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   OLG Köln, 13.09.2018 - 12 U 20/13   

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https://dejure.org/2018,48928
OLG Köln, 13.09.2018 - 12 U 20/13 (https://dejure.org/2018,48928)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.09.2018 - 12 U 20/13 (https://dejure.org/2018,48928)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. September 2018 - 12 U 20/13 (https://dejure.org/2018,48928)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Feststellung fehlender Geschäftsfähigkeit beim Abschluss eines Grundstückskaufvertrages

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
  • RA Kotz

    Nichtigkeit Grundstücksübertragungsvertrag bei Alzheimer-Demenz

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 104 ; ZPO § 295 ; ZPO § 411a
    Geschäftsunfähigkeit; Beweiserhebung durch Verwertung eines im Betreuungsverfahren eingeholten Gutachtens

  • rechtsportal.de

    BGB § 104 ; ZPO § 295 ; ZPO § 411a
    Anforderungen an die Feststellung fehlender Geschäftsfähigkeit beim Abschluss eines Grundstückskaufvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • nrw.de PDF (Leitsatz)

    Geschäftsunfähigkeit, Beweiserhebung durch Verwertung eines im Betreuungsverfahren eingeholten Gutachtens

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nichtigkeit eines Grundstückskaufvertrages bei fortgeschrittener Demenz eines Vertragspartners

  • Jurion (Kurzinformation)

    Nichtigkeit eines Grundstückskaufvertrages bei fortgeschrittener Demenz eines Vertragspartners

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • LG Konstanz, 11.06.2015 - B 3 O 259/14
    Auszug aus OLG Köln, 13.09.2018 - 12 U 20/13
    Zwischenzeitlich hat der Beklagte bei dem Landgericht Köln zu Az. 3 O 259/14 mit Klageschrift vom 7.10.2014 gegen den hiesigen Kläger auf Feststellung angetragen, dass er Alleinerbe der früheren Klägerin des hiesigen Verfahrens sei.

    Die Akten des Rechtsstreits umgekehrten Rubrums, in dem um die Wirksamkeit der Einsetzung des Beklagten zum Alleinerben der Erblasserin gestritten wird (LG Köln 3 O 259/14; OLG Köln 12 U 3/16), sind zu Informations- und Beweiszwecken beigezogen worden.

    Der Senat folgt dieser Wertung des Sachverständigen und nimmt auf die diesbezüglichen Ausführungen Bezug (S. 8 der Stellungnahme vom 10.06.2017, Bl. 580 d.A., vgl. auch S. 3 f. des Protokolls vom 13.10.2015, Bl. 232 R f. der Beiakte LG Köln 3 O 259/14).

  • LG Köln, 08.05.2013 - 18 O 192/12

    Zustimmungsverpflichtung zur Berichtigung des Grundbuches; Unwirksamkeit einer

    Auszug aus OLG Köln, 13.09.2018 - 12 U 20/13
    Die Berufung des Beklagten gegen das das am 8.5.2013 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Köln (Az. 18 O 192/12) wird zurückgewiesen.

    Der Beklagte beantragt, das Urteil des Landgerichts Köln vom 8.5.2013 zum Az. 18 O 192/12 abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • OLG München, 15.12.2016 - 31 Wx 144/15

    Nachlasssache Cornelius Gurlitt: Weg frei für das Kunstmuseum Bern

    Auszug aus OLG Köln, 13.09.2018 - 12 U 20/13
    Eine Abweichung von den im Beschluss des OLG München vom 13.12.2016, 31 Wx 144/15, formulierten Grundsätzen liegt nicht vor; hier wie dort geht es um die Feststellung der Voraussetzungen der Testier- bzw. Geschäftsunfähigkeit im Einzelfall, ohne dass dem abweichende Beweislastgrundsätze oder unterschiedliche rechtliche Obersätze zugrunde lägen.
  • OLG Naumburg, 08.06.2016 - 12 U 3/16

    Verkehrssicherungspflicht: Absperren eines Schulhofs mit weiß-rotem Flatterband

    Auszug aus OLG Köln, 13.09.2018 - 12 U 20/13
    Die Akten des Rechtsstreits umgekehrten Rubrums, in dem um die Wirksamkeit der Einsetzung des Beklagten zum Alleinerben der Erblasserin gestritten wird (LG Köln 3 O 259/14; OLG Köln 12 U 3/16), sind zu Informations- und Beweiszwecken beigezogen worden.
  • OLG Hamm, 13.07.2017 - 10 U 76/16

    Fortgeschrittene Alzheimerdemenz - Erblasserin testierunfähig - notarielles

    Auszug aus OLG Köln, 13.09.2018 - 12 U 20/13
    Bei einer Demenzerkrankung wie hier kann der Betroffene für einen medizinischen Laien oft noch geistig klar und orientiert wirken und nach außen noch eine intakte Fassade aufweisen und damit unauffällig erscheinen (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 13.7.2017, 10 U 76/16, juris Rn. 85).
  • BGH, 14.03.2017 - VI ZR 225/16

    Rückforderung angeblich rechtsgrundlos überwiesener Geldbeträge: Anforderungen an

    Auszug aus OLG Köln, 13.09.2018 - 12 U 20/13
    Es ist dabei darauf abzustellen, ob eine freie Entscheidung bei sachlicher Prüfung der in Betracht kommenden Gesichtspunkte nach Abwägung des Für und Wider möglich ist, oder ob umgekehrt von einer freien Willensbildung nicht mehr gesprochen werden kann, etwa weil infolge der Geistesstörung äußere Einflüsse beispielsweise dritter Personen den Willen übermäßig beherrschen (BGH, Urteil vom 05.12.1995, XI ZR 70/95, NJW 1996, 918, zitiert nach juris, Rn. 11, Beschluss vom 14.03.2017, VI ZR 225/16, zitiert nach juris, Rn. 13).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.08.2016 - L 6 VG 3508/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - psychiatrisches Sachverständigengutachten -

    Auszug aus OLG Köln, 13.09.2018 - 12 U 20/13
    Ungeachtet dessen besteht für die Annahme eines Verwertungsverbotes auch schon im Ansatz keine Grundlage (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 25.8.2016, L 6 VG 3508/12, juris Rn. 61; auch in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes wird die Verwertung von in einem Betreuungsverfahren eingeholten Gutachten in anderen Verfahren für grundsätzlich zulässig erachtet (vgl. BGH, Urt. v. 6.12.2013, V ZR 8/13, juris Rn. 6 ff.); auch mit seinem im vorliegenden Verfahren ergangenen Beschluss vom 12.11.2015 hat der Bundesgerichtshof die Verwertung des Gutachtens aus dem Betreuungsverfahren als solche nicht beanstandet.
  • BGH, 12.11.2015 - V ZR 66/15

    Rechtliches Gehör: Zurückweisung eines erheblichen Beweisangebots; fehlerhaftes

    Auszug aus OLG Köln, 13.09.2018 - 12 U 20/13
    Mit Beschluss vom 12.11.2015 (Az. V ZR 66/15, Bl. 394-397 d.A.) hat der Bundesgerichtshof den Senatsbeschluss vom 27.01.2015 insoweit und im Kostenpunkt aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
  • BGH, 06.12.2013 - V ZR 8/13

    Klageabweisung bei fehlender Prozessfähigkeit: Gehörsverletzung wegen

    Auszug aus OLG Köln, 13.09.2018 - 12 U 20/13
    Ungeachtet dessen besteht für die Annahme eines Verwertungsverbotes auch schon im Ansatz keine Grundlage (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 25.8.2016, L 6 VG 3508/12, juris Rn. 61; auch in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes wird die Verwertung von in einem Betreuungsverfahren eingeholten Gutachten in anderen Verfahren für grundsätzlich zulässig erachtet (vgl. BGH, Urt. v. 6.12.2013, V ZR 8/13, juris Rn. 6 ff.); auch mit seinem im vorliegenden Verfahren ergangenen Beschluss vom 12.11.2015 hat der Bundesgerichtshof die Verwertung des Gutachtens aus dem Betreuungsverfahren als solche nicht beanstandet.
  • BGH, 05.12.1995 - XI ZR 70/95

    Begriff des Ausschlusses der freien Willensbildung

    Auszug aus OLG Köln, 13.09.2018 - 12 U 20/13
    Es ist dabei darauf abzustellen, ob eine freie Entscheidung bei sachlicher Prüfung der in Betracht kommenden Gesichtspunkte nach Abwägung des Für und Wider möglich ist, oder ob umgekehrt von einer freien Willensbildung nicht mehr gesprochen werden kann, etwa weil infolge der Geistesstörung äußere Einflüsse beispielsweise dritter Personen den Willen übermäßig beherrschen (BGH, Urteil vom 05.12.1995, XI ZR 70/95, NJW 1996, 918, zitiert nach juris, Rn. 11, Beschluss vom 14.03.2017, VI ZR 225/16, zitiert nach juris, Rn. 13).
  • OLG Dresden, 10.02.2020 - 4 U 1354/19

    Folgeentscheidung zu OLG Dresden 4 U 1354/19 v. 30.09.2019

    Zu den hiernach verzichtbaren Verfahrensmängeln zählen Verstöße gegen die Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme ebenso wie die Verwertung unzulässiger Beweismittel (so auch OLG Köln, Urteil vom 13. September 2018 - 12 U 20/13 -, Rn. 26 - 27, juris; Zöller-Greger, a.a.O., § 295 ZPO, Rn. 3).
  • OLG Brandenburg, 24.03.2022 - 10 U 20/21

    Ansprüche nach einem Fahrzeugbrand; Abtretung einer Versicherungsforderung;

    Da § 295 ZPO auch Verstöße gegen die Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme ebenso wie die Verwertung unzulässiger Beweismittelumfasst (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 10. Februar 2020 - 4 U 1354/19 -, Rn. 29, juris, OLG Köln, Urteil vom 13. September 2018 - 12 U 20/13 -, Rn. 27, juris), kann auch die fehlende Fristsetzung gemäß § 411 a ZPO nicht mehr angegriffen werden.
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