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   OLG Köln, 12.01.2016 - I-18 U 127/14   

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https://dejure.org/2016,26031
OLG Köln, 12.01.2016 - I-18 U 127/14 (https://dejure.org/2016,26031)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.01.2016 - I-18 U 127/14 (https://dejure.org/2016,26031)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. Januar 2016 - I-18 U 127/14 (https://dejure.org/2016,26031)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Höhe der Vergütung für die Tätigkeit als Schlichtungstelle für Verbraucher im Bereich der Energiewirtschaft Verfassungsmäßigkeit der Regelung des § 111b Abs. 6 EnWG

  • rechtsportal.de

    EnWG § 111b Abs. 6
    Höhe der Vergütung für die Tätigkeit als Schlichtungstelle für Verbraucher im Bereich der Energiewirtschaft Verfassungsmäßigkeit der Regelung des § 111b Abs. 6 EnWG

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus OLG Köln, 12.01.2016 - 18 U 127/14
    Für den Zugang zu den ordentlichen Gerichten in Auseinandersetzungen zwischen Privatpersonen ist der allgemeine Justizgewährungsanspruch maßgeblich, der seine Grundlage in Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip hat (vgl. BVerfGE 88, 118 ; 97, 169 ; 107, 395 ).

    Hinsichtlich der Art der Gewährung des durch diesen Anspruch gesicherten Rechtsschutzes verfügt der Gesetzgeber über einen Einschätzungs- und Gestaltungsspielraum, der sich auf die Beurteilung der Vor- und Nachteile für die jeweils betroffenen Belange sowie auf die Abwägung mit Blick auf die Folgen für die verschiedenen rechtlich geschützten Interessen erstreckt (vgl. BVerfGE 88, 118 ; 93, 99 ; BVerfG, Beschl. v. 14. März 2006 - 1 BvR 2087/03 u.a. -, EuGRZ 2006, S. 159 ).

    Darüber hinaus garantiert er die Effektivität des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 88, 118 ).

    Deren Regelungen können für ein Rechtsschutzbegehren besondere formelle Voraussetzungen aufstellen und sich dadurch für den Rechtsuchenden einschränkend auswirken (vgl. BVerfGE 10, 264 ; 60, 253 ; 77, 275 ; 88, 118 ; 93, 99 ).

  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus OLG Köln, 12.01.2016 - 18 U 127/14
    Hinsichtlich der Art der Gewährung des durch diesen Anspruch gesicherten Rechtsschutzes verfügt der Gesetzgeber über einen Einschätzungs- und Gestaltungsspielraum, der sich auf die Beurteilung der Vor- und Nachteile für die jeweils betroffenen Belange sowie auf die Abwägung mit Blick auf die Folgen für die verschiedenen rechtlich geschützten Interessen erstreckt (vgl. BVerfGE 88, 118 ; 93, 99 ; BVerfG, Beschl. v. 14. März 2006 - 1 BvR 2087/03 u.a. -, EuGRZ 2006, S. 159 ).

    Deren Regelungen können für ein Rechtsschutzbegehren besondere formelle Voraussetzungen aufstellen und sich dadurch für den Rechtsuchenden einschränkend auswirken (vgl. BVerfGE 10, 264 ; 60, 253 ; 77, 275 ; 88, 118 ; 93, 99 ).

  • BVerfG, 08.02.2001 - 2 BvF 1/00

    Wahlprüfung Hessen

    Auszug aus OLG Köln, 12.01.2016 - 18 U 127/14
    Nach Art. 92 GG ist Kennzeichen rechtsprechender Tätigkeit also kurz die letztverbindliche Klärung der Rechtslage im Rahmen besonders geregelter Verfahren (vgl. BVerfGE 103, 111 ).

    Welche Anforderungen an die Bestimmtheit zu stellen sind, lässt sich indes nicht generell und abstrakt festlegen, sondern hängt auch von der Eigenart des Regelungsgegenstands und dem Zweck der betroffenen Norm ab (vgl. BVerfGE 89, 69 ; 103, 111 ; stRspr) sowie davon, in welchem Ausmaß Grundrechte betroffen sind (vgl. BVerfGE 56, 1 ; 59, 104 ; 93, 213 ).

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