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   OLG Köln, 14.05.1992 - 7 U 18/92   

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https://dejure.org/1992,2991
OLG Köln, 14.05.1992 - 7 U 18/92 (https://dejure.org/1992,2991)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.05.1992 - 7 U 18/92 (https://dejure.org/1992,2991)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. Mai 1992 - 7 U 18/92 (https://dejure.org/1992,2991)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Unwirksame Zusage

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB § 839; BBauG § 153
    Unwirksame Zusage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Leistungsversprechen; Behörde; Vertrag; Gesetzeslage; Gesetzmäßigkeit; Rechtmäßigkeit; Unwirksamkeit; Kommune; Sanierungsgebiet; Verkehrswert; Unterschreitung des Verkehrswertes; Gesetzesverstoß; Preis; Amtspflichtverletzung; Amtshaftung; Schadensersatz; ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 34; BGB § 839; BauGB § 153
    Ersatzpflicht der Kommune bei unwirksamer Zusage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Amtshaftungsansprüche bei unwirksamer Zusage (IBR 1994, 121)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1993, 1483
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 13.11.1975 - III ZR 188/73

    Sittenwidrigkeit der von einer Behörde übernommenen Pflicht des Nachweises eines

    Auszug aus OLG Köln, 14.05.1992 - 7 U 18/92
    Da der Kläger in erster Linie Schadensersatz begehrt dafür, daß die Beklagte die gemachte Zusage nicht eingehalten hat, kann er mit diesem Begehren nur dann erfolgreich sein, wenn die Beklagte verpflichtet war, ihre Zusage einzuhalten, was wiederum voraussetzt, daß dieses Versprechen rechtswirksam war (vgl. BGH WM 1976, 98), wobei nach der dargestellten Rechtsprechung es an der Rechtswirksamkeit fehlt, wenn die zugesagte Leistung gegen öffentlich-rechtliche Normen verstößt.

    Ein solcher Sachverhalt, der - wie sich aus dem Vorstehenden ergibt - hier vorliegt, verpflichtet den Dienstherrn aber nur zum Ersatz des Schadens, der dem Bürger dadurch entstanden ist, daß er auf die Rechtswirksamkeit der Zusage vertraut hat, das heißt den er nicht erlitten hätte, wenn die Zusage nicht gemacht worden wäre (BGH WM 1976, 98, 99; vgl. auch OLG Hamburg MDR 1965, 657, 658).

  • BGH, 03.10.1985 - III ZR 60/84

    Rechtsweg für Ansprüche aus culpa in contrahendo im Zusammenhang mit einem

    Auszug aus OLG Köln, 14.05.1992 - 7 U 18/92
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gehören auch Ansprüche aus Verschulden bei der Anbahnung oder dem Abschluß eines öffentlich-rechtlichen Vertrages vor die Zivilgerichte (NJW 1986, 1109 = DVBl 1986, 409 = LM § 40 VwGO Nr. 31; BGHZ 110, 1 = NJW 1990, 1042, 1045 = WM 1990, 865), so daß die Zuständigkeit des Senats für die sachliche Entscheidung über diese Anspruchsgrundlage gegeben ist.
  • BGH, 21.12.1989 - III ZR 49/88

    Berücksichtigung der Trennung unverträglicher Nutzungen bei Aufstellung eines

    Auszug aus OLG Köln, 14.05.1992 - 7 U 18/92
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gehören auch Ansprüche aus Verschulden bei der Anbahnung oder dem Abschluß eines öffentlich-rechtlichen Vertrages vor die Zivilgerichte (NJW 1986, 1109 = DVBl 1986, 409 = LM § 40 VwGO Nr. 31; BGHZ 110, 1 = NJW 1990, 1042, 1045 = WM 1990, 865), so daß die Zuständigkeit des Senats für die sachliche Entscheidung über diese Anspruchsgrundlage gegeben ist.
  • BGH, 05.06.1986 - III ZR 12/85

    Kommunale Enteignung - Auskunft - Dritte - Höhe - Anspruch auf Schadenseratz

    Auszug aus OLG Köln, 14.05.1992 - 7 U 18/92
    Der Umstand, daß der Vertrag über den Verkauf des Grundstücks der Mutter des Klägers an die Beklagte möglicherweise geschlossen worden ist, um eine Enteignung oder Umlegung zu vermeiden, führt nicht zu einer Qualifizierung als öffentlich-rechtlich, da der Vertrag gerade nicht in Form einer Einigung nach § 110 Bundesbaugesetz geschlossen worden ist, sondern außerhalb eines Enteignungsverfahrens (vgl. BGHZ 84, 1, 3 = NJW 1982, 2184 und NVwZ 1987, 258, 259 unter II. 1) b)).
  • BGH, 29.04.1982 - III ZR 154/80

    Enteignung; Rückübereignung; Ergänzende Auslegung; Drohende Enteignung;

    Auszug aus OLG Köln, 14.05.1992 - 7 U 18/92
    Der Umstand, daß der Vertrag über den Verkauf des Grundstücks der Mutter des Klägers an die Beklagte möglicherweise geschlossen worden ist, um eine Enteignung oder Umlegung zu vermeiden, führt nicht zu einer Qualifizierung als öffentlich-rechtlich, da der Vertrag gerade nicht in Form einer Einigung nach § 110 Bundesbaugesetz geschlossen worden ist, sondern außerhalb eines Enteignungsverfahrens (vgl. BGHZ 84, 1, 3 = NJW 1982, 2184 und NVwZ 1987, 258, 259 unter II. 1) b)).
  • BVerwG, 14.11.1975 - IV C 84.73

    Wohnhaus im Wald - Art. 20 Abs. 3 GG, öffentlich-rechtlicher Vertrag, mit dem

    Auszug aus OLG Köln, 14.05.1992 - 7 U 18/92
    Es entspricht deshalb gefestigter Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß Verträge, in denen von der Behörde eine Leistung versprochen wird, die sie in Übereinstimmung mit der Gesetzeslage nicht zu erbringen vermag, ebenso wie entsprechende Zusagen grundsätzlich unwirksam sind (BVerwGE 49, 359 = NJW 1976, 686 f. m.w.N.).
  • BGH, 27.04.1970 - III ZR 114/68

    Anspruch auf Schadensersatz - Zulassung einer Zufahrt von einem Grundstück auf

    Auszug aus OLG Köln, 14.05.1992 - 7 U 18/92
    Hält die Behörde deshalb die Zusage nicht ein und erleidet der Betroffene einen Schaden, kann der Dienstherr des Beamten ersatzpflichtig sein (BGH NJW 1970, 1414 = WM 1970, 915 = LM § 839 (Ca) BGB Nr. 20).
  • OLG Hamburg, 26.02.1965 - 1 U 133/64
    Auszug aus OLG Köln, 14.05.1992 - 7 U 18/92
    Ein solcher Sachverhalt, der - wie sich aus dem Vorstehenden ergibt - hier vorliegt, verpflichtet den Dienstherrn aber nur zum Ersatz des Schadens, der dem Bürger dadurch entstanden ist, daß er auf die Rechtswirksamkeit der Zusage vertraut hat, das heißt den er nicht erlitten hätte, wenn die Zusage nicht gemacht worden wäre (BGH WM 1976, 98, 99; vgl. auch OLG Hamburg MDR 1965, 657, 658).
  • BGH, 13.07.1993 - III ZR 86/92

    Wirksamkeit einer Zusage eines Grundstücksverkaufs ohne Berücksichtigung des

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des 7. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 14. Mai 1992 - 7 U 18/92 - wird nicht angenommen.
  • OLG Brandenburg, 29.06.2000 - 5 U 257/98

    Veräußerung von Grundstücken durch eine Gemeinde nach Durchführung von

    Denn es handelt sich bei der Vorschrift des § 153 Abs. 3 BauGB nicht nur um eine Ordnungsvorschrift sondern um ein gesetzliches Verbot (Köhler in Schrödter, BauGB, § 153 Rn. 34; OLG Köln VersR 1993, 1483).
  • OLG Karlsruhe, 06.12.2017 - 7 U 221/16

    Arzthaftung: Haftung eines Kassenarztes ohne Anerkennung als Belegarzt für

    Die Akten des Landgerichts Baden-Baden - 2 O 48/89 - und des Oberlandesgerichts Karlsruhe - 7 U 18/92 - lagen vor und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.
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