Rechtsprechung
OLG Köln, 13.12.2004 - 2 X (Not) 35/04 |
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Deutsches Notarinstitut
BNotO §§ 14 Abs. 3; 74 Abs. 1; 93 Abs. 4; DO NW 26
Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Notars gegenüber Urkundsbeteiligten, der Notarkammer und den Aufsichtsbehörden
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auskunftspflicht gegenüber der Rheinischen Notarkammer und den Aufsichtsbehörden; Auskunftspflichten und Mitwirkungspflichten gegenüber der Notarbeschwerdekammer des Landgerichts
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Brandenburg, 25.02.2008 - 11 Wx 2/08
Weigerung des Notars zur Auskunftserteilung über den Verbleib von …
Es geht dem Beschwerdeführer erkennbar nicht - jedenfalls nicht nur - darum, aus seiner vom Beteiligten zu 2 abgeleiteten Befugnis zu erfahren, in welchem Stadium sich die Abwicklung des Urkundsgeschäfts befindet; zu einer solchen Auskunft wäre der Notar verpflichtet, weil sie von der Pflicht zur ordnungsgemäßen Erledigung von Amtsgeschäften umfasst ist (§§ 14 Abs. 1, 24. Abs. 1 BNotO; vgl. OLG Köln RNotZ 2005, 179).