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   OLG Köln, 12.03.2018 - I-9 W 7/18   

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OLG Köln, 12.03.2018 - I-9 W 7/18 (https://dejure.org/2018,22128)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.03.2018 - I-9 W 7/18 (https://dejure.org/2018,22128)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. März 2018 - I-9 W 7/18 (https://dejure.org/2018,22128)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io
  • versicherungsrechtsiegen.de

    Deckungsklage gegen Wohngebäudeversicherung - strenge Wiederherstellungsklausel

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 256
    Unzulässiger Feststellungsantrag im Rahmen der strengen Wiederherstellungsklausel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 256 Abs. 1
    Zulässigkeit einer Feststellungsklage gegen einen Gebäudeversicherer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Strenge Wiederherstellungsklausel und unzulässiger Feststellungsantrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2018, 1248
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.05.1962 - IV ZR 215/61

    Feststellungsklage um das Erbrecht nach noch lebenden Personen

    Auszug aus OLG Köln, 12.03.2018 - 9 W 7/18
    Das Rechtsverhältnis muss grundsätzlich ein gegenwärtiges sein (BGHZ 37, 137, 144).
  • OLG Köln, 21.10.2008 - 9 U 55/08

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Entschädigung der Neuwertspitze nach einem

    Auszug aus OLG Köln, 12.03.2018 - 9 W 7/18
    Es handelt sich um eine strenge Wiederherstellungsklausel, nach der die Sicherstellung der Verwendung der Entschädigung zur Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung Voraussetzung für die Entstehung des Anspruchs auf Ersatz des Schadens ist, der über den Zeitwertschaden hinausgeht (OLG Köln, Urteil vom 21. Oktober 2008 - I-9 U 55/08 -, Rn. 51, juris).
  • BGH, 13.03.2001 - VI ZR 290/00

    Feststellungsbegehren eines Sozialversicherungsträgers

    Auszug aus OLG Köln, 12.03.2018 - 9 W 7/18
    Unzulässig ist dagegen eine Klage auf Feststellung von Rechtsfolgen aus einem erst künftig (möglicherweise) entstehenden Rechtsverhältnis (BGHZ 120, 239, 253 = NJW 93, 925, 928; BGH NJW-RR 2001, 957 = MDR 2001, 829).
  • BGH, 20.11.1992 - V ZR 82/91

    Lärmimmissionen durch Frösche in einem Gartenteich

    Auszug aus OLG Köln, 12.03.2018 - 9 W 7/18
    Unzulässig ist dagegen eine Klage auf Feststellung von Rechtsfolgen aus einem erst künftig (möglicherweise) entstehenden Rechtsverhältnis (BGHZ 120, 239, 253 = NJW 93, 925, 928; BGH NJW-RR 2001, 957 = MDR 2001, 829).
  • BGH, 18.02.2004 - IV ZR 94/03

    Voraussetzungen des Anspruchs auf den Neuwertanteil in der Gebäudeversicherung

    Auszug aus OLG Köln, 12.03.2018 - 9 W 7/18
    Dementsprechend bedarf es Vorkehrungen, die - auch wenn sie keine restlose Sicherheit garantieren - jedenfalls keine vernünftigen Zweifel an der Wiederherstellung aufkommen lassen, um Manipulationen möglichst auszuschließen (BGH NJW-RR 2004, 753 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 18.01.2019 - 12 U 129/18

    Neuwertentschädigung in der Sachversicherung: Zulässigkeit einer

    Bei der Frage nach der Gegenwärtigkeit des Rechtsverhältnisses ist aber nicht entscheidend auf den Zeitpunkt der Anspruchsentstehung abzustellen (a.A. OLG Köln, VersR 2018, 1248 f.; Günther, r+s 2017, 340 f. unter Bezugnahme auf eine unveröffentlichte Entscheidung des LG Köln).

    Die Zulassung ist auch nicht zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO im Hinblick auf das Urteil des OLG Köln (VersR 2018, 1248) geboten, nachdem die Frage der Zulässigkeit einer Klage zur Feststellung der Verpflichtung des Versicherers zur Erstattung der Neuwertspitze bereits durch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26.10.2016 (IV ZR 193/15, r+s 2017, 133 Rn. 29) höchstrichterlich geklärt ist.

  • OLG Dresden, 04.02.2020 - 4 U 1942/18

    Leistungen aus einer landwirtschaftlichen Gebäudeversicherung aufgrund eines

    Bei der Frage nach der Gegenwärtigkeit des Rechtsverhältnisses ist nicht entscheidend auf den Zeitpunkt der Anspruchsentstehung abzustellen (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 18. Januar 2019, Az.: 12 U 129/18 - juris; a.A. OLG Köln, Beschluss vom 12.03.2018, Az. 9 W 7/18 - juris - jeweils zur Nichterfüllung der Voraussetzungen der strengen Wiederherstellungsklausel).

    Soweit der Senat unter B 3. von der Auffassung des OLG Köln (vgl. Beschluss vom 12.03.2018, Az. 9 W 7/18 - juris) abweicht, ist die Zulassung der Revision bereits deshalb nicht geboten, weil es sich bei der vorgenannten Entscheidung lediglich um eine Beschwerdeentscheidung in einem Prozesskostenhilfeverfahren gehandelt hat.

  • OLG Dresden, 06.10.2020 - 4 U 2789/19

    Der Leistungspflicht treuwidrig entzogen: Keine Berufung auf Ausschlussfrist!

    Bei der Frage nach der Gegenwärtigkeit des Rechtsverhältnisses ist nicht entscheidend auf den Zeitpunkt der Anspruchsentstehung abzustellen (vgl. Senat, Urteil vom 04.02.2020 - 4 U 1942/18 - juris; vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.01.2019 - 12 U 129/18 - juris; andere Ansicht OLG Köln, Beschluss vom 12.03.2018 - 9 W 7/18 - juris).

    Soweit hinsichtlich des Feststellungsinteresses das Oberlandesgericht Köln eine abweichende Rechtsauffassung vertritt (Beschluss vom 12.08.2018 - 9 W 7/18 - juris), beruht die Entscheidung nicht auf diesem Gesichtspunkt, denn der Feststellungsantrag ist unbegründet.

  • OLG Köln, 28.12.2021 - 9 U 24/21

    Ansprüche aus einer Gebäudeversicherung; Nicht angezeigte Gefahrerhöhung;

    Es handelt sich somit um eine strenge Wiederherstellungsklausel, nach der die Sicherstellung der Verwendung der Entschädigung zur Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung Voraussetzung für die Entstehung des Anspruchs auf Ersatz des Schadens ist, der über den Zeitwertschaden hinausgeht (vgl. Senatsbeschluss vom 12.03.2018 - 9 W 7/18 - BeckRS 2018, 24999; Senatsurteil vom 21.10.2008 - 9 U 55/08 -, r + s 2009, 157 < 157 f.>).

    Die bloße Absicht, die Sache wiederherstellen zu wollen, und die Zusicherung dieser Absicht gegenüber dem Versicherer genügt grundsätzlich nicht (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 12.03.2018 - 9 W 7/18 - BeckRS 2018, 24999 m.w.N.; OLG Köln r + s 1992, 366 < 367>; OLG Köln r + s 1990, 44 < 45>; Prölss/Martin-Armbrüster, VVG, 31. Aufl. 2021, § 93, Rdnr. 31 a).

  • OLG Köln, 02.06.2021 - 9 U 248/20

    Streitgegenstand einer Feststellungsklage Verpflichtung zur Kostenübernahme für

    Es handelt sich somit um eine strenge Wiederherstellungsklausel, nach der die Sicherstellung der Verwendung der Entschädigung zur Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung Voraussetzung für die Entstehung des Anspruchs auf Ersatz des Schadens ist, der über den Zeitwertschaden hinausgeht (vgl. Senatsbeschluss vom 12.03.2018 - 9 W 7/18 - BeckRS 2018, 24999; Senatsurteil vom 21.10.2008 - 9 U 55/08 -, r + s 2009, 157 < 157 f.>).

    Die bloße Absicht, die Sache wiederherstellen zu wollen, und die Zusicherung dieser Absicht gegenüber dem Versicherer genügt grundsätzlich nicht (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 12.03.2018 - 9 W 7/18 - BeckRS 2018, 24999 m.w.N.; OLG Köln r + s 1992, 366 < 367>; OLG Köln r + s 1990, 44 < 45>; Prölss/Martin-Armbrüster, VVG, 31. Aufl. 2021, § 93, Rdnr. 31 a).

  • OLG Celle, 14.02.2020 - 8 U 171/19

    Rechtsstellung des Gebäude-, Inhalts- und Ertragsausfallversicherers einer

    Richtig ist zwar, dass das OLG Köln diese Auffassung im Rahmen eines PKH-Beschwerdeverfahrens vertreten hat ( OLG Köln, Beschluss vom 12. März 2018 - 9 W 7/18 , juris, Rn. 6).
  • LG Bonn, 29.07.2021 - 10 O 422/19

    Kein Erdfall bei durch Austrocknung verursachter Schrumpfungen im Boden

    Streitgegenstand einer Feststellungsklage kann nur der Streit über ein Rechtsverhältnis oder die Tatfrage der Echtheit einer Urkunde sein (Zöller/ Greger , ZPO, 33. Aufl. 2020, § 256 Rn. 2a; OLG Köln, Beschl. v. 12.03.2018 - 9 W 7/18, BeckRS 2018, 24999 Rn. 5).

    Nach diesen Maßstäben liegt ein gegenwärtiges Rechtsverhältnis i.S.v. § 256 Abs. 1 ZPO bezogen auf den hinreichend bestimmten Versicherungsfall vor, denn anders als im Falle des Neuwertschadens erfordert der Zeitwertschaden nicht die Sicherstellung der Wiederherstellung und damit keine Prognose in dem Sinne, dass bei vorausschauend wertender Betrachtungsweise eine bestimmungsgemäße Verwendung hinreichend sicher angenommen werden kann (BGH NJW-RR 2004, 753 ff.; OLG Köln, Beschl. v. 12.03.2018 - 9 W 7/18, BeckRS 2018, 24999 Rn. 7).

  • OLG Frankfurt, 12.12.2019 - 7 U 48/19

    Wohngebäudeversicherung: Kontrollpflichten des Versicherungsnehmers im Hinblick

    Ob die Voraussetzungen des von ihm geltend gemachten Anspruchs zukünftig überhaupt vorliegen werden und das von ihm zur Feststellung begehrte Rechtsverhältnis entstehen lassen werden, ist noch ungewiss und kann demnach nicht Gegenstand einer Feststellungsklage im Sinne von § 256 Abs. 1 ZPO sein (OLG Köln, Beschluss vom 12.03.2018 - 9 W 7/18 - zit. n. Juris).
  • LG Köln, 03.06.2020 - 20 O 454/13

    Sachverständigenverfahren vereinbart: Wann sind die Feststellungen unverbindlich?

    Insofern kommt es nicht darauf an, ob ein Feststellungsantrag dahingehend, dass die Gebäudeversicherung bereits vor Erfüllung der Voraussetzungen einer strengen Wiederherstellungsklausel zum Ausgleich des zur Wiederherstellung eines zerstörten Gebäudes erforderlichen Aufwandes im Form einer Neuwertentschädigung verpflichtet ist, mangels Vorliegens eines gegenwärtigen Rechtsverhältnisses unzulässig ist (so OLG Köln, VersR 2018, 1248; LG Köln, VersR 2017, 1138) oder ob ein solches Rechtsverhältnis auch schon dann besteht, wenn noch keine hinreichenden Vorkehrungen seitens des Versicherungsnehmers getroffen worden sind, aus denen sich prognostisch erkennen lässt, dass die Wiederherstellung des zerstörten oder beschädigten Objekts sichergestellt ist (dazu OLG Karlsruhe, VersR 2019, 754).
  • OLG Düsseldorf, 24.09.2021 - 4 U 150/19

    Brandstiftung nach Erbstreit unter Brüdern in Kerken: Versicherungsfall?

    Eines entsprechenden Hinweises des Senates bedurfte es hier nicht; auch kann offenbleiben, ob der Kläger in zulässiger Weise eine entsprechende Feststellungsklage erheben kann (dagegen OLG Köln, Beschluss vom 12. März 2018 - I-9 W 7/18 -, juris, dafür OLG Karlsruhe, Urteil vom 18. Januar 2019 - 12 U 129/18 -, juris).
  • LG Hannover, 10.07.2019 - 23 O 81/17

    Gebäudeversicherung - Anfechtung Versicherungsvertrag wegen Irreführung

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