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   OLG Köln, 11.10.2017 - 19 U 77/17   

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OLG Köln, 11.10.2017 - 19 U 77/17 (https://dejure.org/2017,68955)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.10.2017 - 19 U 77/17 (https://dejure.org/2017,68955)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. Oktober 2017 - 19 U 77/17 (https://dejure.org/2017,68955)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • LG Köln, 04.04.2017 - 31 O 44/17

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer einstweiligen Verfügung auf

    Auszug aus OLG Köln, 11.10.2017 - 19 U 77/17
    Die Berufung der Verfügungsbeklagten gegen das am 04.04.2017 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln (31 O 44/17) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass sich die Vollstreckbarkeit nach diesem Beschluss richtet.

    Die Verfügungsbeklagte beantragt, unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Köln vom 04.04.2017 die einstweilige Verfügung vom 08.02.2017 - 31 O 44/17 - aufzuheben.

  • OLG Düsseldorf, 14.03.2000 - 20 U 61/99

    Combit; Verwechselungsgefahr zweier Marken; Verteidigung mit einer allein zu

    Auszug aus OLG Köln, 11.10.2017 - 19 U 77/17
    Allerdings eröffnet diese Rechtsprechung einem Verletzer nicht die Möglichkeit, sich mit einer Lizenz an einem noch älteren Zeichen zu verteidigen, die er allein zu Zwecken der Rechtsverteidigung genommen hat (OLG Düsseldorf, 20 U 61/99, Urteil vom 14.03.2000, Rn. 45 ff.; Martinek in: Herberger/Martinek/Rüßmann u.a., jurisPK-BGB, 8. Aufl. 2017, § 12 BGB Rn. 62).
  • BGH, 18.03.1993 - I ZR 178/91

    Unterscheidbarkeit bei übereinstimmenden Familiennamen - Priorität gegenüber

    Auszug aus OLG Köln, 11.10.2017 - 19 U 77/17
    In diesem Fall ist es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in entsprechender Anwendung des Rechtsgedankens des § 986 Abs. 1 BGB auch möglich, sich auf die Priorität des Namensrechtes des Dritten zu berufen (BGH, I ZR 178/91, Urteil vom 18.03.1993, LS 2 - "Decker" - zitiert nach juris).
  • BGH, 14.05.1957 - I ZR 94/55

    Firma eines Gaststättenunternehmens

    Auszug aus OLG Köln, 11.10.2017 - 19 U 77/17
    Ob daher die seit 2006 existierende Partei F unter dem Grundsatz der Priorität namensrechtliche Ansprüche gegen die Verfügungsklägerin geltend machen kann, ist daher, worauf das Landgericht zu Recht hinweist für sich genommen unerheblich (vgl. BGH, I ZR 95/55 - Urteil vom 14.05.1957 - I ZR 94/55 - zitiert nach juris - Rn. 16).
  • OLG München, 16.01.1996 - 12 UF 1457/95
    Auszug aus OLG Köln, 11.10.2017 - 19 U 77/17
    Allerdings setzt dies voraus, dass ein bekannter Umstand hingenommen und damit die fehlende Dringlichkeit dokumentiert wird (OLG Celle, Beschluss vom 27.06.2017 - 2 U 63/17 -, juris, Rn. 16 f.; OLG München, Beschluss vom 16.01.1996 - 12 UF 1457/95 -, juris, Rn. 2).
  • OLG Köln, 22.01.2010 - 6 W 149/09

    Verfügungsgrund bei überlangem Zuwarten mit der Beantragung einer einstweiligen

    Auszug aus OLG Köln, 11.10.2017 - 19 U 77/17
    In arbeitsteiligen Unternehmen ist maßgeblich die Kenntnis der für die Ermittlung oder Verfolgung von Wettbewerbsverstößen zuständigen Mitarbeiter (OLG Köln, 6 W 149/09, Beschluss vom 22.01.2010, Rn. 2).
  • OLG Celle, 27.06.2017 - 2 U 63/17

    Zulässigkeit von Gegenanträgen im einstweiligen Verfügungsverfahren; Erledigung

    Auszug aus OLG Köln, 11.10.2017 - 19 U 77/17
    Allerdings setzt dies voraus, dass ein bekannter Umstand hingenommen und damit die fehlende Dringlichkeit dokumentiert wird (OLG Celle, Beschluss vom 27.06.2017 - 2 U 63/17 -, juris, Rn. 16 f.; OLG München, Beschluss vom 16.01.1996 - 12 UF 1457/95 -, juris, Rn. 2).
  • OLG Köln, 24.01.2019 - 19 U 131/18

    Unterlassungsansprüche aufgrund des Namensschutzes politischer Parteien

    Da sich das Vorbringen der Beklagten in dem vorliegenden Rechtsstreit mit den Ausführungen in dem einstweiligen Verfügungsverfahren vollständig decke, werde auf die Ausführungen der Kammer vom 03.03.2017 sowie den zurückweisenden Beschluss des Senats vom 11.10.2017 - 19 U 77/17 - Bezug genommen.

    Dieser ist bereits Gegenstand des einstweiligen Verfügungsverfahrens sowie des in dem dortigen Berufungsverfahren ergangenen Hinweisbeschlusses des Senats vom 28.08.2017 - 19 U 77/17 - gewesen.

    Entgegen der Auffassung der Beklagten erweist sich das Urteil des Landgerichts damit jedenfalls im Ergebnis als richtig, auch wenn es sich mit den vorgenannten Rechtsfragen nicht im Einzelnen, sondern lediglich durch eine Bezugnahme auf den die Berufung in dem einstweiligen Verfügungsverfahren zurückweisenden Beschluss des Senats vom 11.10.2017 - 19 U 77/17 - befasst hat.

  • LG Köln, 26.06.2018 - 31 O 84/17

    Untersagungsanspruch einer Partei "B" hinsichtlich Führung und Verwendung der

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird insofern auf die Ausführungen der Kammer im Urteil des Verfügungsverfahrens vom 04.04.2017 sowie den zurückweisenden Beschluss des OLG Köln vom 11.10.2017 (Az. 19 U 77/17) Bezug genommen.
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