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   OLG Köln, 12.04.2013 - 19 U 101/12   

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https://dejure.org/2013,25481
OLG Köln, 12.04.2013 - 19 U 101/12 (https://dejure.org/2013,25481)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.04.2013 - 19 U 101/12 (https://dejure.org/2013,25481)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. April 2013 - 19 U 101/12 (https://dejure.org/2013,25481)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der formularmäßigen Vereinbarung einer Software-Pauschale in den Allgemeinen Vertragsbedingungen eines Versicherungsmaklervertrages; Recht auf außerordentliche Kündigung des Vertrages wegen unterbliebener Bekanntgabe der Produkt- und Courtagebedingungen von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Formularmäßige Vereinbarung einer Software-Pauschale in den Allgemeinen Vertragsbedingungen eines Versicherungsmaklervertrages; Außerordentliche Kündigung des Vertrages wegen unterbliebener Bekanntgabe der Produkt- und Courtagebedingungen von Versicherungsgesellschaften ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Global-Finanz -, Anspruch auf Buchauszug, Buchauszugsergänzungsanspruch, erforderliche Angaben im Buchauszug eines HV einer Maklervertriebsgesellschaft, VM

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (20)

  • OLG Köln, 12.02.2010 - 19 U 105/09

    Anforderungen an Form und Inhalt eines Buchauszuges

    Auszug aus OLG Köln, 12.04.2013 - 19 U 101/12
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. nur Urt. v. 12.02.2010, -19 U 105/09-, zitiert nach juris) genügt ein Buchauszug der Vorschrift des § 87c Abs. 2 HGB, wenn er den Handelsvertreter in die Lage versetzt, sich umfassend über die zustande gekommenen Geschäftsabschlüsse zu informieren und anhand des Buchauszugs die früher oder gleichzeitig erteilten Provisionsabrechnungen für jedes einzelne provisionspflichtige Geschäft zu überprüfen.

    Grundsätzlich ist zwar die Angabe der Fälligkeit des Jahresbeitrages bzw. der Jahresversicherungsprämie erforderlich (Senat, Urt. v. 12.02.2010, -19 U 105/09-, zitiert nach juris) und damit korrespondierend das Datum des Eingangs des Beitrages/der Prämie; das setzt freilich voraus, dass es auch einen fälligen Jahresbeitrag bzw. eine fällige Jahresprämie gibt, was hier offenbar nicht der Fall ist, weil die Versicherungskunden monatliche Beiträge zahlen, wie von der Beklagten unwidersprochen vorgetragen worden ist.

    (e) Ohne Erfolg bleibt die Berufung in Bezug auf die Verpflichtung zur Angabe des Eingangs der Beiträge/Prämien, da der Provisionsanspruch des Versicherungsvertreters gemäß § 92 Abs. 4 HGB endgültig erst mit Zahlung der Beiträge/Prämie entsteht (Senat, Urt. v. 12.02.2010, -19 U 105/09; Senat Urt. v. 02.06.2006, -19 U 207/05-, beide zitiert nach juris).

    (f) Die Berufung hat hingegen Erfolg soweit die Beklagte darauf hinweist, dass die Verurteilung zur Angabe der Wertungssumme (vgl. Senat, Urt. v. 12.02.2010, -19 U 105/09-, zitiert nach juris), die für die Provisionserrechnung relevant ist, zu Unrecht erfolgt ist, als diese Angabe in der Spalte "provisionspflichtiger Betrag" bereits angegeben worden ist.

    (g) Mit zutreffenden Erwägungen hat das Landgericht entschieden, dass die Beklagte in den Buchauszügen im Falle von Vertragsstornierungen auch das Datum, den Grund und die ergriffenen, jedenfalls durch schlagwortartige Beschreibung (Senat, Urt. v. 12.02.2010, -19 U 105/09-) erkennbar gemachten, Bestands-erhaltungsmaßnahmen anzugeben habe (OLG MÜNCHEN, Urt. v. 01.07.2003, -23 U 1637/03-, zitiert nach juris).

  • LG Bonn, 13.06.2012 - 16 O 107/10

    - Global-Finanz -, Eintragung als VM in das Versicherungsvermittlerregister,

    Auszug aus OLG Köln, 12.04.2013 - 19 U 101/12
    Auf die Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Bonn vom 13.06.2012 (16 O 107/10) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    Die Beklagte beantragt, unter Abänderung des Urteils des Landgerichts C2 vom 13.06.2012 (16 O 107/10) die Klage hinsichtlich der Klageanträge zu 1., 3., 4. und 5. abzuweisen und im Wege der Widerklage.

    Der Kläger beantragt, die Berufung zurückzuweisen und - im Wege der Anschlussberufung - das Urteil des Landgerichts Bonn vom 13.06.2012 (16 O 107/10) aufzuheben, soweit im Hinblick auf die nachfolgend zur Entscheidung des Berufungsgerichts gestellten Anträge zum Nachteil des Klägers entschieden wurde.

    Insofern wird beantragt, nach Aufhebung des Urteils des Landgerichts Bonn vom 13.06.2012 (16 O 107/10) wie folgt zu entscheiden:.

  • OLG Köln, 02.06.2006 - 19 U 207/05

    Verpflichtung zur Erteilung eines Buchauszuges bzgl. Provisionsabrechnungen eines

    Auszug aus OLG Köln, 12.04.2013 - 19 U 101/12
    Die Angabe des vollständigen Kundennamens soll möglicher Verwechslungsgefahr begegnen; dabei kommt es entgegen der Auffassung der Beklagten nicht darauf an, ob eine solche Verwechslungsgefahr tatsächlich besteht (vgl. auch Senat, Urt. v. 02.06.2006, -19 U 207/05-, zitiert nach juris).

    (b) Auch das Datum der Policierung ist anzugeben (Senat, Urt. v. 02.06.2006, -19 U 207/05-, zitiert nach juris), da nur so eine Überprüfung der fristgerechten Bearbeitung des Versicherungsvertrages durch die Beklagte im Hinblick auf eine mögliche spätere Stornierung des Vertrages erfolgen kann.

    (e) Ohne Erfolg bleibt die Berufung in Bezug auf die Verpflichtung zur Angabe des Eingangs der Beiträge/Prämien, da der Provisionsanspruch des Versicherungsvertreters gemäß § 92 Abs. 4 HGB endgültig erst mit Zahlung der Beiträge/Prämie entsteht (Senat, Urt. v. 12.02.2010, -19 U 105/09; Senat Urt. v. 02.06.2006, -19 U 207/05-, beide zitiert nach juris).

  • OLG München, 01.07.2003 - 23 U 1637/03

    Provisionsabrechnungen für den Handelsvertreter als Buchauszugsersatz zur

    Auszug aus OLG Köln, 12.04.2013 - 19 U 101/12
    (g) Mit zutreffenden Erwägungen hat das Landgericht entschieden, dass die Beklagte in den Buchauszügen im Falle von Vertragsstornierungen auch das Datum, den Grund und die ergriffenen, jedenfalls durch schlagwortartige Beschreibung (Senat, Urt. v. 12.02.2010, -19 U 105/09-) erkennbar gemachten, Bestands-erhaltungsmaßnahmen anzugeben habe (OLG MÜNCHEN, Urt. v. 01.07.2003, -23 U 1637/03-, zitiert nach juris).

    (b) Wie ebenfalls bereits ausgeführt, sind im Falle von Vertragsstornierungen neben dem Datum und dem Grund der Stornierung auch - jedenfalls schlagwortartig - die ergriffenen Bestandserhaltungsmaßnahmen anzugeben (OLG München, Urt. v. 01.07.2003, -23 U 1637/03-, zitiert nach juris).

  • OLG Hamm, 21.03.1997 - 35 U 24/96

    Anforderungen an ordnungsgemäßen Buchauszug i. S. d. § 87 c Abs. 2 HGB

    Auszug aus OLG Köln, 12.04.2013 - 19 U 101/12
    (c) Zu Recht ist die Beklagte auch dazu verurteilt worden, stets den Vertragsantrag anzugeben, was schon für die Beantwortung der Frage erforderlich ist, ob die Tätigkeit des Handelsvertreters (also des Klägers) für das Zustandekommen des Vertrages bedeutsam geworden ist (OLG Hamm, Urt. v. 21.03.1997, -35 U 24/96-, zitiert nach juris).

    Denn - wie bereits ausgeführt - kann das Datum des Vertragsantrages für die Beantwortung der Frage, inwiefern der Handelsvertreter an dem Zustandekommen des Vertrages beteiligt gewesen ist, von Bedeutung sein (OLG Hamm, Urt. v. 21.03.1997, -35 U 24/96-, zitiert nach juris).

  • OLG Köln, 20.10.2000 - 19 U 86/00

    Fristlose Kündigung eines Agenturvertrages

    Auszug aus OLG Köln, 12.04.2013 - 19 U 101/12
    Grundsätzlich bedarf es dabei - von Ausnahmen abgesehen - einer Abmahnung (Senat, Urt. v. 20.10.2000, -19 U 86/00-, zitiert nach juris).
  • BGH, 07.11.2007 - VIII ZR 341/06

    Gegenstandswert bei vorgerichtlicher Geltendmachung von Schadensersatz

    Auszug aus OLG Köln, 12.04.2013 - 19 U 101/12
    Voraussetzung für den Ersatz von verauslagten vorgerichtlichen Anwaltskosten ist eben - von hier nicht einschlägigen Ausnahmen abgesehen -, dass sich der Anspruchsgegner bei Mandatierung des Rechtsanwalts mit der von ihm geschuldeten Leistung bereits in Verzug befindet (BGH, Urt. v. 07.11.2007, -VIII ZR 341/06-, zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 10.06.2010 - 18 U 154/09

    Haftung eines Versicherungsmaklers wegen unrichtiger Beratung

    Auszug aus OLG Köln, 12.04.2013 - 19 U 101/12
    Auch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs treffen den Versicherungsmakler weitgehende Beratungs- und Betreuungspflichten (Urt. v. 22.05.1985, -IVa ZR 190/83-, zitiert nach juris), so bei einer Beratung hinsichtlich einer Änderung des Vertrages als auch bei Abwicklung der bereits vorhandenen Verträge (vgl. auch OLG Hamm, Urt. v. 10.06.2010, -18 U 154/09, zitiert nach juris).
  • BGH, 23.11.2011 - VIII ZR 203/10

    Gerichtliche Schätzung eines Handelsvertreterausgleichsanspruchs eines

    Auszug aus OLG Köln, 12.04.2013 - 19 U 101/12
    Das gilt auch unter Berücksichtigung der durch die Beklagten zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 23.11.2011, -VIII ZR 203/10-, zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 31.10.2008 - 19 W 17/08

    Erfüllung des Anspruchs auf Erteilung eines Buchauszuges; Voraussetzungen einer

    Auszug aus OLG Köln, 12.04.2013 - 19 U 101/12
    Denn die Beklagte trägt vor, dass solche Sondervereinbarungen nicht bestünden, was ausreichend ist (Senat, Beschl. v. 31.10.2008, -19 W 17/08-, zitiert nach juris) und nicht verspätet sein kann - wie der Kläger aber meint -, weil der Vortrag der Beklagten insofern unstreitig ist.
  • OLG Köln, 12.11.2010 - 19 U 126/10

    Kündigung eines Kfz-Vertragshändlervertrages aus wichtigem Grund

  • BGH, 29.11.1965 - VII ZR 202/63

    Rechte der Vertragsparteien eines gekündigten Handelsvertretervertrages bei

  • OLG Köln, 10.05.2005 - 9 U 123/04

    Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Beratung im Rahmen der Vermittlung von

  • OLG Köln, 11.09.2009 - 19 U 64/09

    Belastungen eines Handelsvertreters von Finanzdienstleistungsprodukten mit

  • BGH, 01.12.1993 - VIII ZR 129/92

    Fristlose Kündigung wegen unberechtigter fristloser Kündigung der Gegenseite

  • OLG Köln, 02.07.2010 - 19 U 2/10

    Umfang des Anspruchs auf Erteilung eines Buchauszuges

  • BGH, 04.05.2011 - VIII ZR 11/10

    Zum Anspruch des Handelsvertreters auf kostenlose Überlassung von Hilfsmitteln

  • BGH, 22.05.1985 - IVa ZR 190/83

    Versicherungsmakler als Sachwalter

  • OLG Karlsruhe, 15.09.2011 - 12 U 56/11

    Versicherungsmaklerhaftung: Aufklärungs- und Beratungspflichten bei empfohlenem

  • OLG Köln, 25.05.2012 - 19 U 176/11

    Fristlose Kündigung eines Generalagenturvertrages durch den Versicherer

  • OLG München, 21.12.2017 - 23 U 1488/17

    Verjährung des Anspruchs des Handelsvertreters auf Erteilung eines Buchauszugs

    Es erleichtert zum einen die Zuordnung, zum anderen ist es nach der Rechtsprechung für die Beantwortung der Frage erforderlich ist, ob die Tätigkeit des Versicherungsnehmers für das Zustandekommen des Vertrages bedeutsam geworden ist (OLG Köln, Urteil vom 12. April 2013 - 19 U 101/12 -, Rn. 112 und 122, juris, m.w.N.).

    Die Buchauszüge sind um die ergriffenen Erhaltungsmaßnahmen zu ergänzen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 12. April 2013 - 19 U 101/12 -, Rn.127 und 130, juris; Senatsurteil OLG München, Urteil vom 01. Juli 2003 - 23 U 1637/03 -, Rn. 31, juris), nicht dagegen um Stornogefahrmitteilungen, die nicht die Ausführung des vermittelten Geschäfts durch das Unternehmen betreffen (Senatsurteil vom 01. Juli 2003 - 23 U 1637/03 -, Rn. 42, juris).

  • LG Dortmund, 25.06.2015 - 2 O 165/14
    Die Besonderheiten des Versicherungsgeschäfts sind bei der inhaltlichen Konkretisierung des dem Versicherungsvertreter zu erteilenden Buchauszugs zu berücksichtigen (vgl. OLG Köln Urteil vom 12.04.2013, 19 U 101/12; OLG Hamm BB 1997, 1329; Saarländisches OLG NJW-RR 2002, 391).

    Auch ein Anspruch auf die Auskunft über provisionsrelevante Sondervereinbarungen (Feld 9) besteht nicht, weil vom Kläger nicht behauptet wird, dass entsprechende Vereinbarungen überhaupt getroffen wurden, obwohl der Beklagte bestreitet, dass derartige Vereinbarungen getroffen wurden (vgl. OLG Köln Urteil vom 12.04.2013 - 19 U 101/12; OLG Köln Beschuss vom 31.10.2008 - 19 W 17/08).

    Diese schlagwortartige Information über die getroffenen Bestandserhaltungsmaßnahmen ist als ausreichend anzusehen (vgl. OLG Köln Urteil vom 12.04.2013 - 19 U 101/12 Juris TZ.127, 130).

  • OLG Köln, 21.08.2020 - 19 U 187/19

    Buchauszugsanspruch eines Handelsvertreters Vermittlung von

    Ein Buchauszugsanspruch und/oder ein Buchauszugsergänzungsanspruch (vgl. hierzu: Senat, Urteil vom 12.04.2013 - 19 U 101/12 m. w. N., abrufbar unter juris) des Klägers gegenüber der Beklagten aus § 87c Abs. 2 HGB ist nicht gegeben.

    Vielmehr steht ihm dann nur noch ein Ergänzungsanspruch zu (Senat, Urteil vom 12.04.2013 - 19 U 101/12, m. w. N., abrufbar unter juris).

  • OLG Köln, 13.01.2023 - 19 U 21/22
    Dabei ist - wie bereits im Hinweisbeschluss des Senates vom 19.08.2022 ausgeführt - der Begriff der "Unterlage" i.S.v. § 86a HGB weit auszulegen (vgl. BGH, Urteil vom 04.05.2011 - VIII ZR 11/10, juris, Rn. 20; Senat, Urteil vom 11.09.2009 - 19 U 64/09, juris, Rn. 6) und eine Unterlage "erforderlich", wenn sie für die Tätigkeit des Handelsvertreters "unverzichtbar" ist (BGH, Urteil vom 04.05.2011 - VIII ZR 11/10, juris Rn. 21 ff. m.w.N.; insoweit entgegen Senat, Urteil vom 11.09.2009 - 19 U 64/09, juris, Rn. 6; Senat, Urteil 12.04.2013 - 19 U 101/12, juris, Rn. 31) Dabei kann auch eine Vertriebssoftware § 86a Abs. 1 HGB unterfallen und für ein "Softwarepaket" eine erforderliche Unterlage auch dann zu bejahen sein, wenn einzelne Komponenten für die Tätigkeit des Handelsvertreters unverzichtbar sind (BGH, Urteil vom 04.05.2011 - VIII ZR 11/10, juris, Rn. 30; BGH, Urteil vom 04.05.2011 - VIII ZR 11/10, juris Rn. 21 ff, 30; BGH 17.11.2016 - VII ZR 6/16; Rn 19, 25; Senat, Urteil vom 12.04.2013 - 19 U 101/12, juris, Rn. 51).

    Selbst wenn das Kassensystem bzw. das zur Verfügung gestellte Arbeitssystem im Übrigen Funktionen erfüllte, die dem regelmäßigen Geschäftsbetrieb der Klägerin zuzurechnen wären, hinderte dies nicht die Einstufung der unter Benutzung des Kassensystems übermittelten Preisdaten als erforderliche Unterlagen im Sinne von § 86a Abs. 1 HGB (vgl. BGH 17.11.2016 - VII ZR 6/16; Rn 25, für Vertriebssoftware und dort konkret ein Kassensystem im Fall eines Tankstellenagenturvertrags; BGH, Urteil vom 04.05.2011 - VIII ZR 11/10, juris, Rn. 30, zu einem Softwarepaket, bei dem einzelne Komponenten für die Tätigkeit des Handelsvertreters unverzichtbar waren, während andere Komponenten der vom Handelsvertreter grundsätzlich selbst zu finanzierenden allgemeinen Büroorganisation zugerechnet werden konnten; Senat, Urteil vom 12.04.2013 - 19 U 101/12, juris, Rn. 51; vgl. auch Senat, Urteil vom 11.09.2009 - 19 U 64/09, juris, Kostentragungspflicht des Handelsvertreters für Vorhaltung allgemeiner Hard- und Software, ein speziell eingerichtetes Informationssystem war kostenfrei zur Verfügung gestellt worden).

  • OLG Köln, 13.05.2016 - 19 U 156/15

    Ansprüche eines Finanzdienstleisters gegen einen selbständigen Vermittler

    Ein Buchauszug genügt der Vorschrift des § 87 c Abs. 2 HGB nur dann, wenn er den Handels- bzw. Versicherungsvertreter in die Lage versetzt, sich umfassend über die zustande gekommenen Geschäftsabschlüsse zu informieren und anhand des Buchauszugs die erteilte Provisionsabrechnung für jedes einzelne provisionspflichtige Geschäft zu überprüfen (vgl. etwa Senat, Urteil vom 12.4.2013 - 19 U 101/12, abrufbar bei juris).
  • OLG Köln, 27.01.2017 - 19 U 89/16

    Verjährung des Anspruchs des Handelsvertreters auf Erteilung eines Buchauszugs

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. etwa Urteil v. 02.07.2010, Az. 19 U 2/10, juris 50; Urteil v. 12.04.2013, Az. 19 U 101/12, juris Rn. 100) genügt ein Buchauszug der Vorschrift des § 87 c Abs. 2 HGB, wenn er den Handelsvertreter in die Lage versetzt, sich umfassend über die zustande gekommenen Geschäftsabschlüsse zu informieren und anhand des Buchauszugs die früher erteilten Provisionsabrechnungen zu überprüfen.
  • OLG Hamm, 13.03.2017 - 18 U 106/15

    Anspruch auf einen Buchauszug nach Beendigung eines Handelsvertretervertrages;

    Sie dient der Identifizierung des Vertrages und der Beantwortung der Frage, inwiefern der Kläger an dem Zustandekommen des Vertrages beteiligt war (vgl. OLG Köln, Urteil vom 12. April 2013 - 19 U 101/12 -, Rn. 112, 122, juris; OLG Hamm, Urteil vom 21. März 1997 - 35 U 24/96 -, Rn. 7, juris).
  • OLG Köln, 04.09.2014 - 19 U 64/14

    Außerordentliche Kündigung des Handelsvertretervertrages wegen Absenkung der

    Wartet man aber nach Bekanntwerden des Kündigungsgrundes länger als zwei Monate zu - ohne dass vom Kündigungsgegner Abhilfe geschaffen wird, wie die Klägerin behauptet - wird dies regelmäßig nicht mehr rechtzeitig sein, denn mit dem Zuwarten bringt man zugleich zum Ausdruck, dass man den Grund nicht als so schwerwiegend empfindet, dass die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar wird (vgl. BGH, Urteil vom 26.05.1999 - VIII ZR 123/98, Urteil vom 29.06.2011 - VIII ZR 212/08, Urteil vom 12.11.2010 - 19 U 126/10, Urteil vom 12.04.2013 - 19 U 101/12, zitiert jew. noch juris).
  • OLG Celle, 30.08.2016 - 11 U 23/16

    Wert der Beschwer bei Verurteilung zur Erteilung eines Buchauszugs, Buchauszug,

    Das Datum des jeweiligen Zahlungseingangs ist im Buchauszug anzugeben, weil der Provisionsanspruch gemäß § 92 Abs. 4 HGB rechtswirksam erst mit der Zahlung der Prämie entsteht (im Anschluss an OLG Köln, 12.04.2013 - 19 U 101/12 - LS 16, Juris Tz. 118 - Global-Finanz - ).
  • OLG Bremen, 28.04.2017 - 2 U 107/16

    - Volkswohl Bund 3 -, - Finanzforum -, Nichtigkeit der Abtretung von

    Zu den provisionsrelevanten Umständen gehört dabei auch das Datum des Versicherungsantrages ( unter Bezugnahme auf OLG Köln, 12.04.2013 - 19 U 101/12 - LS 13 - Global Finanz -).
  • OLG Köln, 26.09.2014 - 19 U 10/14

    - Axa 9 -, Buchauszug, Untervertreter, erforderliche Angaben, Datum der

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