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   OLG Köln, 12.12.2014 - 20 U 133/14   

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https://dejure.org/2014,49269
OLG Köln, 12.12.2014 - 20 U 133/14 (https://dejure.org/2014,49269)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.12.2014 - 20 U 133/14 (https://dejure.org/2014,49269)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. Dezember 2014 - 20 U 133/14 (https://dejure.org/2014,49269)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    UWG § 12 ; UKlaG § 5
    Umfang der einer qualifizierten Einrichtung gem. § 4 UKlaG zu erstattenden Abmahnkosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Umfang der einer qualifizierten Einrichtung gem. § 4 UKlaG zu erstattenden Abmahnkosten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 25.07.2012 - IV ZR 201/10

    Zur Unwirksamkeit von Klauseln in Lebens- und Rentenversicherungsverträgen

    Auszug aus OLG Köln, 12.12.2014 - 20 U 133/14
    Kosten für die Einschaltung eines Anwalts umfassen sie nur ausnahmsweise bei besonderer rechtlicher Schwierigkeit, auf Grund derer der Verband mit seiner Ausstattung und Erfahrung nicht in der Lage war, das Geschehen korrekt zu bewerten (BGH NJW 2012, 3023, 3030).

    Danach muss sich die Einrichtung zur Erfüllung ihres Verbandszwecks grundsätzlich selbst mit den hierfür notwendigen Mitteln versehen und zumindest so ausgestattet sein, dass sie typische und durchschnittlich schwer zu verfolgende verbraucherfeindliche Praktiken selbst erkennen und abmahnen kann (BGH NJW 2012, 3023, 3030).

    Nachdem der Kläger u.a. das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 25.07.2012 (NJW 2012, 3023 ff.) erstritten hatte, war keine rechtlich anspruchsvolle Prüfung mehr erforderlich, die versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse voraussetzte, welche über die tägliche Beratungspraxis des Klägers hinausgehen.

    Die Vermutung der Wiederholungsgefahr kann nur unter strengen Voraussetzungen und ausnahmsweise als widerlegt angesehen werden, wenn Umstände vorliegen, auf Grund derer nach allgemeiner Erfahrung mit einer Wiederverwendung nicht gerechnet werden kann (BGH NJW 2012, 3023, 3031).

    Regelmäßig genügen die Änderung der beanstandeten Klausel oder die bloße Absichtserklärung des Verwenders, sie nicht weiterzuverwenden, selbst dann nicht, wenn er neuen Verträgen die angegriffene Regelung unstreitig nicht länger zu Grunde legt (BGH NJW 2012, 3023, 3031).

  • BGH, 10.12.2013 - XI ZR 405/12

    Streitwert einer Verbandsklage gegen Bearbeitungsentgelte in Bank-AGB

    Auszug aus OLG Köln, 12.12.2014 - 20 U 133/14
    Dagegen wird der wirtschaftlichen Bedeutung des Verbots, bestimmte Klauseln zu verwenden, bei der Bemessung des Streitwertes einer Verbandsklage eines Verbraucherschutzverbandes bislang in der Regel keine ausschlaggebende Bedeutung beigemessen, um Verbraucherschutzverbände bei der Wahrnehmung der ihnen im Allgemeininteresse eingeräumten Befugnis, den Rechtsverkehr von unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu befreien, vor unangemessenen Kostenrisiken zu schützen (BGH BeckRS 2013, 22513).

    Dies schließt es indes nicht aus, dass der herausragenden wirtschaftlichen Bedeutung einer Klausel für die betroffenen Verkehrskreise im Einzelfall bei der Streitwertbemessung Rechnung getragen wird (BGH BeckRS 2013, 22513).

  • BGH, 12.10.2005 - IV ZR 162/03

    Ersetzung unwirksamer Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen der

    Auszug aus OLG Köln, 12.12.2014 - 20 U 133/14
    Hierin erklärte sie, es zu unterlassen, beim Abschluss von privaten konventionellen oder fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungsverträgen mit Verbrauchern künftig die beanstandeten oder inhaltsgleiche Klauseln, die in ihren Vertragsunterlagen mit bestimmten Druckstückbezeichnungen enthalten seien, zu verwenden und/oder sich bei der Abwicklung bereits abgeschlossener Verträge der vorgenannten Art der Tarifgenerationen 2002 - 2007 auf die beanstandeten oder inhaltsgleiche Klauseln, die in ihren Vertragsunterlagen mit bestimmten Druckstückbezeichnungen enthalten seien, zu berufen, soweit dadurch der nach der Rechtsprechung des BGH (VersR 2005, 1565 ff.) erforderliche Mindestrückkaufswert bzw. die beitragsfreie Mindestversicherungssumme unterschritten wird oder soweit es um die Erhebung eines Stornoabzugs geht.

    Unzureichend sei die Unterwerfungserklärung aber auch wegen der Verwendung der Formulierung "soweit dadurch der nach der Rechtsprechung des BGH (VersR 2005, 1565 ff.) erforderliche Mindestrückkaufswert bzw. die beitragsfreie Mindestversicherungssumme unterschritten wird oder soweit es um die Erhebung eines Stornoabzugs geht".

  • BGH, 09.02.2012 - I ZR 142/11

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsprozess: Streitwert für das Verfahren der

    Auszug aus OLG Köln, 12.12.2014 - 20 U 133/14
    Die Abmahnkosten erhöhen, wenn sie wie vorliegend neben dem Hauptanspruch geltend gemacht werden, weder den Streitwert noch den Beschwerdewert (BGH BeckRS 2012, 07783).
  • BGH, 28.09.2006 - III ZR 33/06

    Klage eines Verbraucherschutzverbandes auf Unterlassung der Verwendung einzelner

    Auszug aus OLG Köln, 12.12.2014 - 20 U 133/14
    Der Streitwert der Verbandsklage bemisst sich nach dem Interesse der Allgemeinheit am Unterbleiben des Gebrauchs der strittigen Klauseln (BGH NJW-RR 2007, 497).
  • OLG Köln, 07.03.2014 - 20 U 172/13

    Rückzahlung von Leistungen auf eine Kapitallebensversicherung

    Auszug aus OLG Köln, 12.12.2014 - 20 U 133/14
    Die Beklagte kann sich auch nicht mit Erfolg auf die Entscheidung des Senats vom 07.03.2014 - 20 U 172/13 - berufen, in welcher der Senat die Anwendbarkeit von § 164 VVG in Bezug auf Klauseln der Tarifgeneration von 1994 bis 2001 verneint hat, weil die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 25. Juli 2012 sich nur auf Abschlusskostenverrechnungsklauseln der Tarifgeneration von 2001 bis 2007 bezieht und der Bundesgerichtshof für die Klauseln der Tarifgeneration von 1994 bis 2001 vor Inkrafttreten des neuen VVG im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung eine Ersatzlösung bereit gestellt hat.
  • BGH, 23.11.1994 - IV ZR 124/93

    Ermittlung des Überschusses aus einer Kapitallebensversicherung

    Auszug aus OLG Köln, 12.12.2014 - 20 U 133/14
    Da der Geschäftsplan des Versicherers auf öffentlichem Recht beruht (BGHZ 128, 54 ff.), unterliegt er nicht der Inhaltskontrolle.
  • OLG Köln, 11.11.2010 - 6 W 157/10

    Wegfall der Wiederholungsgefahr bei modifizierter Unterlassungserklärung

    Auszug aus OLG Köln, 12.12.2014 - 20 U 133/14
    Maßgebend für die Reichweite einer vertraglichen Unterlassungsverpflichtung und damit für deren Eignung zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr ist der wirkliche Wille der Vertragsparteien, zu dessen Auslegung neben dem Inhalt der Vertragserklärungen auch die beiderseits bekannten Umstände, insbesondere die Art und Weise des Zustandekommens der Vereinbarung, ihr Zweck, die Beziehung zwischen den Vertragsparteien und ihre Interessenlage heranzuziehen sind (OLG Köln MMR 2011, 37, 38).
  • OLG Hamburg, 10.03.2005 - 5 U 83/04

    Qualitätszustellung

    Auszug aus OLG Köln, 12.12.2014 - 20 U 133/14
    Sie muss so klar und eindeutig sein, dass ernsthafte Auslegungszweifel, aber auch Zweifel an ihrer Verbindlichkeit und Durchsetzbarkeit nicht aufkommen können (OLG Frankfurt GRUR-RR 2011, 338; OLG Hamburg BeckRS 2005, 10707).
  • LG Köln, 25.06.2014 - 26 O 18/14

    Ttatsächliche Vermutung für das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr durch die

    Auszug aus OLG Köln, 12.12.2014 - 20 U 133/14
    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 25. Juni 2014 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 26 O 18/14 - teilweise abgeändert und unter Berücksichtigung der übereinstimmenden Teilerledigungserklärung der Parteien in zweiter Instanz insgesamt wie folgt neu gefasst:.
  • BGH, 11.09.2013 - IV ZR 17/13

    Berechnung des Rückkaufswerts von bis Ende 2007 geschlossenen

  • BGH, 21.02.2008 - I ZR 142/05

    Buchführungsbüro

  • OLG Frankfurt, 31.05.2011 - 11 W 15/11

    Keine Beschränkung einer Unterlassungserklärung auf bestimmten Buchtitel

  • OLG Köln, 02.09.2016 - 20 U 201/15

    Formularmäßige Verteilung der Abschlusskosten einer Lebensversicherung

    Die Begründung, mit der es ausnahmsweise einen Anspruch auf vorgerichtlich entstandene Rechtsanwaltskosten bejaht hat, entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urt . v. 25.7. 2012 - IV ZR 201/10, BGHZ 194, 208 = NJW 2012, 3023), der auch der Senat, etwa im Urteil vom 12.12.2014 - 20 U 133/14 -, gefolgt ist.
  • LG Köln, 25.05.2021 - 33 O 43/20
    Diese ist nur bei hinreichender personeller und sächlicher Ausstattung des Verbands zu erwarten (BGH GRUR 2018, 423 Rn. 59, 60 - Klauselersetzung; OLG Köln NJOZ 2015, 864 Rn. 52).
  • LG Köln, 27.04.2021 - 33 O 43/20
    Diese ist nur bei hinreichender personeller und sächlicher Ausstattung des Verbands zu erwarten (BGH GRUR 2018, 423 Rn. 59, 60 - Klauselersetzung; OLG Köln NJOZ 2015, 864 Rn. 52).
  • LG Köln, 20.02.2019 - 26 O 6/18
    Die Kammer setzt in Übereinstimmung mit dem OLG Köln, Urteil vom 08.07.2015, 20 U 133/14 den Streitwert pro Klausel mit 2.500,00 EUR an.
  • LG Hannover, 26.09.2017 - 32 O 16/17

    Vorgerichtliche Anwaltskosten eines Verbandes

    durch die vom Beklagten vorprozessual abgegebenen Erklärung ausgeräumt worden war (vgl. zum Streitwert/Gegenstandswert auch OLG Köln, 12.12.2014 - 20 U 133/14, juris-Rn. 78 [bei AGB-Klauseln: EUR 2.500,00 pro Klausel]).
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