Rechtsprechung
   OLG Köln, 11.12.2013 - 2 U 2/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,63024
OLG Köln, 11.12.2013 - 2 U 2/13 (https://dejure.org/2013,63024)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.12.2013 - 2 U 2/13 (https://dejure.org/2013,63024)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. Dezember 2013 - 2 U 2/13 (https://dejure.org/2013,63024)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,63024) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • LG Bonn, 04.12.2012 - 3 O 92/12

    Anspruch eines Insolvenzverwalters auf Schadensersatz gegen den vormaligen

    Auszug aus OLG Köln, 11.12.2013 - 2 U 2/13
    Die Berufung des Klägers und die Anschlussberufung des Beklagten gegen das am 04.12.2012 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 3 O 92/12 - werden zurückgewiesen.

    Der Kläger beantragt, unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Bonn - 3 O 92/12 - vom 04.12.2012 den Beklagten zu verurteilen, an ihn weitere 2.334.838,87 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.03.2012 zu zahlen, und klageerweiternd, den Beklagten zu verurteilen, an ihn weitere 176.777,03 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit der Klageerhöhung zu zahlen.

    Er beantragt, unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Bonn - 3 O 92/12 - vom 04.12.2012 die Klage auch hinsichtlich des Teilbetrages von 5.919,45 EUR abzuweisen.

  • BGH, 26.03.1985 - VI ZR 245/83

    Schadensersatzpflicht des Konkursverwalters; Erfüllung von Abfindungsansprüchen

    Auszug aus OLG Köln, 11.12.2013 - 2 U 2/13
    Maßgeblich ist daher, wie sich die Vermögenslage des Geschädigten bei pflichtgemäßem Verhalten des Verwalters gestaltet hätte (BGH NJW 1985, 2482; ZInsO 2013, 671); wäre der Schaden auch bei pflichtgemäßem Verhalten eingetreten, fehlt es an der erforderlichen Kausalität, wobei die Darlegungs- und Beweislast für die Kausalität den Anspruchsteller trifft (Pape, Handbuch der Insolvenzverwalterhaftung, 2009, Teil 3 Rn. 65, 73, 74).
  • LG Chemnitz, 25.09.2003 - 3 T 3193/03

    Verbot der Sondervollstreckung beim Vorliegen eines Pfändungs- und

    Auszug aus OLG Köln, 11.12.2013 - 2 U 2/13
    Insoweit weist das Landgericht zutreffend darauf hin, dass erst nach dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 13.07.2006, IX ZB 301/04, mit hinreichender Gewissheit feststand, dass eine Pfändung mithaftender Mieten nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gemäß § 89 InsO nicht wirksam ist, zuvor wurde in der landgerichtlichen Rechtsprechung noch die gegenteilige Auffassung vertreten und der Insolvenzverwalter auf die Möglichkeit verwiesen, einen Vollstreckungsschutzantrag nach § 765 a ZPO zu stellen (LG Traunstein, NZI 2000, 438, LG Chemnitz, Rpfleger 2004, 234; LG Stendal, ZIP 2005, 1800), wobei die Erfolgsaussichten solcher Vollstreckungsschutzanträge vom Insolvenzverwalter nicht mit hinreichender Sicherheit zu beurteilen waren (s. etwa Hintzen, ZInsO 2004, 713, 719).
  • BGH, 07.02.2013 - IX ZR 75/12

    Insolvenzverwalterhaftung: Berechnung des ersatzfähigen Schadens bei

    Auszug aus OLG Köln, 11.12.2013 - 2 U 2/13
    Maßgeblich ist daher, wie sich die Vermögenslage des Geschädigten bei pflichtgemäßem Verhalten des Verwalters gestaltet hätte (BGH NJW 1985, 2482; ZInsO 2013, 671); wäre der Schaden auch bei pflichtgemäßem Verhalten eingetreten, fehlt es an der erforderlichen Kausalität, wobei die Darlegungs- und Beweislast für die Kausalität den Anspruchsteller trifft (Pape, Handbuch der Insolvenzverwalterhaftung, 2009, Teil 3 Rn. 65, 73, 74).
  • LG Stendal, 07.02.2005 - 21 O 293/04

    Massezugehörigkeit der nach Insolvenzeröffnung auf dem Konto des Schuldners

    Auszug aus OLG Köln, 11.12.2013 - 2 U 2/13
    Insoweit weist das Landgericht zutreffend darauf hin, dass erst nach dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 13.07.2006, IX ZB 301/04, mit hinreichender Gewissheit feststand, dass eine Pfändung mithaftender Mieten nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gemäß § 89 InsO nicht wirksam ist, zuvor wurde in der landgerichtlichen Rechtsprechung noch die gegenteilige Auffassung vertreten und der Insolvenzverwalter auf die Möglichkeit verwiesen, einen Vollstreckungsschutzantrag nach § 765 a ZPO zu stellen (LG Traunstein, NZI 2000, 438, LG Chemnitz, Rpfleger 2004, 234; LG Stendal, ZIP 2005, 1800), wobei die Erfolgsaussichten solcher Vollstreckungsschutzanträge vom Insolvenzverwalter nicht mit hinreichender Sicherheit zu beurteilen waren (s. etwa Hintzen, ZInsO 2004, 713, 719).
  • BGH, 13.07.2006 - IX ZB 301/04

    Zulässigkeit der Pfändung mithaftender Mieten oder Pachten nach Eröffnung des

    Auszug aus OLG Köln, 11.12.2013 - 2 U 2/13
    Insoweit weist das Landgericht zutreffend darauf hin, dass erst nach dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 13.07.2006, IX ZB 301/04, mit hinreichender Gewissheit feststand, dass eine Pfändung mithaftender Mieten nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gemäß § 89 InsO nicht wirksam ist, zuvor wurde in der landgerichtlichen Rechtsprechung noch die gegenteilige Auffassung vertreten und der Insolvenzverwalter auf die Möglichkeit verwiesen, einen Vollstreckungsschutzantrag nach § 765 a ZPO zu stellen (LG Traunstein, NZI 2000, 438, LG Chemnitz, Rpfleger 2004, 234; LG Stendal, ZIP 2005, 1800), wobei die Erfolgsaussichten solcher Vollstreckungsschutzanträge vom Insolvenzverwalter nicht mit hinreichender Sicherheit zu beurteilen waren (s. etwa Hintzen, ZInsO 2004, 713, 719).
  • BGH, 25.01.2007 - IX ZR 216/05

    Haftung des Insolvenzverwalters wegen Pflichtverletzungen bei der Untervermietung

    Auszug aus OLG Köln, 11.12.2013 - 2 U 2/13
    Nach der ständigen, vom Senat geteilten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Schadensersatzanspruch aus § 60 InsO regelmäßig auf den Ersatz des negativen Interesses gerichtet; der Geschädigte ist so zu stellen, wie wenn der Insolvenzverwalter die Pflichtverletzung nicht begangen hätte (BGH NJW 2007, 1596).
  • LG Traunstein, 09.06.2000 - 4 T 1597/00
    Auszug aus OLG Köln, 11.12.2013 - 2 U 2/13
    Insoweit weist das Landgericht zutreffend darauf hin, dass erst nach dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 13.07.2006, IX ZB 301/04, mit hinreichender Gewissheit feststand, dass eine Pfändung mithaftender Mieten nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gemäß § 89 InsO nicht wirksam ist, zuvor wurde in der landgerichtlichen Rechtsprechung noch die gegenteilige Auffassung vertreten und der Insolvenzverwalter auf die Möglichkeit verwiesen, einen Vollstreckungsschutzantrag nach § 765 a ZPO zu stellen (LG Traunstein, NZI 2000, 438, LG Chemnitz, Rpfleger 2004, 234; LG Stendal, ZIP 2005, 1800), wobei die Erfolgsaussichten solcher Vollstreckungsschutzanträge vom Insolvenzverwalter nicht mit hinreichender Sicherheit zu beurteilen waren (s. etwa Hintzen, ZInsO 2004, 713, 719).
  • BGH, 01.03.2007 - IX ZR 261/03

    Beratungspflichten eines Rechtsanwalts; Pflicht zur Belehrung über verschiedene

    Auszug aus OLG Köln, 11.12.2013 - 2 U 2/13
    Wie sich die Vermögenslage der Masse bei Beachtung der vom Kläger angeführten "Regeln der Kunst" dargestellt hätte, hat der Kläger - dem trotz der Darlegungs- und Beweiserleichterungen des § 287 ZPO der Schadensnachweis obliegt (vgl. BGHZ 171, 261) - nicht aufgezeigt, obwohl ihm bereits vorprozessual - wie seine Ausführungen in der von ihm im Insolvenzverfahren angefertigten Stellungnahme vom 13.04.2011, dort auf Seite 17 (Bl. 452 d.GA.), belegt - die Notwendigkeit eines entsprechenden Sachvortrag bekannt war.
  • BGH, 10.03.1994 - IX ZR 98/93

    Ansprüche auf Zahlung von Wohngeldvorschüssen im Konkurs eines

    Auszug aus OLG Köln, 11.12.2013 - 2 U 2/13
    Denn hinsichtlich des Abrechnungsbetrages aus einer Hausgeldabrechnung ist nach der vom Senat geteilten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1994, 1866) zu unterscheiden:.
  • OLG Celle, 14.06.2006 - 3 U 20/06

    Rechtmäßigkeit des Gebrauchs von Vermögen einer Insolvenzmasse für

  • BGH, 21.04.2005 - IX ZR 281/03

    Rechtsfolgen der Freigabe eines Massegegenstandes durch den Insolvenzverwalter

  • BGH, 09.11.2006 - IX ZR 133/05

    Rechte des Grundschuldgläubigers in der Insolvenz des Grundstückseigentümers;

  • BGH, 14.07.2016 - IX ZB 31/14

    Insolvenzverfahren: Wirksamkeit der Vereinbarung einer stillen Zwangsverwaltung

    cc) Gegen die Zulässigkeit der stillen Zwangsverwaltung bestehen keine Bedenken (OLG Köln, Urteil vom 11. Dezember 2013 - 2 U 2/13; OLG Köln, ZInsO 2016, 108; MünchKomm-InsO/Tetzlaff, 3. Aufl. § 165 Rn. 187; Beck/Depré/Ringstmeier, Praxis der Insolvenz, 2. Aufl., § 22 Rn. 99; Bork, aaO S. 2133 f; Keller, aaO S. 267 f; Becker, ZInsO 2013, 2532, 2534), solange sie so gestaltet wird, dass die Masse im Verhältnis zur förmlichen Zwangsverwaltung nicht schlechter gestellt wird.
  • LG Bonn, 31.03.2017 - 3 O 216/13
    Die von ihm gegen die bis auf 5.919,45 EUR klageabweisende Entscheidung der Kammer vom 04.12.2012 eingelegte Berufung wurde vom Oberlandesgericht Köln mit Urteil vom 11.12.2013 (2 U 2/13) zurückgewiesen.

    Dass die Vereinbarungen insolvenzzweckwidrig waren, ist jedoch nicht dargelegt, wobei für die die Pflichtverletzung begründenden Umstände der Anspruchsteller darlegungs- und beweisbelastet ist (OLG Köln, Urteil vom 11.12.2013 - 2 U 2/13, juris Rn. 115; BAG, Urteil vom 06.10.2011 - 6 AZR 172/10, juris Rn. 33).

    Für in diesem Bereich anstehende wirtschaftliche Entscheidungen enthält die Insolvenzordnung weder in den Bestimmungen zum Insolvenzplan noch sonst konkrete Vorgaben (OLG Köln, Urteil vom 11.12.2013 - 2 U 2/13, juris, Rn. 117).

    Darüber hinaus stellt die Vereinbarung einer kalten Zwangsverwaltung keine insolvenzspezifische Pflicht dar (OLG Köln, Urteil vom 11.12.2013 - 2 U 2/13, juris, Rn. 119).

    Denn eine Pflicht zur Führung einer Buchhaltung gemäß "insolvenzrechtlichen Vorgaben" besteht nicht (OLG Köln, Urteil vom 11.12.2013 - 2 U 2/13, juris, Rn. 83).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht