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   OLG Köln, 12.11.2020 - I-14 U 17/20   

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https://dejure.org/2020,37805
OLG Köln, 12.11.2020 - I-14 U 17/20 (https://dejure.org/2020,37805)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.11.2020 - I-14 U 17/20 (https://dejure.org/2020,37805)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. November 2020 - I-14 U 17/20 (https://dejure.org/2020,37805)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rewis.io
  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    ZVG §§ 180, 52 Abs. 1 Satz 1; BGB § 1192 Abs. 1, §§ 1198, 1154 Abs. 1
    Keine Löschung bestehen gebliebener (Eigentümer-)Grundschuld durch den Ersteher trotz von Bank erteilter Löschungsbewilligung

  • notar-drkotz.de

    Grundstückskaufvertrag - Rechte eines Erwerbers an Grundschulden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Löschungsquittung als konkludentes Angebot auf Abschluss eines Abtretungsvertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Rückgabe einer Buchgrundschuld (IVR 2021, 37)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Rückgabe einer Briefgrundschuld (IVR 2021, 36)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.01.1997 - XI ZR 168/96

    Wirksamkeit einer schriftlichen Abtretungserklärung über eine Grundschuld

    Auszug aus OLG Köln, 12.11.2020 - 14 U 17/20
    Nicht jede Ungenauigkeit in der Bezeichnung dieser Umstände führt zur Unwirksamkeit der Abtretungserklärung (vgl. BGH, Beschluss vom 28.01.1997 - XI ZR 168/96 97 -, NJW-RR 1997, 910).
  • BGH, 16.07.2015 - IX ZR 197/14

    Rechtsanwaltshaftung: Beweiserleichterung für den Ursachenzusammenhang zwischen

    Auszug aus OLG Köln, 12.11.2020 - 14 U 17/20
    Jedoch handelt es sich bei den Kosten der Rechtsverfolgung um einen Schaden im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB (vgl. BGH, Urteil vom 16.07.2015 - IX ZR 197/14 -, juris Rn. 55), den die Beklagte aufgrund des Umstandes, dass sie einen Antrag auf Löschung der Grundschulden beim Amtsgericht Düren gestellt hat, adäquat kausal verursacht hat.
  • BGH, 28.10.1999 - IX ZR 341/98

    Zurückverweisung im Berufungsverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 12.11.2020 - 14 U 17/20
    Die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung aufgrund neuen, nicht gem. § 283 ZPO nachgelassenen Vorbringens ist - von dem hier nicht zu erörternden Sonderfall eines Wiederaufnahmegrundes abgesehen - nur dann geboten, wenn dieses Vorbringen ergibt, dass es aufgrund eines nicht prozessordnungsmäßigen Verhaltens des Gerichts, insbesondere einer Verletzung der richterlichen Aufklärungspflicht (§ 139 ZPO) oder des Anspruchs auf rechtliches Gehör nicht rechtzeitig in den Rechtsstreit eingeführt worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 28.10.1999 - IX ZR 341/98 -, NJW 2000, 142).
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