/91 OLG Köln abgewiesen worden, weil sie erst nach Eintritt der Verjährung der geltend gemachten Ansprüche erhoben worden ist und weil zudem - ungeachtet der Rechtsprechung zur Haftung bei Behandlung im Rahmen einer Chefarztambulanz - nicht die richtigen Beklagten in Anspruch genommen worden sind.
- OLG Köln, 23.01.2019 - 5 U 69/16
Aufklärung über Schnittentbindung bei makrosomem Kind
Der erkennende Senat hat etwa in seiner Entscheidung vom 11.6.1997 (5 U 15/96, VersR 1998, 1156 f) erkannt, dass bei einer erwarteten Geburt eines über 4000 g schweren Kindes, dessen vorangehendes Geschwisterkind mit einem Gewicht von 4200 g und einer aufgetretenen Schulterdystokie geboren wurde, zwingend eine Aufklärung über eine primäre sectio zu erfolgen habe. - OLG Frankfurt, 24.01.2006 - 8 U 102/05
Arzthaftung: Aufklärung über Kaiserschnittentbindung
Eine Aufklärungspflicht bezüglich der Alternative einer Schnittentbindung wird von der Rechtsprechung ab einem Schätzgewicht von 4.000 g jedenfalls dann bejaht, wenn noch weitere Risikofaktoren hinzu treten (OLG Zweibrücken VersR 97, 1103; OLG Hamm VersR 97, 1403; OLG Köln VersR 98, 1156 OLG Schleswig VersR 00, 1544; OLGR Stuttgart 01, 394; OLG Koblenz NJW-RR 02, 310; OlG Koblenz NJW-RR 04, 535; BGH NJW 2004, 1452). - OLG Stuttgart, 11.01.2000 - 14 U 14/99
Arzthaftung - Sorgfaltspflichten bei Geburt - primäre Section - McRoberts-Manöver …
Eine solche Situation kann vorliegen, wenn ein makrosomes Kind zu erwarten ist (vgl. den Fall BGH, Urteil vom 19.01.1993, VI ZR 60/92, VersR 1993, 935 mit einem erwarteten Geburtsgewicht von 4.200 g; OLG Hamm VersR 1997, 1403 mit einem erwarteten Geburtsgewicht von 4.400 g; OLG Köln VersR 1998, 1156: erwartetes Gewicht von mehr als 4.000 g und makrosomes Geschwisterkind mit Schulterdystokie).