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   OLG Köln, 14.08.2002 - 6 U 2/02   

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https://dejure.org/2002,11807
OLG Köln, 14.08.2002 - 6 U 2/02 (https://dejure.org/2002,11807)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.08.2002 - 6 U 2/02 (https://dejure.org/2002,11807)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. August 2002 - 6 U 2/02 (https://dejure.org/2002,11807)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsverfügung bzgl. der Verwendung eines Firmenschlagworts i. R. der Vermittlung von Spielverträgen im Namen von Wettgemeinschaften; Benutzung einer bestimmten Markenbezeichnung als Second-Level-Domain-Namen; Erlöschen des vorbeugenden Unterlassungsanspruch bei ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2003, 114
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (21)

  • OLG Köln, 18.12.1998 - 6 U 56/98
    Auszug aus OLG Köln, 14.08.2002 - 6 U 2/02
    Mit Urteil vom 18.12.1998 (6 U 56/98) hat der Senat - sinngemäß - die zuvor vom Landgericht in erster Instanz ausgesprochene Verurteilung der genannten Gesellschaft in diesem Umfang bestätigt.

    Insoweit wird auf das als Anlage K 4 zur Klageschrift zu den Akten gereichte Senatsurteil vom 18.12.1998 - 6 U 56/98 - verwiesen, welches nach Nichtannahme der von der dortigen Beklagten eingelegten Revision rechtskräftig geworden ist.

    Der in diesen Veröffentlichungen stattgefundene, von den "Drahtziehern" der Beklagten des vorangegangenen Verfahrens 81 O 88/97 LG Köln (6 U 56/98 OLG Köln) veranlasste Gebrauch der Bezeichnung "L.T." - sei es in der Form der Internetdomain "L.T..d.", sei es in den angegriffenen Formen und Schreibweisen als Unternehmenskennzeichen - müsse, so hat die Klägerin vorgebracht, als i. S. von § 3 UWG relevant irreführend eingeordnet werden.

    Die Bezeichnung "L.T." so hat das Landgericht zur Begründung seiner Entscheidung unter weitgehender Einbeziehung der Entscheidungsgründe des Senatsurteils in dem Verfahren 6 U 56/98 ausgeführt, suggeriere eine tatsächlich nicht bestehende Zusammenarbeit mit den Gesellschaften des Deutschen L.-u. T., und damit auch der Klägerin, was eine vom Regelungsbereich des MarkenG nicht erfasste Irreführung über die geschäftlichen Verhältnisse i.S. des § 3 UWG begründe.

  • OLG Köln, 02.11.2001 - 6 U 48/01

    UWG -Recht und Verbraucherrecht; Verwendung der second-level-domain "freelotto"

    Auszug aus OLG Köln, 14.08.2002 - 6 U 2/02
    Dem steht es nicht entgegen, dass nach der u. a. in dem Verfahren 6 U 48/01 vorgelegten gfk-Befragung lediglich insgesamt 49, 3 % der Befragten auf die - sinngemäße - Frage, was sie mit dem Begriff "L." verbinden, Antworten gaben, die einen eindeutigen Rückschluss gerade auf das vom Deutschen L.- u.T. veranstaltete "L." zulassen.

    Die Nichtzulassung der Revision beruht auf folgender Erwägung: In dem sich im wesentlichen mit nämlichen Rechtfragen befassenden Parallelverfahren 6 U 48/01 hat der dortige Beklagte T.S. Revision eingelegt, über deren Annahme der Bundesgerichtshof in der bis zum 31.12.2001 geltenden Fassung der ZPO zu entscheiden hat.

  • OLG Köln, 20.10.2000 - 6 U 51/00

    Rechtserhaltende Markenbenutzung bei Nichtbenutzung in Alleinstellung - "Kinder"

    Auszug aus OLG Köln, 14.08.2002 - 6 U 2/02
    Auch die in § 22 Abs. 1 Nr. 2 2. Alternative MarkenG getroffene Regelung eröffnet nicht die Möglichkeit, diese Bindungungswirkung zu durchbrechen und nunmehr im Verletzerprozess zu überprüfen, ob im Zeitpunkt der Eintragung der prioritätsälteren Marke die Eintragungsvoraussetzungen vorlagen (vgl. OLG Köln WRP 2001, 57/59 -"Kinder Kram"-; Fezer, Markenrecht, 3. Auflage, § 22 Rdn. 3; Ingerl/Rohnke, a.a.O., § 22 Rdn. 12).
  • BGH, 10.12.1992 - I ZR 19/91

    Verwechslungsgefahr bei Firmenschlagworten mit gleichem Sinngehalt

    Auszug aus OLG Köln, 14.08.2002 - 6 U 2/02
    Denn ist ein Zeichen aufgrund von Verkehrsdurchsetzung eingetragen, so kommt ihm grundsätzlich normale, d.h. durchschnittliche Kennzeichnungskraft zu ( BGH NJW-RR 1993, 553 -"Apetito/Apitta"-; ders. GRUR 1991, 609 -"SL"-; Ingerl/Rohnke, a.a.O., § 8 Rdn. 150 und § 14 Rdn. 221 ).
  • BGH, 25.10.1995 - I ZB 33/93

    "Innovadiclophlont"; Verwechslungsgefahr zweier Marken für Arzneimittel

    Auszug aus OLG Köln, 14.08.2002 - 6 U 2/02
    Das schließt es zwar nicht aus, einem bestimmten Zeichenbestandteil unter Umständen eine besondere, das gesamte Zeichen prägende Kennzeichnungskraft beizumessen, so dass bei Übereinstimmung der zu vergleichenden Zeichen in dem jeweils prägenden Bestandteil eine Verwechslungsgefahr zu bejahen sein kann (vgl. BGH GRUR 1996, 200/201 -"Innovadiclophlont"-).
  • BGH, 11.11.1986 - X ZR 56/85

    Aussetzung der Verhandlung im Rechtsstreit über eine Patentverletzung (Verwendung

    Auszug aus OLG Köln, 14.08.2002 - 6 U 2/02
    Die bei Einleitung eines Löschungsverfahrens im Markenverletzungsprozess danach lediglich in Betracht zu ziehende prozessuale Möglichkeit der Aussetzung gemäß § 148 ZPO erfordert - neben der Vorgreiflichkeit - indessen, dass das Löschungsverfahren einige Erfolgsaussichten aufweist (vgl. BGH GRUR 1987, 284 -"Transportfahrzeug"-).
  • BGH, 17.02.1961 - I ZR 115/59

    "Almglocke" - "Almquell"

    Auszug aus OLG Köln, 14.08.2002 - 6 U 2/02
    Dann spricht vieles dafür, die Verwendung durch eine zum Deutschen L.- u.T. gehörende Gesellschaft gleichzeitig auch den anderen Gesellschaften zugute kommen zu lassen (vgl. BGHZ 21, 182/191 - "Ihr Funkberater"; BGHZ 34, 299/308 ff - "Almglocke"; vgl. auch Fezer, MarkenG, 3. Aufl. § 97 Rdn. 13 f).
  • BGH, 06.12.1990 - I ZR 297/88

    "SL"; Verkehrsgeltung eines aus zwei Buchstaben bestehenden Warenzeichens;

    Auszug aus OLG Köln, 14.08.2002 - 6 U 2/02
    Denn ist ein Zeichen aufgrund von Verkehrsdurchsetzung eingetragen, so kommt ihm grundsätzlich normale, d.h. durchschnittliche Kennzeichnungskraft zu ( BGH NJW-RR 1993, 553 -"Apetito/Apitta"-; ders. GRUR 1991, 609 -"SL"-; Ingerl/Rohnke, a.a.O., § 8 Rdn. 150 und § 14 Rdn. 221 ).
  • BGH, 30.04.1998 - I ZR 268/95

    MAC Dog

    Auszug aus OLG Köln, 14.08.2002 - 6 U 2/02
    Im Anwendungsbereich des Markenrechts soll der Kennzeichenschutz nicht aus wettbewerbsrechtlichen Erwägungen eingeengt oder erweitert werden, so dass ein (ergänzender) wettbewerbsrechtlicher Schutz nur dann in Betracht zu ziehen ist, wenn im Einzelfall zusätzliche, über die spezifisch markenrechtlich geregelten Aspekte hinausgehende Umstände vorliegen, welche die Annäherung an eine fremde Kennzeichnung als eine unlautere Wettbewerbsmaßnahme erscheinen lassen ( BGH WRP 2002, 695/696 -"Shell"-; ders. WRP 1999, 931/935 -"BIG PACK"-; ders. GRUR 1999, 161/162 -"MACDog"-; ders. GRUR 1997, 754/755 -"grau/magenta"-).
  • BGH, 14.01.1999 - I ZR 149/96

    Big Pack

    Auszug aus OLG Köln, 14.08.2002 - 6 U 2/02
    Im Anwendungsbereich des Markenrechts soll der Kennzeichenschutz nicht aus wettbewerbsrechtlichen Erwägungen eingeengt oder erweitert werden, so dass ein (ergänzender) wettbewerbsrechtlicher Schutz nur dann in Betracht zu ziehen ist, wenn im Einzelfall zusätzliche, über die spezifisch markenrechtlich geregelten Aspekte hinausgehende Umstände vorliegen, welche die Annäherung an eine fremde Kennzeichnung als eine unlautere Wettbewerbsmaßnahme erscheinen lassen ( BGH WRP 2002, 695/696 -"Shell"-; ders. WRP 1999, 931/935 -"BIG PACK"-; ders. GRUR 1999, 161/162 -"MACDog"-; ders. GRUR 1997, 754/755 -"grau/magenta"-).
  • BGH, 03.07.1956 - I ZR 137/54

    Schutzumfang von Verbandszeichen

  • BGH, 20.03.1997 - I ZR 246/94

    grau/magenta - Anlehnende Werbung; Irreführung/Herkunft

  • BGH, 03.11.1999 - I ZR 136/97

    MAG-LITE; Verwechslungsgefahr bei einer Formmarke

  • BGH, 06.12.2001 - I ZR 136/99

    "Festspielhaus"; Benutzung eines Zeichens

  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

  • BGH, 03.05.2001 - I ZR 18/99

    "Ichtyhol"; Warenbegriff für eine Marke im Arzneimittelbereich

  • BGH, 27.04.2000 - I ZR 236/97

    Davidoff; Schutz bekannter Marken

  • BGH, 09.03.1999 - KVR 20/97

    Gewerblich organisierte Spielgemeinschaften dürfen von der Teilnahme an

  • BGH, 24.02.2000 - I ZR 168/97

    Ballermann

  • BPatG, 06.12.2000 - 32 W (pat) 119/00
  • OLG Köln, 14.08.2002 - 6 U 181/01

    "freelotto"

  • BGH, 01.03.2007 - I ZR 249/02

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines Unterlassungsbegehrens hinsichtlich der

    " sowie den modifizierten Unterlassungsantrag zu 1.2 und den Unterlassungsantrag zu 2 für begründet erachtet (OLG Köln MMR 2003, 114).
  • EuG, 01.12.2021 - T-359/20

    Team Beverage/ EUIPO - Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung (Team Beverage)

    Das Vorbringen der Klägerin zum einen zur "Mitteilung über Eintragungshindernisse" in Bezug auf die Marke Team Business IT und zum anderen zum Urteil des Oberlandesgerichts Köln (Deutschland) vom 14. August 2002, 6 U 2/02, können diese Beurteilung nicht in Frage stellen.
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