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   OLG Köln, 14.07.2017 - 6 U 177/16   

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https://dejure.org/2017,25533
OLG Köln, 14.07.2017 - 6 U 177/16 (https://dejure.org/2017,25533)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.07.2017 - 6 U 177/16 (https://dejure.org/2017,25533)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. Juli 2017 - 6 U 177/16 (https://dejure.org/2017,25533)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • verkehrslexikon.de

    Voraussetzungen des gutgläubigen Erwerbs eines aus dem Ausland stammenden Kfz

  • verkehrslexikon.de

    Voraussetzungen des gutgläubigen Erwerbs eines aus dem Ausland stammenden Kfz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen des gutgläubigen Erwerbs des Eigentums an einem Pkw

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen des gutgläubigen Erwerbs des Eigentums an einem Pkw

  • rechtsportal.de

    BGB § 932 Abs. 1 ; BGB § 932 Abs. 2
    Voraussetzungen des gutgläubigen Erwerbs des Eigentums an einem Pkw

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Gutgläubiger Erwerb eines gebrauchten Kraftfahrzeugs

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.04.1994 - II ZR 196/93

    Prüfung der Verkaufsberechtigung des Veräußerers beim Erwerb eines aus dem

    Auszug aus OLG Köln, 14.07.2017 - 6 U 177/16
    Dabei muss die Zulassungsbescheinigung den Namen des Veräußerers enthalten (vgl. BGH, Urteil vom 13.03.1994 - II ZR 196/93, NJW 1994, 2022), es sei denn, bei dem Veräußerer handelt es sich um einen KFZ-Händler (vgl. BGH, Urteil vom 13.12.2013 - V ZR 58/13, NJW 2014, 1524).

    Eine besondere Nachforschungspflicht aufgrund des Vorliegens allein der argentinischen Fahrzeugpapiere, bestand im vorliegenden Fall nicht (vgl. zum gutgläubigen Erwerb eines ausländischen Fahrzeuges, wenn der Halter in dem neu ausgestellten deutschen KFZ-Brief nicht eingetragen war: BGH, Urteil vom 13.04.1994 - II ZR 196/93, NJW 1994, 2022).

    Vielmehr beruht die Entscheidung des Senats auf der dargelegten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der gefestigten obergerichtlichen Rechtsprechung zum gutgläubigen Erwerb von Fahrzeugen, zumal die Feststellung der groben Fahrlässigkeit im wesentlichen Tatfrage ist (vgl. BGH, NJW 1994, 2022).

  • OLG Schleswig, 07.04.2017 - 17 U 6/17

    Gutgläubiger Erwerb eines gebrauchten Kraftfahrzeugs: Rechtsschutzbedürfnis für

    Auszug aus OLG Köln, 14.07.2017 - 6 U 177/16
    Dies gilt unabhängig davon, ob der Erwerber Privatmann ist oder als Händler Erfahrungen in der Vornahme von Fahrzeugankäufen gesammelt hat (vgl. OLG Schleswig, Urteil vom 07.04.2017 - 17 U 6/17, juris, mwN).
  • KG, 09.12.2010 - 12 W 40/10
    Auszug aus OLG Köln, 14.07.2017 - 6 U 177/16
    Dabei bedeutet der Besitz des Briefes nicht zwangsläufig, dass dessen Besitzer auch Eigentümer des Fahrzeuges ist, weil der Brief nicht zwangsläufig Auskunft über die Eigentumsverhältnisse gibt, sondern der Halter des Fahrzeuges eingetragen wird (vgl. KG, Beschluss vom 09.12.2010 - 12 W 40/10, juris).
  • BGH, 10.07.2015 - V ZR 206/14

    Herausgabeanspruch bei Interview-Tonbändern

    Auszug aus OLG Köln, 14.07.2017 - 6 U 177/16
    Die Anforderungen an die Bestimmtheit des Klageantrags sind danach in Abwägung des zu schützenden Interesses des Beklagten, sich gegen die Klage erschöpfend verteidigen zu können, sowie seines Interesses an Rechtsklarheit und Rechtssicherheit hinsichtlich der Entscheidungswirkungen mit dem ebenfalls schutzwürdigen Interesse des Klägers an einem wirksamen Rechtsschutz festzulegen (vgl. BGH, Urteil vom 10.07.2015 - V ZR 206/14, BGHZ 206, 211 - Kanzler Kohls Tagebücher).
  • BGH, 13.12.2013 - V ZR 58/13

    Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten: Abhandenkommen einer Sache bei Weggabe

    Auszug aus OLG Köln, 14.07.2017 - 6 U 177/16
    Dabei muss die Zulassungsbescheinigung den Namen des Veräußerers enthalten (vgl. BGH, Urteil vom 13.03.1994 - II ZR 196/93, NJW 1994, 2022), es sei denn, bei dem Veräußerer handelt es sich um einen KFZ-Händler (vgl. BGH, Urteil vom 13.12.2013 - V ZR 58/13, NJW 2014, 1524).
  • OLG Saarbrücken, 25.07.2018 - 1 U 121/17

    Fahr- und Gehrecht als Grunddienstbarkeit an einer Hoffläche

    Die Vorschrift des § 314 S. 1 ZPO bezieht sich nach anerkannten Rechtsprechungsgrundsätzen nicht nur auf den formellen und als solchen bezeichneten Tatbestand des angefochtenen Urteils, sie umfasst auch Tatbestandsfeststellungen in den Entscheidungsgründen (statt vieler: BGH, Urteil vom 7.12.1993 - VI ZR 74/93, bei Juris Rn. 29) und um eine solche handelt es sich bei der vorstehend zitierten Feststellung des Landgerichts in den Entscheidungsgründen auf Seite 14. Etwaige Unrichtigkeiten der tatbestandlichen Feststellungen können nur im Berichtigungsverfahren nach § 320 ZPO behoben werden (BGH, Beschluss vom 2.12.2015 - VII ZB 48/13, bei Juris Rn. 14).Einen Tatbestandsberichtigungsantrag, der sich auch auf tatbestandliche Feststellungen in den Entscheidungsgründen beziehen kann (OLG Köln, Urteil vom 14.7.2017 - 6 U 177/16, bei Juris Rn. 56), haben die Kläger nicht gestellt.
  • VG München, 25.10.2017 - M 23 K 17.2281

    Anspruch auf Zulassungsbescheinigung eines Kraftfahrzeugs

    Weiterhin dient die Zulassungsbescheinigung Teil II insoweit der Sicherung des Eigentums, als bei einer Veräußerung von Kraftfahrzeugen das Fehlen der Zulassungsbescheinigung Teil II in der Regel den guten Glauben des Erwerbers ausschließt (vgl. BGH, U.v. 8.5.1978 - VIII ZR 46/77 - juris Rn. 12, 15 zum früheren Kraftfahrzeugbrief; BGH, U.v. 1.3.2013 - V ZR 92.12 - juris Rn. 13 f. sowie OLG Köln, U.v. 14.7.2017 - 6 U 177/16 - juris Rn. 71 ff. zur Zulassungsbescheinigung Teil II).

    Im Regelfall darf die Behörde jedenfalls davon ausgehen, dass der Besitzer der Zulassungsbescheinigung Teil II auch Eigentümer des Fahrzeugs ist (vgl. OLG Köln, U.v. 14.7.2017 - 6 U 177/16 - juris Rn. 71 ff.).

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