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   OLG Köln, 12.01.2004 - 16 W 20/03   

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https://dejure.org/2004,11004
OLG Köln, 12.01.2004 - 16 W 20/03 (https://dejure.org/2004,11004)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.01.2004 - 16 W 20/03 (https://dejure.org/2004,11004)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. Januar 2004 - 16 W 20/03 (https://dejure.org/2004,11004)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen Zulassung der Zwangsvollstreckung aus Versäumisurteil eines italienischen Gerichts gegen den Staat Saudi-Arabien; Anwendbarkeit des Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und ...

  • Judicialis

    ZPO § 81; ; ZPO § 97; ; AVAG § 3; ; AVAG § 4; ; EuGVÜ § 47 Ziff. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befugnis eines Botschafters zur Erteilung einer Prozessvollmacht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 13.12.1977 - 2 BvM 1/76

    Philippinische Botschaft

    Auszug aus OLG Köln, 12.01.2004 - 16 W 20/03
    Dann wäre nach einer allgemeinen Regel des Völkerrechts die Zwangsvollstreckung in der BRD unzulässig (vgl. BverfGE 46, 342; BGH a.a.O.) und der Vortrag des Gläubigers, dass er in dieses Vermögen vollstrecken wolle, unschlüssig.

    Ob dieser Sachverhalt die Annahme rechtfertigt, dass der Schuldner die Grundstücke derzeit noch für Zwecke seiner Botschaft verwenden, d.h. hoheitlich nutzen will (vgl. BverfGE 46, 342, 394 f) kann hier dahinstehen.

  • BVerfG, 30.04.1963 - 2 BvM 1/62

    Iranische Botschaft

    Auszug aus OLG Köln, 12.01.2004 - 16 W 20/03
    Maßgebend für die Qualifikation einer Staatstätigkeit ist im Erkenntnisverfahren das jeweils anwendbare nationale Recht (BVerfGE 16, 27, 62 f.; BGH, Beschluss vom 28.5.2003 - IX a ZR 19/03 S. 7).

    Die Abgrenzung, ob der Gegenstand des Verfahrens die hoheitliche Tätigkeit oder die nichthoheitliche Tätigkeit des fremden Staates betrifft, bestimmt sich nach der Natur der staatlichen Handlung oder des entstandenen Rechtsverhältnisses, das heißt danach, ob der ausländische Staat in Ausübung der ihm zustehenden Hoheitsgewalt oder aber wie ein Privatmann tätig geworden ist (BverfG NJW 1963, 1732, 1733).

  • OLG Köln, 20.01.2003 - 16 W 35/03

    Eidesstattliche Offenbarungsversicherung durch ausländische juristische Person

    Auszug aus OLG Köln, 12.01.2004 - 16 W 20/03
    Im übrigen dürfte es zu den laufenden und üblichen Geschäften eines Botschafters gehören, durch die Beauftragung eines im deutschen Recht kundigen Rechtsanwalts bzw. einer Rechtsanwältin für eine möglichst effektive Vertretung des Entsendestaates vor deutschen Gerichten Sorge zu tragen (vgl. Beschluss des Senats vom 6.10.2003 - 16 W 35/03; KG NJW 1974, 1627).
  • BGH, 21.03.1990 - XII ZB 71/89

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde wegen Abweichung von einer Entscheidung des

    Auszug aus OLG Köln, 12.01.2004 - 16 W 20/03
    Ein solcher Verstoß ist erst dann gegeben, "wenn das Urteil des ausländischen Gerichts aufgrund eines Verfahrens ergangen ist, das von den Grundprinzipien des Deutschen Verfahrensrechts in einem solchen Maße abweicht, dass nach der deutschen Rechtsordnung das Urteil nicht als in einem geordneten, rechtsstaatlichen Verfahren ergangen angesehen werden kann" (vgl. BGH NJW 1992, 3096 ff., 3098; 1990, 2201).
  • BGH, 04.06.1992 - IX ZR 149/91

    Vollstreckbarerklärung eines US-Schadensersatzurteils

    Auszug aus OLG Köln, 12.01.2004 - 16 W 20/03
    Ein solcher Verstoß ist erst dann gegeben, "wenn das Urteil des ausländischen Gerichts aufgrund eines Verfahrens ergangen ist, das von den Grundprinzipien des Deutschen Verfahrensrechts in einem solchen Maße abweicht, dass nach der deutschen Rechtsordnung das Urteil nicht als in einem geordneten, rechtsstaatlichen Verfahren ergangen angesehen werden kann" (vgl. BGH NJW 1992, 3096 ff., 3098; 1990, 2201).
  • EuGH, 22.02.1979 - 133/78

    Gourdain / Nadler

    Auszug aus OLG Köln, 12.01.2004 - 16 W 20/03
    Einzelverfahren, die sich auf ein Insolvenzverfahren beziehen, sind nur dann von der Anwendung des Übereinkommens ausgeschlossen, wenn sie unmittelbar aus diesem Verfahren hervorgehen und sich eng innerhalb des Rahmens eines Konkursverfahrens halten (vgl. EuGH vom 22.2.1979 - 133/78, Gourdain/Nadler).
  • BGH, 22.01.1990 - II ZR 15/89

    Bezeichnung des Verfrachters in einem Konnossement

    Auszug aus OLG Köln, 12.01.2004 - 16 W 20/03
    Es darf lediglich der Zeitraum berücksichtigt werden, über den der Schuldner verfügte, um den Erlass einer vollstreckbaren Versäumnisentscheidung zu verhindern, wobei das Gericht des Vollstreckungsstaates nicht an die Bestimmungen des Prozessrechts des Urteilsstaates und an die Feststellungen des Gerichts im Urteilsstaat gebunden ist ( vgl. BGH NJW 1986, 2147; 1991, 641; Kropholler aaO, Art. 27 EuGVÜ Rz. 34 ).
  • KG, 16.10.1973 - 1 W 744/73
    Auszug aus OLG Köln, 12.01.2004 - 16 W 20/03
    Im übrigen dürfte es zu den laufenden und üblichen Geschäften eines Botschafters gehören, durch die Beauftragung eines im deutschen Recht kundigen Rechtsanwalts bzw. einer Rechtsanwältin für eine möglichst effektive Vertretung des Entsendestaates vor deutschen Gerichten Sorge zu tragen (vgl. Beschluss des Senats vom 6.10.2003 - 16 W 35/03; KG NJW 1974, 1627).
  • OLG Köln, 20.09.2016 - 8 W 9/15

    Vollstreckbarerklärung eines niederländischen Urteils

    Zwar führt die Antragstellerin im Ansatz zutreffend aus, dass es bei der Beurteilung der Zuständigkeit grundsätzlich nicht auf die Erfolgsaussichten der künftigen Vollstreckung ankommt (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 12. Januar 2004 - 16 W 20/03 -, juris Rn. 13).
  • OLG Köln, 10.06.2015 - 16 U 147/13

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für die Klage gegen einen

    Es spricht vieles dafür, dass das Grundstück, auf welchem die König G Akademie betrieben wird, der Vollstreckungsimmunität unterliegt (offen gelassen von OLG Köln, Beschl. v. 12.1.2004 - 16 W 20/03, zit. nach juris, dort Rn. 5 und 13).
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