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OLG Köln, 13.06.2006 - 17 W 116/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Grundsätzliche Zulässigkeit einer Rückfestsetzung
Verfahrensgang
- OLG Köln - 20 U 186/98
- LG Bonn, 11.04.2006 - 15 O 102/98
- OLG Köln, 13.06.2006 - 17 W 116/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- VGH Bayern, 09.03.2006 - 1 C 05.3053
Verfahrensrecht - Kostenerstattungsanspruch verjährt in 30 Jahren!
Auszug aus OLG Köln, 13.06.2006 - 17 W 116/06
Wie der Bundesgerichtshof in der vorstehend zitierten Entscheidung im Einzelnen dargelegt hat, verjährt der prozessuale Kostenerstattungsanspruch nach Rechtskräftigwerden der Kostengrundentscheidung gemäß § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB in dreißig Jahren, da der Anspruch auf Erstattung von Prozesskosten schon durch das Urteil dem Grunde nach rechtskräftig festgestellt wird (…BGH, a.a.O.; vgl. auch VGH München, Beschluss vom 09.03.2006, Az.: 1 C 05.3053;… Palandt/Heinrichs, BGB, 65. Aufl., § 197 Rz.11). - BGH, 23.03.2006 - V ZB 189/05
Verjährung des prozessualen Kostenerstattungsanspruchs
Auszug aus OLG Köln, 13.06.2006 - 17 W 116/06
Dabei kann dahinstehen, ob der Einwand der Verjährung - obgleich materiell-rechtlicher Natur - im Kostenfestsetzungsverfahren ausnahmsweise zu berücksichtigen ist, wenn - wie vorliegend - die der Einrede der Verjährung zugrunde liegenden Tatsachen unstreitig sind (bejahend BGH, Beschluss vom 23.03.2006, Az.: V ZB 189/05), denn der Kostenerstattungsanspruch ist entgegen der Ansicht der Beklagten nicht verjährt.