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   OLG Köln, 13.02.1995 - 16 Wx 26/95   

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https://dejure.org/1995,4046
OLG Köln, 13.02.1995 - 16 Wx 26/95 (https://dejure.org/1995,4046)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.02.1995 - 16 Wx 26/95 (https://dejure.org/1995,4046)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. Februar 1995 - 16 Wx 26/95 (https://dejure.org/1995,4046)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    BETREUUNG; ANORDNUNG

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 1896 ABS. 1 BGB
    BETREUUNG; ANORDNUNG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bloße medizinische Problemlage beim Betroffenen als Grundlage einer Betreuungsanordnung; Grob unvernünftiger Umgang mit der eigenen Gesundheit; Verweigerung der Mitwirkung an der Erstellung eines Gutachtens; Umfang der Amtsermittlungspflicht in Betreuungssachen

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Medizinische Problemlage, Mangelnde Einsicht in eine Erkrankung, Mangelnde Mitwirkung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Anordnung der Betreuung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1995, 1083
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 02.01.1989 - 2 Wx 57/88

    Nachlasspflegschaft für unbekannten Erben

    Auszug aus OLG Köln, 13.02.1995 - 16 Wx 26/95
    Der gebotene Umfang der Ermittlungen ist mit dem in § 12 FGG genannten Wort erforderlich vorgegeben, wobei dies in jedem Einzelfall neu konkretisiert und bestimmt werden muß ( vgl. OLG Köln, OLGZ 1989, 144/147 ).
  • BayObLG, 18.02.1993 - 3Z BR 127/92

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis bei Erstbeschwerde - Zulässigkeit einer weiteren

    Auszug aus OLG Köln, 13.02.1995 - 16 Wx 26/95
    Zwar kann sich im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit die Hauptsache erledigen, wenn eine Entscheidung durch Zeitablauf gegenstandslos geworden ist, was wiederum zur Folge hätte, daß ein Rechtsmittel mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig wird ( vgl. BayOblG in FamRZ 1993, 720 ).
  • AG Obernburg, 17.01.2008 - XVII 174/07

    Betreuungsverfahren: Verhältnismäßigkeit der Anordnung einer Unterbringung zur

    Auch genügt es für die Anordnung einer Betreuung nicht, wenn lediglich unvernünftiges Verhalten des Betroffenen festgestellt ist, jedoch eine diagnostische Unsicherheit des Gutachters verbleibt und aus dem Gutachten lediglich ein Bestreben erkennbar ist, trotz dieser diagnostischen Unsicherheit im wohlverstandenen Interesse einer Person sich im Zweifel für die Betreuung auszusprechen (OLG Köln FamRZ 1995, 1083).
  • OLG Köln, 05.01.2001 - 16 Wx 164/00
    Das Gericht darf seine Ermittlungen indes erst einstellen, wenn ihre Fortsetzung keine Ergebnisse mehr erwarten lässt (Senat in FamRZ 95, 1083).
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