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   OLG Köln, 12.04.2010 - 2 Ws 149/10   

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https://dejure.org/2010,5735
OLG Köln, 12.04.2010 - 2 Ws 149/10 (https://dejure.org/2010,5735)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.04.2010 - 2 Ws 149/10 (https://dejure.org/2010,5735)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. April 2010 - 2 Ws 149/10 (https://dejure.org/2010,5735)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • psychiatrie-verlag.de PDF

    Umwandlung des Haftbefehls in einen Unterbringungsbefehl

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 126a Abs. 3 S. 1; StPO § 126a Abs. 1
    Umwandlung eines Haftbefehls in einen vorläufigen Unterbringungsbefehl

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Straftaten (Schüler) - Unterbringung in psychiatrischer Klinik nach versuchtem Anschlag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • general-anzeiger-bonn.de (Pressebericht, 15.04.2010)

    Versuchter Amoklauf in Sankt Augustin: OLG hält Urteil gegen Tanja O. für falsch

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Versuchter Amoklauf - Aufhebung des Haftbefehls und einstweilige Unterbringung der Schülerin in geschlossener psychiatrischer Klinik - Tat im Zustand verminderter Schuldunfähigkeit begangen

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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 05.08.2011 - 2 Ws 426/11

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus als Wiederaufnahmeziel

    In der vom Senat in dem Beschwerdeverfahren 2 Ws 149/10 eingeholten ergänzenden Stellungnahme vom 09.04.2010 hat Prof. Dr. F. dieses Gutachten ohne Einschränkung aufrechterhalten und ausdrücklich dahin bestätigt, dass (nur) "erheblich verminderte Schuldfähigkeit positiv anzunehmen" sei.
  • OLG Hamburg, 16.12.2010 - 2 Ws 148/10

    Zulassung der Zwangsvollstreckung bzw. Arrestvollziehung für den Verletzten im

    Überdies ist ohnehin allgemein anerkannt, dass der Anspruch des Verletzten auf Grund der Tat als solcher und nicht erst durch nachträgliche Absprachen zur Entstehung gekommen sein muss (Senat, Beschluss vom 10.12.2010 - AZ.: 2 Ws 149/10 - Schönke/Schröder-Eser, StGB, 28. Aufl., § 73 Rdn. 25; Meyer-Goßner, a.a.O., § 111 g Rdn. 2; Rogall, a.a.O., § 111 g Rdn. 10; die abweichende Auffassung - Schäfer, a.a.O., § 111 g Rdn. 6 m.w.N. - betrifft allein den Sonderfall des § 67 VVG).
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