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   OLG Köln, 14.06.1995 - 6 U 181/94   

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https://dejure.org/1995,6640
OLG Köln, 14.06.1995 - 6 U 181/94 (https://dejure.org/1995,6640)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.06.1995 - 6 U 181/94 (https://dejure.org/1995,6640)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. Juni 1995 - 6 U 181/94 (https://dejure.org/1995,6640)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zahlung des Kaufpreis (hier: Restkaufpreis) bei Abholung des Wagens i.R.e. Annahme der Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts in einem Pkw-Kaufvertrag; Beweispflichtigkeit des Schuldners für die Nichtleistung und Vertretenmüssen des Verzugs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 326, 327, 346, 342, 989

Papierfundstellen

  • NZV 1996, 66
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.04.1978 - V ZR 10/77

    Freie richterliche Beweiswürdigung bezüglich der Beweiskraft einer Quittung -

    Auszug aus OLG Köln, 14.06.1995 - 6 U 181/94
    Es entspricht der das Recht der Schuldverhältnisse beherrschenden und allgemein anerkannten Beweislastregel, daß der Verpflichtete die Erfüllung einer ihm obliegenden Leistung, die in einem positiven Tun besteht, beweisen muß, und zwar auch dann, wenn der Gläubiger aus der Nichterfüllung oder nicht rechtzeitigen Erfüllung Rechte für sich ableiten kann und ableitet (vgl. BGH NJW 1982, 1516/1517; BGH WM 1978, 849/850; BGH WM 1975, 593; BGH NJW 1969, 875; Staudinger-Kaduk, BGB, 12. Aufl., Rdnr. 2 zu § 363; BGB RS RK, vor § 346 Rdnr. 1; Baumgärtel-Strieder, Handbuch der Beweislast, 2. Aufl., Rdnr. 2 zu § 284).

    Soweit der Beklagte der Übergabe des Pkw's die Wirkung einer Quittung (§ 368 BGB) beimessen will, aus der im Rahmen freier Beweiswürdigung (§ 286 ZPO) in aller Regel der Schluß gezogen werden kann, daß der Schuldner tatsächlich erfüllt hat (vgl. BGH NJW-RR 1988, 181; BGH WM 1978, 849/850; Palandt-Heinrichs, a.a.O., Rdnr. 4 zu § 368) überzeugt das bereits aus den oben dargelegten Gründen, mit denen der Übergabe des Pkw's der indizielle Wert für die behauptete Erfüllung abgesprochen wurde, nicht.

  • BGH, 29.01.1969 - IV ZR 545/68

    Befreiung eines Versicherers von der Verpflichtung zur Leistung bei Verzug der zu

    Auszug aus OLG Köln, 14.06.1995 - 6 U 181/94
    Es entspricht der das Recht der Schuldverhältnisse beherrschenden und allgemein anerkannten Beweislastregel, daß der Verpflichtete die Erfüllung einer ihm obliegenden Leistung, die in einem positiven Tun besteht, beweisen muß, und zwar auch dann, wenn der Gläubiger aus der Nichterfüllung oder nicht rechtzeitigen Erfüllung Rechte für sich ableiten kann und ableitet (vgl. BGH NJW 1982, 1516/1517; BGH WM 1978, 849/850; BGH WM 1975, 593; BGH NJW 1969, 875; Staudinger-Kaduk, BGB, 12. Aufl., Rdnr. 2 zu § 363; BGB RS RK, vor § 346 Rdnr. 1; Baumgärtel-Strieder, Handbuch der Beweislast, 2. Aufl., Rdnr. 2 zu § 284).
  • BGH, 24.03.1982 - IVa ZR 303/80

    Unterbrechung der Verjährung durch Geltendmachung der Aufrechnung im Prozeß

    Auszug aus OLG Köln, 14.06.1995 - 6 U 181/94
    Es entspricht der das Recht der Schuldverhältnisse beherrschenden und allgemein anerkannten Beweislastregel, daß der Verpflichtete die Erfüllung einer ihm obliegenden Leistung, die in einem positiven Tun besteht, beweisen muß, und zwar auch dann, wenn der Gläubiger aus der Nichterfüllung oder nicht rechtzeitigen Erfüllung Rechte für sich ableiten kann und ableitet (vgl. BGH NJW 1982, 1516/1517; BGH WM 1978, 849/850; BGH WM 1975, 593; BGH NJW 1969, 875; Staudinger-Kaduk, BGB, 12. Aufl., Rdnr. 2 zu § 363; BGB RS RK, vor § 346 Rdnr. 1; Baumgärtel-Strieder, Handbuch der Beweislast, 2. Aufl., Rdnr. 2 zu § 284).
  • BGH, 01.10.1992 - V ZR 36/91

    Sachmangel und Erfüllungsanspruch bei Sachgesamtheit

    Auszug aus OLG Köln, 14.06.1995 - 6 U 181/94
    Der Beklagte ist nämlich zur Beschaffung oder Wiederbeschaffung des Pkw's nicht in der Lage (vgl. BGH NJW 1992, 3224/3225; Emmerich in Münchener Kommentar, a.a.O., Rdnr. 79 zu § 275; Palandt-Heinrichs, a.a.O., Rdnr. 13 zu § 275).
  • LG Hamburg, 27.08.1987 - 73 S 18/87
    Auszug aus OLG Köln, 14.06.1995 - 6 U 181/94
    Soweit der Beklagte der Übergabe des Pkw's die Wirkung einer Quittung (§ 368 BGB) beimessen will, aus der im Rahmen freier Beweiswürdigung (§ 286 ZPO) in aller Regel der Schluß gezogen werden kann, daß der Schuldner tatsächlich erfüllt hat (vgl. BGH NJW-RR 1988, 181; BGH WM 1978, 849/850; Palandt-Heinrichs, a.a.O., Rdnr. 4 zu § 368) überzeugt das bereits aus den oben dargelegten Gründen, mit denen der Übergabe des Pkw's der indizielle Wert für die behauptete Erfüllung abgesprochen wurde, nicht.
  • BGH, 27.02.1975 - III ZR 9/73

    Anspruch auf die Rückzahlung eines Darlehens - Anforderungen an die Verteilung

    Auszug aus OLG Köln, 14.06.1995 - 6 U 181/94
    Es entspricht der das Recht der Schuldverhältnisse beherrschenden und allgemein anerkannten Beweislastregel, daß der Verpflichtete die Erfüllung einer ihm obliegenden Leistung, die in einem positiven Tun besteht, beweisen muß, und zwar auch dann, wenn der Gläubiger aus der Nichterfüllung oder nicht rechtzeitigen Erfüllung Rechte für sich ableiten kann und ableitet (vgl. BGH NJW 1982, 1516/1517; BGH WM 1978, 849/850; BGH WM 1975, 593; BGH NJW 1969, 875; Staudinger-Kaduk, BGB, 12. Aufl., Rdnr. 2 zu § 363; BGB RS RK, vor § 346 Rdnr. 1; Baumgärtel-Strieder, Handbuch der Beweislast, 2. Aufl., Rdnr. 2 zu § 284).
  • BGH, 05.02.1987 - III ZR 234/85

    Benennung eines Jagdausübungsberechtigten durch die Erben des Jagdpächters

    Auszug aus OLG Köln, 14.06.1995 - 6 U 181/94
    Maßgeblich ist allein, daß der Kläger vom Standpunkt des Beklagten als Empfängers dieser Erklärung aus gesehen, unmißverständlich zu erkennen gegeben hat, daß er die Erfüllung des Kaufvertrages ablehnt und von diesem zurücktritt (vgl. BGH NJW-RR 1988, 1100; BGH NJW 1987, 2089 f).
  • OLG Nürnberg, 20.03.1997 - 8 U 3879/96

    Begriff des "wirtschaftlichen Totalschadens" - Berechnung des

    Der Restwert des beschädigten Fahrzeugs ist insoweit rechtlich ohne Bedeutung (vgl. BGH NZV 96, 66; OLG Köln, VersR 97, 103).
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