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   OLG Köln, 13.02.1992 - 1 U 46/91   

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https://dejure.org/1992,5078
OLG Köln, 13.02.1992 - 1 U 46/91 (https://dejure.org/1992,5078)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.02.1992 - 1 U 46/91 (https://dejure.org/1992,5078)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. Februar 1992 - 1 U 46/91 (https://dejure.org/1992,5078)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beurkundung einzelner Bedingungen der übernommenen Schuld bei notariell beurkundeter Schuldübernahme; Verlesung einer in Bezug genommenen weiteren notariellen Urkunde bei Schuldübernahme; Sittenwidrige Benachteiligung einer Kreditnehmerin durch Zahlung einer Provision ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 623
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.05.1988 - VI ZR 233/87

    Sittenwidrigkeit eines unter Mißbrauchs der Vertretungsmacht zustandegekommenen

    Auszug aus OLG Köln, 13.02.1992 - 1 U 46/91
    Hierfür nämlich wäre Voraussetzung die heimliche Zuwendung für eine in der Zukunft liegende Bevorzugung (vgl. BGH NJW 1989, 26 rechte Spalte m.w.N.).

    Die Tatsache, daß die durch ihren Alleingeschäftsführer vertretene und benachteiligte juristische Person in Gestalt dieses Vertreters bei entsprechenden Verabredungen Kenntnis von der Angelegenheit hat, schadet der Bejahung sittenwidriger Treuwidrigkeit nicht (vgl. BGH in NJW 1989, 26 f, 27).

    Der Bundesgerichtshof hat auch eine derartige Treuwidrigkeit im vergleichbaren Fall der Abzweigung von Provisionen für Familienangehörige bei Geschäften für juristische Personen bejaht und angenommen, die Sittenwidrigkeit dieses Vorgangs erfasse dann das gesamte Rechtsgeschäft, auch den Hauptvertrag, weil davon auszugehen sei, daß sich der Vertreter bei seiner Willensentschließung durch die Zusage zum Nachteil und Schaden des Geschäftsherrn habe beeinflussen lassen (vgl. BGH in NJW 1989, 26, 27 und RGZ 136, 359, 360).

  • BGH, 23.11.1979 - V ZR 123/76

    Zum Umfang der Zwangsvollstrekkungsunterwerfung wegen des Kaufpreises

    Auszug aus OLG Köln, 13.02.1992 - 1 U 46/91
    Ist die andere Forderung nicht Gegenstand der vollstreckbaren Urkunde und Unterwerfung, kann nicht etwa ein Forderungsaustausch erfolgen (vgl. BGH in NJW 1980, Seite 1050, 1051 für den Fall des Bereicherungsanspruchs).
  • RG, 01.06.1932 - V 63/32

    Beeinflußt das "Schmieren" von Angestellten auch die Gültigkeit der dadurch

    Auszug aus OLG Köln, 13.02.1992 - 1 U 46/91
    Der Bundesgerichtshof hat auch eine derartige Treuwidrigkeit im vergleichbaren Fall der Abzweigung von Provisionen für Familienangehörige bei Geschäften für juristische Personen bejaht und angenommen, die Sittenwidrigkeit dieses Vorgangs erfasse dann das gesamte Rechtsgeschäft, auch den Hauptvertrag, weil davon auszugehen sei, daß sich der Vertreter bei seiner Willensentschließung durch die Zusage zum Nachteil und Schaden des Geschäftsherrn habe beeinflussen lassen (vgl. BGH in NJW 1989, 26, 27 und RGZ 136, 359, 360).
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