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   OLG Köln, 14.05.2009 - 18 U 37/08   

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https://dejure.org/2009,21924
OLG Köln, 14.05.2009 - 18 U 37/08 (https://dejure.org/2009,21924)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.05.2009 - 18 U 37/08 (https://dejure.org/2009,21924)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. Mai 2009 - 18 U 37/08 (https://dejure.org/2009,21924)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AktG § 36a Abs. 2; AktG § 54; BGB § 280 Abs. 1
    Pflichten eines Rechtsanwalts bei Beratung eines Anlageinteressenten im Rahmen der Übernahme eines Kapitalanteils an einer Aktiengesellschaft verbunden mit der Verpflichtung zur Zahlung eines Agios

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Köln, 20.10.2005 - 18 U 76/04
    Auszug aus OLG Köln, 14.05.2009 - 18 U 37/08
    Der Senat hat die hiergegen gerichtete Berufung durch Urteil vom 20.10.2005 - 18 U 76/04 - (Bl. 119 ff. d. A.) zurückgewiesen und die Klägerin zu 4) zur Zahlung weiterer 620.000 EUR an den Insolvenzverwalter der J 21 AG - das Insolvenzverfahren ist am 01.09.2004 eröffnet worden - verurteilt.

    Dies hat der Senat in seinem - rechtskräftigen - Urteil vom 20.10.2005 (18 U 76/04) betreffend die Verurteilung der Klägerin zu 4) zur erneuten Zahlung des Agios im Einzelnen wie folgt dargelegt:.

    In seiner Entscheidung vom 20.10.2005 (18 U 76/04) hat er zu dieser Frage ausgeführt:.

    Aufgrund der Streitverkündung in dem Verfahren 18 U 76/04, in dem die Klägerin zu 4) zur Zahlung von 720.000,00 EUR an den Insolvenzverwalter der J 21 AG verurteilt worden ist, steht insoweit die Verpflichtung der Klägerin zu 4) zur erneuten Einzahlung des Agios auch im Verhältnis zur Beklagten fest (§§ 68, 74 Abs. 3 ZPO).

  • BGH, 12.02.2007 - II ZR 272/05

    Begriff der verdeckten Sacheinlage bei einer Barkapitalerhöhung

    Auszug aus OLG Köln, 14.05.2009 - 18 U 37/08
    Richtig ist insoweit lediglich, dass der Bundesgerichtshofs in seiner Entscheidung vom 12.02.2007 (II ZR 272/05) darauf abstellt, dass der Rückfluss an den Inferenten oder ein von ihm beherrschtes Unternehmen erfolgt (Rdnr. 8).

    Nach der oben bereits angeführten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es für eine verdeckte Sacheinlage entscheidend darauf an, "dass der Inferent dadurch in gleicher Weise begünstigt wird wie durch eine unmittelbare Leistung an ihn selbst" (Urteil vom 12.02.2007 - II ZR 272/05 - Rdnr. 8).

  • LG Köln, 26.03.2004 - 82 O 168/03
    Auszug aus OLG Köln, 14.05.2009 - 18 U 37/08
    Das Landgericht Köln hat die Klägerin zu 4) durch Urteil vom 26.03.2004 (82 O 168/03) zur Zahlung von 100.000 EUR an die J 21 AG verurteilt.
  • OLG Köln, 10.05.2000 - 6 U 175/99
    Auszug aus OLG Köln, 14.05.2009 - 18 U 37/08
    Der objektive Tatbestand einer verdeckten Sacheinlage setzt voraus, dass die Gesellschaft zugunsten eines Gesellschafters eine Leistung erbringt, die objektiv in zeitlicher und sachlicher Nähe zu einem Vorgang der Leistung auf das Gesellschaftskapital steht (BGH WM 1990 S.222/228; OLG Düsseldorf Urt. v. 15.11.1990 Az. 6 U 175/99 zit. in juris).
  • BGH, 04.12.2006 - II ZR 305/05

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend eine verdeckte Sacheinlage

    Auszug aus OLG Köln, 14.05.2009 - 18 U 37/08
    Die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin zu 4) wurde vom Bundesgerichtshof durch Beschluss vom 04.12.2006 - II ZR 305/05 - (Bl. 330f. d. A.) zurückgewiesen.
  • BGH, 26.01.2009 - II ZR 260/07

    "Gut Buschow" - Früheres Eigenkapitalersatzrecht auch nach Inkrafttreten des

    Auszug aus OLG Köln, 14.05.2009 - 18 U 37/08
    Die sog. Rechtsprechungsregeln zur Rückerstattung von Leistungen auf kapitalersetzende Gesellschafterdarlehen gelten auch nach dem Inkrafttreten des MoMiG für Vorgänge vor dem 01.11.2008 fort (BGH, Urteil vom 26. Januar 2009 - II ZR 260/07 -, Rdnr. 17 ff.) .
  • OLG Düsseldorf, 15.11.1990 - 6 U 175/89
    Auszug aus OLG Köln, 14.05.2009 - 18 U 37/08
    Für die Beantwortung der Frage, ob der Umgehungstatbestand der verdeckten Sacheinlage vorliegt, ist maßgeblich auf eine objektivierende Betrachtungsweise abzustellen; auf das Vorliegen einer Umgehungsabsicht kommt es nach der inzwischen h.M. in der Literatur und der Rechtsprechung nicht mehr an (OLG Düsseldorf Urt. v. 15.11.1990, Az. 6 U 175/89 zit. in juris m.w.N.).
  • OLG Köln, 27.03.2008 - 18 U 160/06

    Vorliegen der §§ 27 Abs. 3 S. 1, 183 Abs. 2 S. 1 AktG bzw. einer verdeckten

    Auszug aus OLG Köln, 14.05.2009 - 18 U 37/08
    Zum "Onlinegeschäft" der A gehörte neben dem Bereich "Finanzdienstleistungen" auch der Bereich "GG", der später in die b-R AG eingebracht wurde, was Gegenstand des Parallelverfahrens 18 U 160/06 war.
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