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   OLG Köln, 12.08.2016 - 6 U 110/15   

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https://dejure.org/2016,47651
OLG Köln, 12.08.2016 - 6 U 110/15 (https://dejure.org/2016,47651)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.08.2016 - 6 U 110/15 (https://dejure.org/2016,47651)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. August 2016 - 6 U 110/15 (https://dejure.org/2016,47651)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Amazon: keine Markenverletzung durch Autocomplete-Funktion

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Autocomplete-Funktion bei Amazon-Suche verletzt doch keine Markenrechte

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2017, 140
  • MMR 2017, 558
  • K&R 2017, 142
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Köln, 20.11.2015 - 6 U 40/15

    Haftung für Markenverletzung durch Suchergebnisse bei Amazon

    Auszug aus OLG Köln, 12.08.2016 - 6 U 110/15
    Anders als eine reine Suchmaschine, bei der das Schlüsselwort für Anzeigen von Drittunternehmen verwendet wird, mithin nicht zur Bewerbung eigener Waren oder Dienstleistungen des Suchmaschinenbetreibers eingesetzt wird, verwendet die Beklagte das Zeichen im Rahmen ihrer eigenen kommerziellen Kommunikation, da sie es zur Bewerbung der auf ihrer Plattform eingestellten Angebote einsetzt, die unter anderem auch von Unternehmen, die mit der Beklagten in einem Konzernverbund stehen, stammen (Senat, GRUR-RR 2016, 240, 241 - Trefferliste bei B).

    Für die auf die Suchanfrage des Benutzers hin generierten Trefferlisten hat der Senat diese Grundsätze entsprechend angewendet (GRUR-RR 2016, 240, 241 - Trefferliste bei B); im vorliegenden Fall sind sie sogar direkt anwendbar, da hier ebenfalls eine "Autovervollständigen"-Funktion zum Einsatz kommt.

    Entnimmt er ihm nur, dass es einen sachlichen Zusammenhang zwischen seiner Eingabe und den vorgeschlagenen Suchbegriffen ("Y" und "H gesundheitsmatte") gibt, oder entnimmt er dem Vorschlag darüber hinaus die Information, dass auf der Plattform der Beklagten ein durch diese Begriffskombination bezeichnetes Produkt auch tatsächlich angeboten wird? In der zitierten Entscheidung zur Trefferliste hat der Senat die Rechtsverletzung darin gesehen, dass die - also solche nicht rechtswidrigen - Angebote auf die Eingabe des geschützten Zeichens des dortigen Anspruchstellers hin angezeigt worden sind, mithin gerade in der Verknüpfung zwischen Eingabe des Zeichens und der Anzeige der Trefferliste (GRUR-RR 2016, 240, 241 - Trefferliste bei B).

    Der Vervollständigungsvorschlag und die Erzeugung der Trefferliste sind daher zwei technisch getrennte Sachverhalte, und im Fall der Trefferliste hat der Senat die Rechtsverletzung gerade in der Verbindung zwischen Suchworteingabe und Erzeugung der Trefferliste gesehen (Senat, GRUR-RR 2016, 240, 241 - Trefferliste bei B).

  • BGH, 14.05.2013 - VI ZR 269/12

    Autocomplete

    Auszug aus OLG Köln, 12.08.2016 - 6 U 110/15
    Die Vorschläge würden vielmehr "in der - in der Praxis oft bestätigten - Erwartung, dass die mit dem Suchbegriff bereits verwandten Wortkombinationen - je häufiger desto eher - dem aktuell suchenden Internetnutzer hilfreich sein können, weil die zum Suchbegriff ergänzend angezeigten Wortkombinationen inhaltliche Bezüge widerspiegeln", erstellt (BGHZ 197, 213 = GRUR 2013, 751 Tz. 16 - "Autocomplete"-Funktion).

    Sie werden von der Bekl. im Netz zum Abruf bereitgehalten und stammen deshalb unmittelbar von ihr" (BGHZ 197, 213 = GRUR 2013, 751 Tz. 17 - "Autocomplete"-Funktion).

  • EuGH, 22.09.2011 - C-323/09

    Interflora und Interflora British Unit - Marken - Werbung im Internet anhand von

    Auszug aus OLG Köln, 12.08.2016 - 6 U 110/15
    Gegen die Annahme, dass der Nutzer bereits allein aufgrund des Ergänzungsvorschlages davon ausgeht, das Produkt werde auf der Plattform der Beklagten angeboten, spricht die Überlegung, dass die Verwendung einer Marke, um den Internetnutzern Alternativen zu den Waren oder Dienstleistungen des Markeninhabers vorzuschlagen, als solche nicht zu beanstanden ist und insbesondere keine Beeinträchtigung der Werbefunktion der Marke darstellt (EuGH, GRUR 2011, 1124 Tz. 57 f. - Interflora; vgl. BGH, GRUR 2013, 104 Tz. 23 - Beate Uhse).
  • OLG Hamburg, 19.06.2013 - 5 W 31/13

    Wettbewerbsverstoß: Verwendung eines mit einer Word-/Bildmarke identischen

    Auszug aus OLG Köln, 12.08.2016 - 6 U 110/15
    In die gleiche Richtung deutet auch die Entscheidung des OLG Hamburg "Elitepartner" (GRUR 2014, 490 f.).
  • BGH, 20.09.2004 - II ZR 264/02

    Entscheidung über einen erstinstanzlich nicht beschiedenen Hilfsantrag im

    Auszug aus OLG Köln, 12.08.2016 - 6 U 110/15
    Er ist aber auch ohne eine Anschlussberufung der Klägerin in der Berufungsinstanz mit angefallen (BGH, NJW-RR 2005, 220 = MDR 2005, 162).
  • BGH, 02.04.2015 - I ZR 167/13

    Vergleichende Werbung: Verwendung einer fremden Marke in einem

    Auszug aus OLG Köln, 12.08.2016 - 6 U 110/15
    Hier ist im Ergebnis die gleiche Frage zu beantworten wie oben unter II. 1 b: Versteht der Internetnutzer den Suchwortvorschlag dahingehend, dass über die Plattform der Beklagten die Produkte der Klägerin vertrieben werden, oder nur dahin, dass dort vergleichbare Produkte von Mitbewerbern angeboten werden? Auch hier ist wieder zu berücksichtigen, dass es grundsätzlich zulässig ist, wenn die Beklagte auf Konkurrenzprodukte unter Nennung der geschützten Bezeichnung der Klägerin hinweist (vgl. BGH, GRUR 2015, 1136 = WRP 2015, 1336 Tz. 20 ff. - Staubsaugerbeutel im Internet).
  • BGH, 31.05.2012 - I ZR 45/11

    Missbräuchliche Vertragsstrafe

    Auszug aus OLG Köln, 12.08.2016 - 6 U 110/15
    Gegen die Annahme, dass der Nutzer bereits allein aufgrund des Ergänzungsvorschlages davon ausgeht, das Produkt werde auf der Plattform der Beklagten angeboten, spricht die Überlegung, dass die Verwendung einer Marke, um den Internetnutzern Alternativen zu den Waren oder Dienstleistungen des Markeninhabers vorzuschlagen, als solche nicht zu beanstanden ist und insbesondere keine Beeinträchtigung der Werbefunktion der Marke darstellt (EuGH, GRUR 2011, 1124 Tz. 57 f. - Interflora; vgl. BGH, GRUR 2013, 104 Tz. 23 - Beate Uhse).
  • BGH, 19.02.2014 - I ZB 3/13

    Schutzentziehung für eine IR-Marke: Unterscheidungskraft eines englischsprachigen

    Auszug aus OLG Köln, 12.08.2016 - 6 U 110/15
    Auch Angaben, die sich auf Umstände beziehen, die das Unternehmen selbst nicht unmittelbar betreffen, fehlt die Unterscheidungskraft, wenn durch die Angabe ein enger beschreibender Bezug hergestellt wird und deshalb die Annahme gerechtfertigt ist, dass der Verkehr den beschreibenden Begriffsinhalt als solchen ohne Weiteres und ohne Unklarheiten erfasst und in der Bezeichnung nicht einen individuellen Herkunftshinweis sieht (vgl. BGH, GRUR 2014, 569 Tz. 14 - HOT).
  • BGH, 22.03.2012 - I ZR 55/10

    METRO/ROLLER's Metro

    Auszug aus OLG Köln, 12.08.2016 - 6 U 110/15
    b) Auch ein Anspruch aus § 15 Abs. 2 MarkenG wegen Verletzung einer Unternehmensbezeichnung setzt voraus, dass die Bezeichnung kennzeichenmäßig verwendet wird, was auch dann der Fall sein kann, wenn das angegriffene Zeichen als Marke oder zur Produktkennzeichnung benutzt wird (BGH, GRUR 2012, 635 Tz. 12 - Metro/Roller; Hacker, in: Ströbele/Hacker, MarkenG, 11. Aufl. 2015, § 15 Rn. 18).
  • BGH, 27.09.1995 - I ZR 199/93

    "COTTON LINE"; Unterscheidungsfähigkeit einer Unternehmenskennzeichnung

    Auszug aus OLG Köln, 12.08.2016 - 6 U 110/15
    Sieht der Verkehr in der Verwendung der das Firmenschlagwort bildenden Begriffe der Art nach keinen namensmäßigen Hinweis auf ein Unternehmen, sondern lediglich eine Beschreibung des Unternehmens oder der von ihm hergestellten Produkte, fehlt die unternehmenskennzeichnende Unterscheidungskraft (BGH, WRP 1997, 446, 447 - COTTON LINE).
  • BGH, 10.07.2014 - I ZB 81/13

    Markenrecht: Schutzhindernis der mangelnden Unterscheidungskraft - for you

  • BGH, 18.12.2008 - I ZR 200/06

    Augsburger Puppenkiste

  • BGH, 31.05.2012 - I ZR 112/10

    Castell/VIN CASTEL

  • LG Köln, 24.06.2015 - 84 O 13/15

    Amazon: Markenverletzung durch Autocomplete

  • BGH, 10.01.2019 - I ZR 267/15

    Cordoba II - Urheberrechtsverletzung: Vorliegen einer öffentlichen Wiedergabe bei

    a) Eine Vervielfältigung ist jede körperliche Festlegung eines Werks, die geeignet ist, das Werk den menschlichen Sinnen auf irgendeine Weise unmittelbar oder mittelbar wahrnehmbar zu machen (vgl. Begründung zum Regierungsentwurf des Urheberrechtsgesetzes, BT-Drucks. IV/270, S. 47; BGH, Urteil vom 4. Oktober 1990 - I ZR 139/89, BGHZ 112, 264, 278 [juris Rn. 60] - Betriebssystem; Urteil vom 6. Oktober 2016 - I ZR 25/15, GRUR 2017, 266 Rn. 37 = WRP 2017, 230 - World of Warcraft I, jeweils mwN).
  • BGH, 15.02.2018 - I ZR 201/16

    Zur markenrechtlichen Haftung für die durch eine Autovervollständigen-Funktion

    Auf die Berufung der Beklagten hat das Berufungsgericht die Klage insgesamt abgewiesen (OLG Köln, GRUR-RR 2017, 140).
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