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   OLG Köln, 12.05.1995 - 9 U 233/94   

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https://dejure.org/1995,5223
OLG Köln, 12.05.1995 - 9 U 233/94 (https://dejure.org/1995,5223)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.05.1995 - 9 U 233/94 (https://dejure.org/1995,5223)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. Mai 1995 - 9 U 233/94 (https://dejure.org/1995,5223)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übertragung des Versicherungsvertrags mit Übertragung des versicherten Objekts infolge eines Wechsels der Gesellschaftsform; Mitteilung von Angaben zum versicherten Objekt als Verpflichtung des Versicherungsnehmers zur Verhinderung einer Unterversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Hamm, 14.06.1991 - 20 U 344/91
    Auszug aus OLG Köln, 12.05.1995 - 9 U 233/94
    Die hier streitrelevante Frage betrifft einmal nicht eine derart komplizierte Regelung in den Versicherungsbedingungen, bei der den Versicherer eine sogenannte "spontane Aufklärungspflicht" treffen mag, weil er mit dieser von ihm vorformulierten Regelung vertraut ist und weil ein Versicherungsnehmer hiermit vielfach überfordert wäre (vgl. hierzu BGH in r + s 1989 S. 58; OLG Oldenburg in r + s 1993 S. 310; OLG Hamm in r + s 1991 S. 312 und in VersR 1992 S. 49 sowie OLG Köln in VersR 1994, S. 342 f.).

    Die Kläger können sich auch nicht erfolgreich darauf berufen, daß die Beklagte ihnen etwa gerade zur Feststellung der Versicherungssumme einen sachkundigen Mitarbeiter zur Seite gestellt hätte, was nach der Rechtsprechung ebenfalls eine Beratungs- und Hinweispflicht in der hier streitigen Frage der Höhe der Versicherungssumme begründen könnte (vgl. OLG Hamm in r + s 1991 S. 312 = VersR 1992 S. 50).

  • LG Lübeck, 21.05.1992 - 8 O 45/92

    Haftung wegen eines Beratungsverschuldens eines Außendienstmitarbeiters einer

    Auszug aus OLG Köln, 12.05.1995 - 9 U 233/94
    Grundsätzlich ist es nämlich allein Aufgabe des Versicherungsnehmers, dafür Sorge zu tragen, daß der Versicherer die richtigen Angaben zur Höhe des notwendigen Versicherungsschutzes erhält und daß so eine Unterversicherung ausgeschlossen werden kann (vgl. OLG Köln in r + s 1989 S. 124 f. mit Bezug auf BGH, VersR 67, 25; und in Vers R 1979 S. 513 sowie LG Lübeck in r + s 1992 S. 387).

    Die Rechtsprechung nimmt zwar in einem solchen Falle einer ausdrücklichen Nachfrage seitens eines Versicherungsnehmers eine Hinweispflicht des Versicherers an, bei deren Verletzung dieser dem Versicherungsnehmer zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet ist (vgl. OLG Köln in VersR 1979 S. 513, in r + s 1989 S. 125 und in VersR 1993, S. 1385; LG Lübeck in r + s 1992 S. 387).

  • BGH, 07.12.1988 - IVa ZR 193/87

    Hinweis- und Beratungspflichten des Versicherers bei Festsetzung des

    Auszug aus OLG Köln, 12.05.1995 - 9 U 233/94
    Die hier streitrelevante Frage betrifft einmal nicht eine derart komplizierte Regelung in den Versicherungsbedingungen, bei der den Versicherer eine sogenannte "spontane Aufklärungspflicht" treffen mag, weil er mit dieser von ihm vorformulierten Regelung vertraut ist und weil ein Versicherungsnehmer hiermit vielfach überfordert wäre (vgl. hierzu BGH in r + s 1989 S. 58; OLG Oldenburg in r + s 1993 S. 310; OLG Hamm in r + s 1991 S. 312 und in VersR 1992 S. 49 sowie OLG Köln in VersR 1994, S. 342 f.).
  • LG Düsseldorf, 10.05.1991 - 32 O 210/90

    Beratungspflicht des VU, Hinweis auf mögliche Unterversicherung

    Auszug aus OLG Köln, 12.05.1995 - 9 U 233/94
    Im Regelfall kann man von einer solchen Verpflichtung zu einer umfassenden Beratung nicht ausgehen (vgl. LG Düsseldorf in r + s 1993, S. 311).
  • LG Bonn, 01.03.1988 - 17 O 180/86
    Auszug aus OLG Köln, 12.05.1995 - 9 U 233/94
    Grundsätzlich ist es nämlich allein Aufgabe des Versicherungsnehmers, dafür Sorge zu tragen, daß der Versicherer die richtigen Angaben zur Höhe des notwendigen Versicherungsschutzes erhält und daß so eine Unterversicherung ausgeschlossen werden kann (vgl. OLG Köln in r + s 1989 S. 124 f. mit Bezug auf BGH, VersR 67, 25; und in Vers R 1979 S. 513 sowie LG Lübeck in r + s 1992 S. 387).
  • OLG Oldenburg, 19.08.1992 - 2 U 87/92

    Hinweispflicht, gesteigerte, Beratungspflicht, gesteigerte, Versicherungsagent,

    Auszug aus OLG Köln, 12.05.1995 - 9 U 233/94
    Die hier streitrelevante Frage betrifft einmal nicht eine derart komplizierte Regelung in den Versicherungsbedingungen, bei der den Versicherer eine sogenannte "spontane Aufklärungspflicht" treffen mag, weil er mit dieser von ihm vorformulierten Regelung vertraut ist und weil ein Versicherungsnehmer hiermit vielfach überfordert wäre (vgl. hierzu BGH in r + s 1989 S. 58; OLG Oldenburg in r + s 1993 S. 310; OLG Hamm in r + s 1991 S. 312 und in VersR 1992 S. 49 sowie OLG Köln in VersR 1994, S. 342 f.).
  • BGH, 07.11.1966 - II ZR 188/65

    Deckungszusage aus einem Versicherungsvertrag - Ersatz eines Brandschadens -

    Auszug aus OLG Köln, 12.05.1995 - 9 U 233/94
    Grundsätzlich ist es nämlich allein Aufgabe des Versicherungsnehmers, dafür Sorge zu tragen, daß der Versicherer die richtigen Angaben zur Höhe des notwendigen Versicherungsschutzes erhält und daß so eine Unterversicherung ausgeschlossen werden kann (vgl. OLG Köln in r + s 1989 S. 124 f. mit Bezug auf BGH, VersR 67, 25; und in Vers R 1979 S. 513 sowie LG Lübeck in r + s 1992 S. 387).
  • OLG Köln, 12.03.1992 - 5 U 145/91

    Aufklärungspflicht des VV, Ausschluss der Vertrauenshaftung durch

    Auszug aus OLG Köln, 12.05.1995 - 9 U 233/94
    In einer solchen Situation - bei erkennbar falschen Vorstellungen des Versicherungsnehmers in einer versicherungsrelevanten Frage - mag ein Versicherer zwar wohl zu einem Hinweis verpflichtet sein (vgl. OLG Hamm in VersR 1992 S. 50): Wenn er erkennt, daß sich der Versicherungsnehmer verschätzt hat, muß er ihn darauf hinweisen; anderenfalls haftet er aus den Grundsätzen einer gewohnheitsrechtlichen Vertrauenshaftung (vgl. OLG Hamm in r + s 1991 S. 3112 und OLG Köln in r + s 1992 S. 220).
  • OLG Hamm, 25.05.1991 - 20 W 19/91

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts; Haftung

    Auszug aus OLG Köln, 12.05.1995 - 9 U 233/94
    In einer solchen Situation - bei erkennbar falschen Vorstellungen des Versicherungsnehmers in einer versicherungsrelevanten Frage - mag ein Versicherer zwar wohl zu einem Hinweis verpflichtet sein (vgl. OLG Hamm in VersR 1992 S. 50): Wenn er erkennt, daß sich der Versicherungsnehmer verschätzt hat, muß er ihn darauf hinweisen; anderenfalls haftet er aus den Grundsätzen einer gewohnheitsrechtlichen Vertrauenshaftung (vgl. OLG Hamm in r + s 1991 S. 3112 und OLG Köln in r + s 1992 S. 220).
  • OLG Köln, 30.10.1978 - 5 U 29/78
    Auszug aus OLG Köln, 12.05.1995 - 9 U 233/94
    Die Rechtsprechung nimmt zwar in einem solchen Falle einer ausdrücklichen Nachfrage seitens eines Versicherungsnehmers eine Hinweispflicht des Versicherers an, bei deren Verletzung dieser dem Versicherungsnehmer zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet ist (vgl. OLG Köln in VersR 1979 S. 513, in r + s 1989 S. 125 und in VersR 1993, S. 1385; LG Lübeck in r + s 1992 S. 387).
  • OLG Köln, 14.01.1993 - 5 U 175/91

    Schadensersatz wegen falscher Beratung durch Versicherungsagenten

  • OLG Köln, 19.09.1995 - 9 U 50/94

    Versicherungsagent; Aufklärungspflicht über Deckungsumfang;

    Eine spontane Aufklärungs- und Beratungspflicht besteht dagegen für Versicherungsagenten grundsätzlich nicht, insbesondere braucht der Agent nicht auf alle Einzelheiten des Deckungsumfangs oder auf alle Ausschlußbestimmungen von sich aus aufmerksam zu machen; soweit die Allgemeinen Versicherungsbedingungen keine Deckung vorsehen, braucht der Agent auch nicht ohne weiteres auf die Lücke im Versicherungsschutz hinzuweisen (vgl. dazu Prölss/Martin a.a.O., Anm. 7 A. c) zu § 43 sowie Vorbemerkungen II. 3. A.; ferner Senat, r+s 1995, Seite 267 f.; jeweils mit zahlreichen Nachweisen zur Rechtsprechung).
  • OLG Köln, 12.05.1995 - 9 U 232/94

    Schadensersatz wegen unter Vorbehalt erbrachter Vorschusszahlungen aus der

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