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   OLG Köln, 11.12.1991 - 19 W 53/91   

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https://dejure.org/1991,3793
OLG Köln, 11.12.1991 - 19 W 53/91 (https://dejure.org/1991,3793)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.12.1991 - 19 W 53/91 (https://dejure.org/1991,3793)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. Dezember 1991 - 19 W 53/91 (https://dejure.org/1991,3793)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Verfahrensrecht Bevollmächtigung Mahnverfahren

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    ZPO § 341 ABS. 2; ZPO § 700; ZPO § 703 S. 2; ZPO § 703 C
    Verfahrensrecht Bevollmächtigung Mahnverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versicherung über eine Bevollmächtigung bei einer Einlegung eines Einspruchs durch einen Laien "im Auftrag" eines abwesenden Schuldners in einem Vollstreckungsbescheid

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 703 S. 2
    Anforderungen an das Versichern der Bevollmächtigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1992, 451 (Ls.)
  • VersR 1992, 1279
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.11.1987 - V ZR 139/87

    Revision - Revisionsschrift - Unterzeichnung - Wirksame Einlegung

    Auszug aus OLG Köln, 11.12.1991 - 19 W 53/91
    Es mag zutreffen, daß ein Rechtsanwalt, der für einen anderen Rechtsanwalt eine Rechtsmittelschrift "i.A." unterzeichnet, damit nicht die vom Bundesgerichtshof geforderte eigene Verantwortung übernimmt, sondern nur dem Gericht gegenüber als Erklärungsbote auftritt, der die Erklärung des Verfassers der Rechtsmittelbegründung weitergibt (so BGH NJW 1988, 210).
  • BGH, 05.07.1984 - I ZR 102/83

    Einwilligung in Sprungrevision

    Auszug aus OLG Köln, 11.12.1991 - 19 W 53/91
    Die vom Kläger im übrigen noch genannten Entscheidungen BGHZ 37, 156 und 92, 76 betreffen andere Sachverhalte.
  • BGH, 24.05.1962 - II ZR 173/60

    Nicht unterzeichnete Berufungsbegründung

    Auszug aus OLG Köln, 11.12.1991 - 19 W 53/91
    Die vom Kläger im übrigen noch genannten Entscheidungen BGHZ 37, 156 und 92, 76 betreffen andere Sachverhalte.
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