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   OLG Köln, 13.01.2000 - 7 U 137/99   

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https://dejure.org/2000,5858
OLG Köln, 13.01.2000 - 7 U 137/99 (https://dejure.org/2000,5858)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.01.2000 - 7 U 137/99 (https://dejure.org/2000,5858)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. Januar 2000 - 7 U 137/99 (https://dejure.org/2000,5858)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StrEG § 2; StrEG § 7; StrEG § 8; SGB X § 116
    Übergang von Ansprüchen nach dem StrEG L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB X § 116; StrEG § 7 Abs. 1
    Zum Übergang von Ansprüchen nach dem StrEG auf Sozialhilfeträger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2000, 869 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.03.1984 - VI ZR 14/82

    Ersatzansprüche eines Erwerbslosen

    Auszug aus OLG Köln, 13.01.2000 - 7 U 137/99
    Dementsprechend ist anerkannt, dass der Verlust der Arbeitslosenunterstützung einen Erwerbsschaden im weiteren Sinne darstellt (BGHZ 90, 334, 337 f.).

    Ein Schaden ist allerdings zu verneinen, wenn sich die Wirkung eines Ereignisses auf die bloße "Umformung" von Sozialleistungen beschränkt (BGHZ 90, 334, 339).

    Für derartige Überlegungen ist im Rahmen des § 116 SGB X kein Raum, da es auf einen "Schaden" der Leistungsträger nicht ankommt (BGHZ 90, 334, 343).

  • BGH, 24.02.1981 - VI ZR 154/79

    Rückgriff auf die wegen eines unfallbedingten Arbeitsausfalls nicht gezahlten

    Auszug aus OLG Köln, 13.01.2000 - 7 U 137/99
    Durch den gesetzlichen Forderungsübergang soll verhindert werden, dass der haftpflichtige Dritte auf Kosten des Trägers der Sozialversicherung bzw. der Sozialhilfe entlastet und der Anspruchsberechtigte doppelt entschädigt wird (BGH VersR 1981, 477, 478; Wussow/Schloen, Unfallhaftpflichtrecht, 14. Auflage, Rn. 2357).
  • BGH, 18.10.1988 - VI ZR 223/87

    Darlegungs- und Beweislast bei Auffahrunfall; Umfang des Schadens eines

    Auszug aus OLG Köln, 13.01.2000 - 7 U 137/99
    Nach dem Zweck der Sozialleistung hat eine Anrechnung selbst dann zu unterbleiben, wenn ausnahmsweise ein Forderungsübergang nicht stattfindet (vgl. BGH, NJW-RR 1989, 670, 672).
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