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   OLG Köln, 11.06.2001 - 12 U 228/00   

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https://dejure.org/2001,19607
OLG Köln, 11.06.2001 - 12 U 228/00 (https://dejure.org/2001,19607)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.06.2001 - 12 U 228/00 (https://dejure.org/2001,19607)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. Juni 2001 - 12 U 228/00 (https://dejure.org/2001,19607)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer analogen Anwendung der Vorschriften über die Unzulässigkeit von Verfallabreden; Rechtmäßigkeit einer Vereinbarung über die Verpfändung eines Grundstücks zwecks Beschaffung eines Darlehens und Begründung eines bedingten Übereignungsanspruchs im Fall ...

  • rewis.io
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.06.1995 - V ZR 265/93

    Verbot der Verfallabrede mit dinglich nicht gesicherten Gläubigern

    Auszug aus OLG Köln, 11.06.2001 - 12 U 228/00
    Den Anwendungsbereich dieser Vorschriften hat der BGH in der grundlegenden Entscheidung BGHZ 130, 101 = NJW 1995, 2635 = LM § 1149 BGB Nr. 1 allerdings sehr eng gezogen.

    Der Entscheidung des BGH ist zustimmt worden (BayObLG NJW-RR 1997, 590; Bülow Anmerkung in LM a.a.O.; Wolfsteiner in Staudinger, BGB, 13. Bearbeitung 1996, § 1249 RN 16); sie hat aber auch deutliche Ablehnung erfahren (Eickmann in MüKo, BGB, 3. Aufl., § 1149 RN 12; ders. EWiR 1995, 1183; Soergel/Konzen, BGB, 12. Aufl., § 1149 RN 4; eingehend Tiedtke ZIP 1995, 57 ff).

    Auch ein solcher Wert wäre im Hinblick auf die Vorschrift des § 138 BGB allerdings noch unbedenklich, denn ein grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung, das den Schluss auf eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten zulässt, kann nach st. Rspr. erst dann angenommen werden, wenn der Wert der Leistung knapp doppelt so hoch ist wie der Wert der Gegenleistung (BGH NJW 1995, 2635, 2636 m.w.N.).

  • BGH, 22.05.1968 - VIII ZR 69/66

    Geltendmachung einer Vereinbarung der Parteien eines Mietvertrages; Von Mieter

    Auszug aus OLG Köln, 11.06.2001 - 12 U 228/00
    Unter derartigen Verfallklauseln werden in erster Linie diejenigen Bestimmungen verstanden, die vorsehen, dass eine Vertragspartei, die die ihr obliegende Leistung teilweise erbracht hat (Anzahlung, teilweise Ratenzahlung) oder eine Kaution geleistet hat, diese Leistung "verliert", wenn sie gegen vertragliche Pflichten verstößt (vgl. beispielhaft BGH NJW 1968, 1625; NJW-RR 1993, 243, 246; Staudinger/Rieble, BGB, 13. Bearbeitung, Vorbem 148 zu §§ 339 ff).
  • BayObLG, 07.11.1996 - 2Z BR 111/96

    Löschung einer Auflassungsvormerkung im Wege der Grundbuchberichtigung; keine

    Auszug aus OLG Köln, 11.06.2001 - 12 U 228/00
    Der Entscheidung des BGH ist zustimmt worden (BayObLG NJW-RR 1997, 590; Bülow Anmerkung in LM a.a.O.; Wolfsteiner in Staudinger, BGB, 13. Bearbeitung 1996, § 1249 RN 16); sie hat aber auch deutliche Ablehnung erfahren (Eickmann in MüKo, BGB, 3. Aufl., § 1149 RN 12; ders. EWiR 1995, 1183; Soergel/Konzen, BGB, 12. Aufl., § 1149 RN 4; eingehend Tiedtke ZIP 1995, 57 ff).
  • LG Hamburg, 03.11.1994 - 323 O 91/94
    Auszug aus OLG Köln, 11.06.2001 - 12 U 228/00
    Der Entscheidung des BGH ist zustimmt worden (BayObLG NJW-RR 1997, 590; Bülow Anmerkung in LM a.a.O.; Wolfsteiner in Staudinger, BGB, 13. Bearbeitung 1996, § 1249 RN 16); sie hat aber auch deutliche Ablehnung erfahren (Eickmann in MüKo, BGB, 3. Aufl., § 1149 RN 12; ders. EWiR 1995, 1183; Soergel/Konzen, BGB, 12. Aufl., § 1149 RN 4; eingehend Tiedtke ZIP 1995, 57 ff).
  • BGH, 08.10.1992 - IX ZR 98/91

    Haftung des Rechtsanwalts bei Vertragsprüfung - Sittenwidrige Verfallklausel in

    Auszug aus OLG Köln, 11.06.2001 - 12 U 228/00
    Unter derartigen Verfallklauseln werden in erster Linie diejenigen Bestimmungen verstanden, die vorsehen, dass eine Vertragspartei, die die ihr obliegende Leistung teilweise erbracht hat (Anzahlung, teilweise Ratenzahlung) oder eine Kaution geleistet hat, diese Leistung "verliert", wenn sie gegen vertragliche Pflichten verstößt (vgl. beispielhaft BGH NJW 1968, 1625; NJW-RR 1993, 243, 246; Staudinger/Rieble, BGB, 13. Bearbeitung, Vorbem 148 zu §§ 339 ff).
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