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   OLG Köln, 11.09.1996 - 19 W 46/96   

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https://dejure.org/1996,6536
OLG Köln, 11.09.1996 - 19 W 46/96 (https://dejure.org/1996,6536)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.09.1996 - 19 W 46/96 (https://dejure.org/1996,6536)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. September 1996 - 19 W 46/96 (https://dejure.org/1996,6536)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 371, 607; ZPO § 3
    Darlehns-Quittung als Schuldschein - Streitwert der Klage auf Herausgabe eines Schuldscheins

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 381
  • MDR 1997, 203
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.05.1976 - III ZR 63/74

    Beweislast für das Vorliegen eines Darlehnsvertrages - Zur Beachtung von

    Auszug aus OLG Köln, 11.09.1996 - 19 W 46/96
    Bei der Urkunde handelt es sich ungeachtet der Überschrift "Darlehensvereinbarung" nicht um einen beiderseits noch zu erfüllenden (Vor-) Vertrag, sondern der Sache nach um einen Darlehensschuldschein, in dem die aus § 607 Abs. 1 BGB folgende Rückzahlungsverpflichtung des Klägers in Bezug auf das als erhalten quittierte Darlehen bestätigt wird (vgl. RGZ 116, 161, 173; 120, 86, 89; BGH WM 1976, 974, 975; Erman/Werner; BGB 9. Aufl., vor § 607 Rn. 49; Staudinger/Hopt/Mülbert, BGB 12. Aufl., § 607 Rn. 432).
  • RG, 30.04.1927 - V 463/26

    Öffentlicher Glaube des Grundbuchs

    Auszug aus OLG Köln, 11.09.1996 - 19 W 46/96
    Bei der Urkunde handelt es sich ungeachtet der Überschrift "Darlehensvereinbarung" nicht um einen beiderseits noch zu erfüllenden (Vor-) Vertrag, sondern der Sache nach um einen Darlehensschuldschein, in dem die aus § 607 Abs. 1 BGB folgende Rückzahlungsverpflichtung des Klägers in Bezug auf das als erhalten quittierte Darlehen bestätigt wird (vgl. RGZ 116, 161, 173; 120, 86, 89; BGH WM 1976, 974, 975; Erman/Werner; BGB 9. Aufl., vor § 607 Rn. 49; Staudinger/Hopt/Mülbert, BGB 12. Aufl., § 607 Rn. 432).
  • OLG Köln, 10.11.2015 - 4 UF 257/13

    Begriff des ehebedingten Nachteils i.S. von § 1587b BGB

    Der Wert der Herausgabe ist mit 1/5 des Jahreswerts der Zahlungen zu bewerten (OLG Köln, Beschluss vom 11.09.1996 - 19 W 46/96 - NJW-RR 1997, 381, juris Rn. 4).
  • AG Bonn, 08.11.2013 - 409 F 221/12

    Ehegattenunterhalt, Abänderung, Absenkung auf den angemessenen Unterhalt.

    Der Verfahrenswert für den Antrag auf Herausgabe des Titels wurde auf 20 % des Antrags zu 1. festgesetzt (vgl. hierzu OLG Köln in der NJW-RR 1997, 381).
  • OLG Köln, 22.02.2013 - 19 W 6/13

    Streitwert einer Klage auf Herausgabe einer Bürgschaftsurkunde

    Maßgebend ist das Interesse des Klägers an dem Besitz der Urkunde (vgl. BGH NJW-RR 1994, 758; Senat Beschl. v. 11.09.1996, 19 W 46/96, NJW-RR 1997, 381).
  • LG Frankfurt/Oder, 30.11.2018 - 13 O 244/17

    Anspruch eines Titelschuldners auf Herausgabe eines noch nicht für in

    Für die Bemessung des Streitwerts ist das wirtschaftliche Interesse der Klägerin am Besitz der Urkunde maßgebend, nicht die Höhe der verbrieften Forderung (OLG Köln, Beschluss vom 11. September 1996 - 19 W 46/96 -, Rn. 4, juris).
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