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   OLG Köln, 14.09.2017 - I-9 U 194/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,36553
OLG Köln, 14.09.2017 - I-9 U 194/13 (https://dejure.org/2017,36553)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.09.2017 - I-9 U 194/13 (https://dejure.org/2017,36553)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. September 2017 - I-9 U 194/13 (https://dejure.org/2017,36553)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rewis.io
  • baurechtsiegen.de

    Sachverständiger - Bauteilöffnung an Gebäude - Schließung der Öffnung

  • baurechtsiegen.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der gerichtlichen Weisungsbefugnis gegenüber einem Sachverständigen

  • rechtsportal.de

    ZPO § 404a Abs. 1
    Umfang der gerichtlichen Weisungsbefugnis gegenüber einem Sachverständigen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ursprungszustand muss nach Bauteilöffnung nicht wiederhergestellt werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rofast.de (Kurzinformation)

    Bauteilöffnung und -verschließung durch gerichtlichen Sachverständigen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauteilöffnung ist keine Mängelbeseitigung ... (IBR 2018, 598)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2018, 271
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 01.12.2016 - 5 W 49/16

    Sachverständiger entscheidet über Bauteilöffnung!

    Auszug aus OLG Köln, 14.09.2017 - 9 U 194/13
    L wieder den Zustand der Wandverkleidung herstellt, der vor der Begutachtung bestanden hat (so auch OLG Celle, Beschluss vom 1.12.2016 - 5 W 49/16, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 18.10.2005 - 26 U 16/04, juris; ).
  • OLG Hamm, 18.10.2005 - 26 U 16/04

    Darf Gericht Vorbereitungsarbeiten für Begutachtung anweisen?

    Auszug aus OLG Köln, 14.09.2017 - 9 U 194/13
    L wieder den Zustand der Wandverkleidung herstellt, der vor der Begutachtung bestanden hat (so auch OLG Celle, Beschluss vom 1.12.2016 - 5 W 49/16, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 18.10.2005 - 26 U 16/04, juris; ).
  • OLG Düsseldorf, 26.10.2015 - 9 U 175/14

    Anforderungen an die anleger- und die objektgerechte Anlageberatung bei

    In dem Verschweigen der Rückvergütung durch die Berater der Beklagten liegt, selbst wenn die Aufklärungspflicht als solche bekannt gewesen wäre, noch keine besondere Verwerflichkeit, die über eine bloße, gegebenenfalls auch vorsätzliche Vertragspflichtverletzung hinausgeht und für eine Beurteilung als vorsätzliche sittenwidrige Schädigung erforderlich wäre (vgl. Urteil des Senats vom 04.05.2014, I-9 U 194/13).
  • LG Wuppertal, 19.02.2019 - 1 O 173/18

    Generalübernehmer ist nicht Generalverantwortlicher!

    Die Rechtsprechung dazu, dass es nicht zum Aufgabenbereich eines gerichtlichen Sachverständigen gehört, Bauteilöffnungen wieder zu verschließen (etwa OLG Köln, Beschluss vom 14.09.2017 - 9 U 194/13 = BeckRS 2017, 126215), ist zwar nicht unmittelbar, aber immerhin dem Grundgedanken nach übertragbar.
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