Rechtsprechung
   OLG Köln, 13.12.2018 - 28 U 6/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,50640
OLG Köln, 13.12.2018 - 28 U 6/18 (https://dejure.org/2018,50640)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.12.2018 - 28 U 6/18 (https://dejure.org/2018,50640)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. Dezember 2018 - 28 U 6/18 (https://dejure.org/2018,50640)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,50640) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Rücktritt vom Hofübergabevertrag - so nicht!

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 01.02.1984 - VIII ZR 54/83

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit der Tagespreisklausel in den AGB des

    Auszug aus OLG Köln, 13.12.2018 - 28 U 6/18
    Zugleich sind mit Treu und Glaube und der Verkehrssitte auch objektive Maßstäbe zu berücksichtigen (BGH, BGHZ 90, 69, 77), wobei stets auf den hypothetischen Parteiwillen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses und nicht auf den der Feststellung der Vertragslücke abzustellen ist (BGH, NJW-RR 2005, 687, 689).
  • BGH, 21.09.1994 - XII ZR 77/93

    Verzinsung einer Mietkaution

    Auszug aus OLG Köln, 13.12.2018 - 28 U 6/18
    Insoweit enthält Ziffer IV. 5. ("Umlegungs-, Flurbereinigungsverfahren") eine Regelungslücke im Sinne einer "planwidrigen Unvollständigkeit" (vgl. BGH, BGHZ 127, 138, 142), die in der Regel - wie erkennbar auch vorliegend der Fall - darauf zurückzuführen ist, dass die Parteien bei Vertragsschluss an einen bestimmten regelungsbedürftigen Punkt - hier: die Rechte/Befugnisse der Parteien bei einem erst nach Vertragsschluss/nach 1991 betriebenen Flurbereinigungsverfahren - nicht gedacht haben (vgl. BGH, NJW-RR 1991, 177), ohne dass die getroffene Regelung nach dem Willen der Parteien bewusst abschließend sein sollte (vgl. BGH, NJW 1985, 1835).
  • BGH, 25.11.2004 - I ZR 49/02

    Kehraus

    Auszug aus OLG Köln, 13.12.2018 - 28 U 6/18
    Zugleich sind mit Treu und Glaube und der Verkehrssitte auch objektive Maßstäbe zu berücksichtigen (BGH, BGHZ 90, 69, 77), wobei stets auf den hypothetischen Parteiwillen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses und nicht auf den der Feststellung der Vertragslücke abzustellen ist (BGH, NJW-RR 2005, 687, 689).
  • BGH, 01.06.2005 - VIII ZR 234/04

    Auslegung eines Pkw-Kaufvertrages bezüglich der Kosten einer

    Auszug aus OLG Köln, 13.12.2018 - 28 U 6/18
    Die in ihm enthaltenen Regelungen und Wertungen sind Ausgangspunkt der Vertragsergänzung (BGH, NJW-RR 2005, 1421).
  • BGH, 24.01.2008 - III ZR 79/07

    Wirksamkeit der nachträglichen Beschränkung der Gültigkeitsdauer von

    Auszug aus OLG Köln, 13.12.2018 - 28 U 6/18
    Maßgeblich abzustellen ist in diesem Zusammenhang zunächst darauf, was die Parteien bei angemessener Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragsparteien vereinbart hätten, wenn sie den nicht geregelten Fall bedacht hätten (BGH, NJW-RR 2008, 562).
  • BGH, 24.04.1985 - IVb ZR 17/84

    Unwirksamkeit eines Unterhaltsverzichts

    Auszug aus OLG Köln, 13.12.2018 - 28 U 6/18
    Insoweit enthält Ziffer IV. 5. ("Umlegungs-, Flurbereinigungsverfahren") eine Regelungslücke im Sinne einer "planwidrigen Unvollständigkeit" (vgl. BGH, BGHZ 127, 138, 142), die in der Regel - wie erkennbar auch vorliegend der Fall - darauf zurückzuführen ist, dass die Parteien bei Vertragsschluss an einen bestimmten regelungsbedürftigen Punkt - hier: die Rechte/Befugnisse der Parteien bei einem erst nach Vertragsschluss/nach 1991 betriebenen Flurbereinigungsverfahren - nicht gedacht haben (vgl. BGH, NJW-RR 1991, 177), ohne dass die getroffene Regelung nach dem Willen der Parteien bewusst abschließend sein sollte (vgl. BGH, NJW 1985, 1835).
  • BGH, 04.05.1990 - V ZR 21/89

    Veräußerung des Erbbaurechts; Erhöhung des Erbbauzinses

    Auszug aus OLG Köln, 13.12.2018 - 28 U 6/18
    Grundlage für die Ergänzung dieser Vertragslücke ist der hypothetische Parteiwille (BGH, BGHZ 111, 214, 217).
  • BGH, 12.10.1990 - V ZR 202/89

    Vereitelung der Ausübung des vertraglichen Rücktrittsrechts durch Erweckung eines

    Auszug aus OLG Köln, 13.12.2018 - 28 U 6/18
    Insoweit enthält Ziffer IV. 5. ("Umlegungs-, Flurbereinigungsverfahren") eine Regelungslücke im Sinne einer "planwidrigen Unvollständigkeit" (vgl. BGH, BGHZ 127, 138, 142), die in der Regel - wie erkennbar auch vorliegend der Fall - darauf zurückzuführen ist, dass die Parteien bei Vertragsschluss an einen bestimmten regelungsbedürftigen Punkt - hier: die Rechte/Befugnisse der Parteien bei einem erst nach Vertragsschluss/nach 1991 betriebenen Flurbereinigungsverfahren - nicht gedacht haben (vgl. BGH, NJW-RR 1991, 177), ohne dass die getroffene Regelung nach dem Willen der Parteien bewusst abschließend sein sollte (vgl. BGH, NJW 1985, 1835).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht