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   OLG Köln, 13.04.2012 - III-2 Ws 197/12   

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OLG Köln, 13.04.2012 - III-2 Ws 197/12 (https://dejure.org/2012,22604)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.04.2012 - III-2 Ws 197/12 (https://dejure.org/2012,22604)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. April 2012 - III-2 Ws 197/12 (https://dejure.org/2012,22604)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entscheidung über das Entfallen der Führungsaufsicht nach Vollstreckung eines gem. §§ 48 ff IRG für vollstreckbar erklärten ausländischen Urteils

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    IRG § 48; StGB § 57; StGB § 67; StGB § 68f Abs. 2
    Entscheidung über das Entfallen der Führungsaufsicht nach Vollstreckung eines gem. §§ 48 ff IRG für vollstreckbar erklärten ausländischen Urteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 58
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 13.01.2010 - 2 Ws 20/10
    Auszug aus OLG Köln, 13.04.2012 - 2 Ws 197/12
    Zweifel an einer solchen Prognose gehen zu Lasten des Verurteilten (vgl. SenE vom 13.01.2010 - 2 Ws 21/10; Fischer, StGB, 59. Auflage, § 68 f Rn. 9).

    Das Entfallen der Führungsaufsicht ist ausnahmsweise gerechtfertigt, wenn im letzten Stadium des Strafvollzuges Umstände eingetreten sind, die nunmehr eine günstige Prognose ermöglichen, die Aussetzung des Strafrestes aber nicht mehr beschlossen werden konnte (vgl. SenE vom 13.01.2010 - 2 Ws 21/10 - Fischer, StGB, 59. Auflage, § 68 f Rn. 9).

  • OLG Zweibrücken, 11.11.2009 - 1 Ws 248/09

    Zu den Voraussetzungen des Entfallens der Führungsaufsicht bei Nichtaussetzung

    Auszug aus OLG Köln, 13.04.2012 - 2 Ws 197/12
    Die Vollverbüßung und das damit verbundene Unterbleiben einer Reststrafenaussetzung begründen die Vermutung einer weiterhin ungünstigen Sozialprognose (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11.11.2009 - 1 Ws 248/09 - ; KG NStZ 2006, 580, 582), es sei denn, die Aussetzung des Strafrestes ist allein an der fehlenden Einwilligung des Verurteilten nach § 57 Abs. 1 Nr. 3 StGB gescheitert.
  • OLG Karlsruhe, 28.01.1987 - 1 Ws 9/87
    Auszug aus OLG Köln, 13.04.2012 - 2 Ws 197/12
    Dementsprechend ist anerkannt, dass die von dem Beschwerdeführer erstrebte, durch § 68 f Abs. 2 StGB ermöglichte Anordnung des Entfallens der Maßregel Ausnahmecharakter hat (vgl. OLG Düsseldorf MDR 1990, 356; OLG Karlsruhe MDR 1987, 784) und nur getroffen werden kann, wenn konkrete Tatsachen für eine günstige Prognose vorliegen.
  • KG, 15.11.2000 - 5 Ws 762/00
    Auszug aus OLG Köln, 13.04.2012 - 2 Ws 197/12
    Es belegt nur, dass der Verurteilte sich unter den kontrollierten Bedingungen des Vollzuges straffrei geführt hat (vgl. KG Beschluss v. 15.11.2000 - 5 Ws 762/00 -).
  • KG, 31.08.2005 - 5 Ws 389/05

    Führungsaufsicht: Automatischer Eintritt der Führungsaufsicht gemäß § 68f Abs 1 S

    Auszug aus OLG Köln, 13.04.2012 - 2 Ws 197/12
    Die Vollverbüßung und das damit verbundene Unterbleiben einer Reststrafenaussetzung begründen die Vermutung einer weiterhin ungünstigen Sozialprognose (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11.11.2009 - 1 Ws 248/09 - ; KG NStZ 2006, 580, 582), es sei denn, die Aussetzung des Strafrestes ist allein an der fehlenden Einwilligung des Verurteilten nach § 57 Abs. 1 Nr. 3 StGB gescheitert.
  • OLG Koblenz, 12.05.2016 - 2 Ws 208/16

    Maßregeln der Besserung und Sicherung: Dauer der Führungsaufsicht;

    Das Entfallen der Maßregel kann gemäß § 68f Abs. 2 StGB angeordnet werden, wenn zu erwarten ist, dass die verurteilte Person auch ohne die Führungsaufsicht keine Straftaten mehr begehen wird, wobei eine solche Anordnung Ausnahmecharakter hat und nur dann getroffen werden kann, wenn konkrete Tatsachen für eine günstige Prognose vorliegen, was eine höhere als die zur Reststrafaussetzung nach § 57 Abs. 1 StGB genügende Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit verlangt (vgl. Senat, 2 Ws 262-264/15 v. 29.6.2015; 2 Ws 332/14 v. 10.7.2014; OLG Köln, 2 Ws 197/12 v. 13.4.2012 - juris; KG Berlin, 5 Ws 389/05 v. 31.08.2005 - NStZ 2006, 580 ; OLG Frankfurt, 3 Ws 668/02 v. 02.07.2002 - NStZ-RR 2002, 283 ; OLG Düsseldorf, 1 Ws 189/00 v. 08.03.2000 - NStZ-RR 2000, 347 ).
  • OLG Celle, 25.06.2019 - 2 Ws 158/19

    Eintritt von Führungsaufsicht nach Vollstreckung eines ausländischen Urteils in

    Die Vollstreckung nach dem Recht der in der BRD für eine entsprechende Sanktion geltenden Vorschriften schließt nicht nur die in §§ 84k, 57 Abs. 2 IRG besonders geregelte Möglichkeit der Reststrafenaussetzung nach den Vorschriften des StGB ein, sondern gilt allgemein für die Bestimmungen der §§ 57ff., 67ff. StGB (OLG Köln, Beschluss vom 13.4. 2012 - 2 Ws 197/12; Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 5. Aufl. 2012, § 57 IRG Rn. 13).

    An der Anwendbarkeit der Norm bestehen daher insgesamt keine Zweifel (so im Ergebnis auch: OLG Köln, Beschluss vom 13.4. 2012 - 2 Ws 197/12).

  • OVG Niedersachsen, 18.03.2021 - 8 ME 146/20

    Abänderungsverfahren; Aufenthaltsverbot; aufschiebende Wirkung; Ausweisung;

    Die Entscheidung nach § 68f Abs. 2 StGB verlangt neben konkreten Tatsachen für eine günstige Prognose einen höheren Grad der Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit als die Bewährungsaussetzung nach § 57 Abs. 1 StGB (vgl. z.B. OLG Koblenz, Beschl. v. 12.5.2016 - 2 Ws 208/16 -, juris Rn. 5; OLG Celle, Beschl. v. 20.11.2015 - 1 Ws 568/15 -, juris Rn. 4; KG Berlin, Beschl. v. 25.3.2014 - 2 Ws 54/14 -, juris Rn. 7; OLG Köln, Beschl. v. 13.4.2012 - III-2 Ws 197/12 -, juris Rn. 7; OLG Frankfurt, Beschl. v. 2.7.2002 - 3 Ws 668/02 -, juris Rn. 2; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 8.3.2000 - 1 Ws 189/00 -, juris Rn. 7), der nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (bereits) eine erhebliche indizielle Bedeutung zukommt, soweit die Prognose der Wiederholungsgefahr - wie hier - im Rahmen einer grundrechtlich erforderlichen Abwägung zu berücksichtigen ist (BVerfG, Beschl. v. 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16 -, juris Rn. 21).
  • KG, 22.10.2019 - 3 Ss 83/19

    Revision im Strafverfahren: Bezugnahme des Berufungsgerichts auf

    Ein solches in tatsächlicher Hinsicht widersprüchliches Vorbringen innerhalb der Revisionsbegründung entspricht nicht dem Erfordernis der Darlegung eines bestimmten Verfahrensverstoßes (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2012 - 1 StR 373/11 -, juris) und kann nicht Grundlage einer erfolgreichen Verfahrensrüge sein (vgl. BGH NStZ-RR 2013, 58; NStZ 2008, 353, Beschlüsse vom 25. April 2012 - 1 StR 566/11-, und vom 29. Juni 2010 - 1 StR 157/10 -, jeweils bei juris).
  • OLG Celle, 20.11.2015 - 1 Ws 568/15

    Entfallen der Führungsaufsicht bei belegbarer positiver Legalprognose

    Dementsprechend ist es in der Rechtsprechung nicht nur des erkennenden Senats anerkannt, dass die durch § 68 f Abs. 2 StGB ermöglichte Anordnung des Entfallens der Maßregel Ausnahmecharakter hat (vgl. nur OLG Frankfurt am Main, NStZ-RR 2002, 283; KG vom 25 März 2014 [Az.: 2 Ws 54/14] und vom 5. August 2013 [Az.: 2 Ws 365/13]) und nur getroffen werden kann, wenn konkrete Tatsachen für eine günstige Prognose vorliegen, die eine höhere als die zur Strafaussetzung nach § 57 Abs. 1 StGB genügende Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit verlangt (OLG Köln NStZ-RR 2013, 58; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2000, 347).
  • KG, 25.03.2014 - 2 Ws 54/14

    Entfallen der Führungsaufsicht

    Rspr.) und nur getroffen werden kann, wenn konkrete Tatsachen für eine günstige Prognose vorliegen, die eine höhere als die zur Reststrafaussetzung nach § 57 Abs. 1 StGB genügende Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit verlangt (vgl. OLG Frankfurt am Main a.a.O.; OLG Köln NStZ-RR 2013, 58; Beschluss vom 9. Juli 2010 - 2 Ws 418/10 - juris; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2000, 347, 348; StV 1995, 539; Senat NStZ-RR 2005, 42; Beschlüsse vom 5. August 2013 - 2 Ws 365/13 - und 23. Februar 2011 - 2 Ws 42/11 -).
  • KG, 22.10.2020 - 3 Ss 83/19

    Berufungsurteil, Urteilsgründe, Bezugnahme erstinstanzliches Urteil, Zulässigkeit

    Ein solches in tatsächlicher Hinsicht widersprüchliches Vorbringen innerhalb der Revisionsbegründung entspricht nicht dem Erfordernis der Darlegung eines bestimmten Verfahrensverstoßes (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2012 - 1 StR 373/11 -, juris) und kann nicht Grundlage einer erfolgreichen Verfahrensrüge sein (vgl. BGH NStZ-RR 2013, 58; NStZ 2008, 353, Beschlüsse vom 25. April 2012 - 1 StR 566/11-, und vom 29. Juni 2010 - 1 StR 157/10 -, jeweils bei juris).
  • KG, 22.10.2020 - 121 Ss 147/19

    Berufungsurteil, Urteilsgründe, Bezugnahme erstinstanzliches Urteil, Zulässigkeit

    Ein solches in tatsächlicher Hinsicht widersprüchliches Vorbringen innerhalb der Revisionsbegründung entspricht nicht dem Erfordernis der Darlegung eines bestimmten Verfahrensverstoßes (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2012 - 1 StR 373/11 -, juris) und kann nicht Grundlage einer erfolgreichen Verfahrensrüge sein (vgl. BGH NStZ-RR 2013, 58; NStZ 2008, 353, Beschlüsse vom 25. April 2012 - 1 StR 566/11-, und vom 29. Juni 2010 - 1 StR 157/10 -, jeweils bei juris).
  • OLG Schleswig, 14.08.2017 - 2 Ws 332/17
    Dies gilt auch für die Führungsaufsicht im Sinne von § 68f StGB (vgl. OLG Köln, NStZ-RR 2013, 58).
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