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   OLG Köln, 13.04.1999 - 15 U 148/98   

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https://dejure.org/1999,4926
OLG Köln, 13.04.1999 - 15 U 148/98 (https://dejure.org/1999,4926)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.04.1999 - 15 U 148/98 (https://dejure.org/1999,4926)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. April 1999 - 15 U 148/98 (https://dejure.org/1999,4926)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Anspruch auf Einräumung von Sondereigentum gegen die anderen Wohnungseigentümer

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB § 24, WEG §§ 3, 5
    Anspruch auf Einräumung von Sondereigentum gegen die anderen Wohnungseigentümer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einräumung von Sondereigentum; Wohnungseigentum; Gesamthandsschuldner; Teilungserklärung; Treu und Glauben; Vertrauenstatbestand

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    WEG § 3 § 5; BGB § 242
    Anspruch auf Einräumung von Sondereigentum

Verfahrensgang

  • LG Köln - 29 O 41/98
  • OLG Köln, 13.04.1999 - 15 U 148/98

Papierfundstellen

  • ZMR 1999, 785
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.05.1981 - IVa ZR 170/80

    Unbezifferte Mahnung

    Auszug aus OLG Köln, 13.04.1999 - 15 U 148/98
    Der Senat verkennt nicht, daß die auf Treu und Glauben gestützte Generalklausel des § 242 BGB keinen Rechtssatz mit deskriptiven Tatbestandsmerkmalen beinhaltet und deshalb für sich genommen außerhalb von Gesetz und Vertrag grundsätzlich keine Anspruchsgrundlage liefern kann (vgl. dazu BGH NJW 1981, 1729).
  • BGH, 05.07.1991 - V ZR 222/90

    Sondereigentum an Zugang zur gemeinschaftlichen Heizanlage

    Auszug aus OLG Köln, 13.04.1999 - 15 U 148/98
    Ihre sachliche Rechtfertigung fand die von der Teilungserklärung abweichende, faktisch mit einer teilweisen Enteignung des Klägers verbundene rechtliche Beurteilung allein in dem Umstand, daß der Zweck des Flures seinerzeit (auch) darauf gerichtet war, der Gesamtheit der Wohnungseigentümer den ungestörten Gebrauch der im Gemeinschaftseigentum stehenden Versorgungseinrichtungen zu ermöglichen und zu erhalten, weshalb er- so hat die 5. Zivilkammer in ihrem Urteil vom 30.5.1995 unter Bezugnahme auf die in NJW 1991, 2909 veröffentlichte Entscheidung des BGH ausgeführt- gemäß § 5 Abs. 2 WEG nicht Gegenstand von Sondereigentum sein konnte.
  • BGH, 05.02.1958 - V ZR 129/56
    Auszug aus OLG Köln, 13.04.1999 - 15 U 148/98
    Im Anwendungsbereich der zu § 242 BGB entwickelten Grundsätze über das Fehlen bzw. den Fortfall der Geschäftsgrundlage kann deshalb im Einzelfall ein zwingendes Bedürfnis nach Angleichung an eine tatsächliche Entwicklung sowohl zu einer anderweitigen Beurteilung der dinglichen Rechtslage führen (vgl. dazu Palandt/Heinrichs, BGB- Kommentar, 57. Auflage § 242 Rdn. 16 sowie auch den Beispielsfall bei Bärmann/Pick/Merle, WEG- Kommentar. 7. Auflage, § 3 Rdn. 9) als auch einen schuldrechtlichen Anspruch auf Ausgleich bzw. Anpassung an die veränderten Verhältnisse zur Entstehung bringen (vgl. dazu etwa BGH NJW 1958, 906 sowie NJW 1989, 1991).
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