Rechtsprechung
   OLG Köln, 13.04.2015 - I-11 U 183/14, 11 U 183/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,7632
OLG Köln, 13.04.2015 - I-11 U 183/14, 11 U 183/14 (https://dejure.org/2015,7632)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.04.2015 - I-11 U 183/14, 11 U 183/14 (https://dejure.org/2015,7632)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. April 2015 - I-11 U 183/14, 11 U 183/14 (https://dejure.org/2015,7632)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,7632) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Betriebs-Berater

    Werklieferungsvertrag - Rügeobliegenheit nach § 377 HGB beim sog. Streckengeschäft gilt auch für versteckte Mängel

  • ra.de
  • rewis.io
  • blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)

    Handelskauf: Zur Rügeobliegenheit des Käufers nach § 377 HGB

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kosten für Montage der gelieferten Türen nur 5% der Rechnung: Kaufrecht anwendbar!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Zur Unterscheidung von Werklieferungsvertrag und Werkvertrag

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    §377 HGB: Zur Rügepflicht des Zwischenhändlers bei Lieferketten

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Werklieferungsvertrag oder Werkvertrag?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Rechtliche Einordnung eines Vertrages über die Lieferung von Türen

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Der Einzelunternehmer als Kaufmann, Der Einzelunternehmer als Nicht-Kaufmann, Nicht-Kaufmann mangels Größe

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Untersuchungs- und Rügeobliegenheit auch bei "Durchlieferung"

  • ra-dp.de (Kurzinformation)

    Kaufvertrag oder Werkvertrag?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rechtliche Einordnung eines Vertrages über die Lieferung von Türen

  • dreher-partner.de (Kurzinformation)

    Rügeobliegenheit (§ 377 HGB) - Rügeobligenheit trifft den Zwischenhändler auch bei Direktlieferung an den Kunden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 651; HGB § 377
    Rechtliche Einordnung eines Vertrages über die Lieferung von Türen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (3)

  • haufe.de (Entscheidungsbesprechung)

    Rügeobliegenheit auch bei Durchlieferung an Nichtkaufmann

  • fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Rügeobliegenheit auch bei Durchlieferung an Nichtkaufmann

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kosten für Montage der gelieferten Türen nur 5% der Rechnung: Kaufrecht anwendbar! (IBR 2015, 394)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 859
  • MDR 2015, 959
  • NZBau 2015, 492
  • BB 2015, 2450
  • BauR 2015, 1370
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 24.01.1990 - VIII ZR 22/89

    Rügeobleigenheit bei Lieferung von Hardware und Anwenderprogrammen;

    Auszug aus OLG Köln, 13.04.2015 - 11 U 183/14
    Er hat dann aber auch dafür zu sorgen, dass der Abnehmer ihn soweit wie möglich von Mängeln unterrichtet; bei einer vermeidbaren Verzögerung der Mängelanzeige muss er sich den aus § 377 Abs. 2 HGB folgenden Rechtsnachteil von seinem Verkäufer entgegenhalten lassen (BGHZ 110, 130 = NJW 1990, 1290; BGH Urt. v. 8.4.2014 - VIII ZR 91/13, BeckRS 2014, 12900; OLG Karlsruhe NZG 2009, 395).

    Das gilt auch im Falle der Durchlieferung an einen nicht kaufmännischen Abnehmer (BGHZ 110, 130 = NJW 1990, 1290; Baumbach/Hopt § 377 Rn. 9, 34, 37; Wagner in: Röhricht/Graf v. Westphalen/Haas, HGB, 4. Aufl., § 377 Rn. 30; Müller in: Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, HGB, 2. Aufl., § 377 HGB Rn. 69), was durch die Regelung des § 478 Abs. 6 BGB, wonach § 377 HGB im Rahmen des Regresses beim Verbrauchsgüterkauf unberührt bleibt, bestätigt wird.

    - In Bezug auf die Rügepflicht nach § 377 HGB meint der Kläger, anders als in dem in BGHZ 110, 130 entschiedenen Fall gehe es um einen Mangel, der erst beim Endkunden nachträglich aufgetreten sei.

    Der - auf der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofes beruhende - tragende Satz in der Entscheidung des BGH (BGHZ 110, 130), der weiterverkaufende Zwischenhändler dürfe die Untersuchung des Kaufobjekts zwar seinem Abnehmer überlassen, habe dann aber dafür zu sorgen, dass der Abnehmer ihn so bald wie möglich von Mängeln unterrichte, bei einer vermeidbaren Verzögerung der Mängelanzeige müsse sich der Zwischenhändler den aus § 377 Abs. 2 HGB folgenden Rechtsnachteil von seinem Verkäufer entgegenhalten lassen, gilt auch für den vorliegenden Fall: Die gesetzliche Regelung zur Rügepflicht bildet hinsichtlich der ursprünglich vorhandenden und der nachträglich aufgetretenen Mängel (§ 377 Abs. 1 und 3 HGB) eine Einheit (Karsten Schmidt, Handelsrecht, 6. Aufl., § 29 III Rn. 85).

  • OLG Nürnberg, 11.10.2005 - 9 U 804/05

    Baustoffe - Keine Gewährleistungsansprüche bei Nichtbeachtung der Rügepflicht

    Auszug aus OLG Köln, 13.04.2015 - 11 U 183/14
    Ob es sich bei den hergestellten und gelieferten Türen um vertretbare oder aber unvertretbare Sachen gehandelt hat, ist für die Anwendung der §§ 377, 381 Abs. 2 HGB unerheblich, da beim Werklieferungsvertrag nach § 651 BGB n.F. hinsichtlich der Rügepflicht nicht mehr danach unterschieden wird, ob er die Herstellung oder Lieferung vertretbarer oder nicht vertretbarer Sachen betrifft (OLG Nürnberg BauR 2007, 122 = BeckRS 2011, 18331).

    Ein nach dem 31.12.2001 geschlossener Vertrag über die Herstellung und Lieferung von Türen für ein Bauvorhaben ist kein Werkvertrag, sondern auch dann ein Werklieferungsvertrag i.S. des § 651 BGB, wenn die Türen nach speziellem Aufmaß gefertigt wurden (OLG Nürnberg BauR 2007, 122; Palandt/Sprau, BGB, 74. Aufl., § 651, Rdn. 5, Stichwort: "Kaufvertragsrecht").

  • BGH, 16.04.2013 - VIII ZR 375/11

    Vertrag über die Herstellung eines Parkettbodens in einem Bauvorhaben: Rechtliche

    Auszug aus OLG Köln, 13.04.2015 - 11 U 183/14
    Je mehr die mit dem Warenumsatz verbundene Übertragung von Eigentum und Besitz auf den "Besteller" im Vordergrund steht und je weniger die individuellen Anforderungen des Kunden und die geschuldete Montageleistung das Gesamtbild des Vertragsverhältnisses prägen, desto eher ist die Annahme eines Kaufvertrages geboten (BGH NJW-RR 2004, 850 = NZBau 2004, 326; BGH IBR 2013, 593 = BeckRS 2013, 15325; OLG Stuttgart NZBau 2011, 297, 298; Leidig in: Messerschmidt/Voit, Privates Baurecht, 2. Auflage, § 651 Rn. 38; Busche in: Münchener Kommentar, BGB, 6. Aufl., § 651 Rn. 10; Voit BauR 2009, 369, 370; Leupertz BauR 2006, 1648, 1649).

    Diese Änderung relativiert den Aussagegehalt der vom Kläger herangezogenen und "als maßgeblich" bezeichneten Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 03.03.2004 (nicht: 20 1 4), denn diese Entscheidung ist zum "alten Recht" - § 651 a.F. BGB - ergangen (vgl. BGH, Beschluss v. 16.04.2013 - VIII ZR 375/11 = IBR 2013, 593 = BeckRS 2013, 15325 Rdn. 6: "Der Senat hat noch unter Geltung des alten Schuldrechts entschieden...").

  • OLG Karlsruhe, 05.11.2008 - 7 U 15/08

    Handelskauf: Ansprüche gegen einen Verkäufer wegen des Schimmelns von Baumkuchen

    Auszug aus OLG Köln, 13.04.2015 - 11 U 183/14
    Er hat dann aber auch dafür zu sorgen, dass der Abnehmer ihn soweit wie möglich von Mängeln unterrichtet; bei einer vermeidbaren Verzögerung der Mängelanzeige muss er sich den aus § 377 Abs. 2 HGB folgenden Rechtsnachteil von seinem Verkäufer entgegenhalten lassen (BGHZ 110, 130 = NJW 1990, 1290; BGH Urt. v. 8.4.2014 - VIII ZR 91/13, BeckRS 2014, 12900; OLG Karlsruhe NZG 2009, 395).

    Dies geht zu Lasten des Klägers, da dieser die Darlegungs- und Beweislast dafür trägt, dass die Mängel unverzüglich untersucht und anzeigt worden sind (BGH NJW 2000, 1415, 1417; OLG Karlsruhe NZG 2009, 395, 396; Baumbach/Hopt § 377 Rn. 55; Oetker/Koch, HGB, 3. Aufl., § 377 Rn. 144).

  • OLG Düsseldorf, 01.06.2012 - 22 U 159/11

    Kriterien für die Auswahl des gerichtlichen Sachverständigen im Bauprozess;

    Auszug aus OLG Köln, 13.04.2015 - 11 U 183/14
    Soweit in der Rechtsprechung Werkvertragsrecht angewendet wurde, waren umfangreiche Montageleistungen zu erbringen gewesen, die den Schwerpunkt der Vertragsleistungen darstellten (so in OLG Koblenz NJW 2012, 3380; OLG Düsseldorf NJW 2013, 618).
  • OLG Koblenz, 30.07.2012 - 5 U 492/12

    Verjährung von Gewährleistungsansprüchen wegen Mängeln eines Specksteinofens

    Auszug aus OLG Köln, 13.04.2015 - 11 U 183/14
    Soweit in der Rechtsprechung Werkvertragsrecht angewendet wurde, waren umfangreiche Montageleistungen zu erbringen gewesen, die den Schwerpunkt der Vertragsleistungen darstellten (so in OLG Koblenz NJW 2012, 3380; OLG Düsseldorf NJW 2013, 618).
  • KG, 27.03.2013 - 25 U 59/12

    Ausgeschlossene mietvertragliche Haftung des Leasinggebers im Leasingvertrag

    Auszug aus OLG Köln, 13.04.2015 - 11 U 183/14
    Unerheblich ist es dabei, ob der Endkunde ein Verbraucher ist oder nicht (vgl. neben den Nachweisen im Hinweisbeschluss noch KG NJOZ 2014, 658; Canaris a.a.O. Rn. 65, Karsten Schmidt a.a.O. Rn. 104 f., Roth in: Koller/Roth/Morck, HGB, 7. Aufl., § 377 Rn. 8; Oetker/Koch § 377 Rn. 52; Heymann, HGB, 2. Aufl., § 377 Rn. 60).
  • BGH, 22.12.1999 - VIII ZR 299/98

    Zur Frage, wann bei einem Kaufvertrag über Standardsoftware der Kaufgegenstand im

    Auszug aus OLG Köln, 13.04.2015 - 11 U 183/14
    Dies geht zu Lasten des Klägers, da dieser die Darlegungs- und Beweislast dafür trägt, dass die Mängel unverzüglich untersucht und anzeigt worden sind (BGH NJW 2000, 1415, 1417; OLG Karlsruhe NZG 2009, 395, 396; Baumbach/Hopt § 377 Rn. 55; Oetker/Koch, HGB, 3. Aufl., § 377 Rn. 144).
  • OLG Stuttgart, 08.12.2010 - 4 U 67/10

    Werkvertragsrecht: Vertrag über Lieferung und Montage von Rolltoren für ein

    Auszug aus OLG Köln, 13.04.2015 - 11 U 183/14
    Je mehr die mit dem Warenumsatz verbundene Übertragung von Eigentum und Besitz auf den "Besteller" im Vordergrund steht und je weniger die individuellen Anforderungen des Kunden und die geschuldete Montageleistung das Gesamtbild des Vertragsverhältnisses prägen, desto eher ist die Annahme eines Kaufvertrages geboten (BGH NJW-RR 2004, 850 = NZBau 2004, 326; BGH IBR 2013, 593 = BeckRS 2013, 15325; OLG Stuttgart NZBau 2011, 297, 298; Leidig in: Messerschmidt/Voit, Privates Baurecht, 2. Auflage, § 651 Rn. 38; Busche in: Münchener Kommentar, BGB, 6. Aufl., § 651 Rn. 10; Voit BauR 2009, 369, 370; Leupertz BauR 2006, 1648, 1649).
  • BGH, 08.04.2014 - VIII ZR 91/13

    Handelskauf: Geltung der handelsrechtlichen Rüge- und Untersuchungsobliegenheit

    Auszug aus OLG Köln, 13.04.2015 - 11 U 183/14
    Er hat dann aber auch dafür zu sorgen, dass der Abnehmer ihn soweit wie möglich von Mängeln unterrichtet; bei einer vermeidbaren Verzögerung der Mängelanzeige muss er sich den aus § 377 Abs. 2 HGB folgenden Rechtsnachteil von seinem Verkäufer entgegenhalten lassen (BGHZ 110, 130 = NJW 1990, 1290; BGH Urt. v. 8.4.2014 - VIII ZR 91/13, BeckRS 2014, 12900; OLG Karlsruhe NZG 2009, 395).
  • BGH, 03.03.2004 - VIII ZR 76/03

    Abgrenzung von Kaufvertrag mit Montageverpflichtung und Werkvertrag

  • LG Köln, 26.11.2014 - 18 O 12/14

    Montagekosten der gelieferten Türen nur 5% der Rechnung: Kaufrecht anwendbar!

  • OLG Karlsruhe, 19.07.2016 - 12 U 31/16

    Gewährleistung beim Handelskauf: Anforderungen an die Untersuchungs- und

    Bei einem Streckengeschäft (wie es hier aufgrund der Direktlieferung durch den Hersteller an die Klägerin vorliegt) ist anerkannt, dass die Mängelrügen grundsätzlich entlang der Kaufvertragsverhältnisse zu erfolgen haben, dass also der Endabnehmer den Zwischenhändler und dieser seinerseits den Erstverkäufer von Mängeln unterrichten muss (vgl. BGHZ 110, 130 = NJW 1990, 1290, 1292 mwN.; NJW 1978, 2394 f.; OLG Köln NJW-RR 2015, 859; OLG München, Urt. v. 23.04.2013 - 18 U 2305/12, juris Rn. 22; Staub/Brüggemann, HGB, 4. Aufl., § 377 Rn. 38, 111).
  • OLG Frankfurt, 29.12.2017 - 5 U 53/15

    Anforderungen an die Unverzüglichkeit der Rüge nach § 377 HGB

    Es genügt nämlich nicht, dass der Käufer nicht erkennbare Mängel unverzüglich rügt, sobald er durch seinen Abnehmer von ihnen erfährt, vielmehr muss er auch einen vom Endkunden erkannten Mangel unverzüglich rügen (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 13.4.2015 - I-11 U 183/14 -, Tz. 12, juris m.w.N.).

    Den Käufer trifft die Rügeobliegenheit des § 377 HGB auch dann, wenn der Mangel erst beim Endkunden auftritt (vgl. BGH, Beschluss vom 8.4.2014 - VIII ZR 91/13 -, Tz. 8, juris; BGH, Urteil vom 24.1.1990 - VIII ZR 22/89 -, BGHZ 110, 130 ff., juris; OLG Köln, Beschluss vom 13.4.2015 - I-11 U 183/14 -, Tz. 6, juris).

    Denn die gesetzliche Regelung zur Rügepflicht bildet hinsichtlich der ursprünglich vorhandenen und der nachträglich aufgetretenen Mängel (§ 377 Abs. 1 und 3 HGB) eine Einheit (OLG Köln, Beschluss vom 13.4.2015 - I-11 U 183/14 -, Tz. 12, juris m.w.N.), lediglich der Zeitpunkt, ab dem die Rüge zu erfolgen hat, verlagert sich bei nachträglich aufgetretenen Mängeln nach hinten, nämlich auf den Zeitpunkt, zu dem der Mangel erstmals äußerlich erkennbar wird.

  • LG Bonn, 11.04.2017 - 8 S 224/16

    Schadensersatzanspruch wegen eines Mangels an einem Turbolader

    Je mehr die mit dem Wareneinsatz verbundene Übertragung von Eigentum und Besitz im Vordergrund steht und je weniger die individuellen Anforderungen des Kunden und die geschuldete Montageleistung das Gesamtbild des Vertragsverhältnisses prägen, desto eher ist die Annahme eines Kaufvertrages geboten (OLG Köln Urt. vom 13.04.2015, 11 U 183/14, Rn. 4, juris).
  • OLG Hamburg, 15.11.2019 - 8 U 75/19

    Werklieferungsvertrag: Rügeobliegenheit bei Falschlieferung

    Es liegt ein beidseitiges Handelsgeschäft über die Lieferung von herzustellenden Waren vor, auf welches gemäß § 381 Abs. 2 HGB die Regeln zur kaufmännischen Rügeobliegenheit aus § 377 HGB Anwendung finden (OLG Köln NJW-RR 2015, 859; BeckOK HGB/Schwartze HGB § 381 Rn. 6-8).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht