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   OLG Köln, 14.11.2006 - 24 U 83/06   

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https://dejure.org/2006,20679
OLG Köln, 14.11.2006 - 24 U 83/06 (https://dejure.org/2006,20679)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.11.2006 - 24 U 83/06 (https://dejure.org/2006,20679)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. November 2006 - 24 U 83/06 (https://dejure.org/2006,20679)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung eines Testamentsvollstreckers auf Verteilung des nach Berichtigung der Nachlassverbindlichkeiten verbleibenden Überschusses; Bindung eines Auseinandersetzungsplans als einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung des Testamentsvollstreckers; ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.04.1988 - IVb ZR 48/87

    Gerichtliche Gestaltungsfreiheit bei Auseinandersetzung einer Gütergemeinschaft

    Auszug aus OLG Köln, 14.11.2006 - 24 U 83/06
    Er darf den Beklagten nicht zu einer Auseinandersetzung verurteilen, die inhaltlich von dem Teilungsplan abweicht, den der Kläger seinem Klageantrag zugrunde gelegt hat (vgl. BGH NJW-RR 1988, 1156 ff zu einer Gesamtgutauseinandersetzung einer Gütergemeinschaft unter Hinweis auf die - unveröffentlichte - Entscheidung des BGH vom 24.01.1962 - V ZR 6/61 - zum rechtsähnlichen Fall der Erbauseinandersetzung).
  • BGH, 27.06.1990 - IV ZR 104/89

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage eines Miterben zur Klärung einzelner

    Auszug aus OLG Köln, 14.11.2006 - 24 U 83/06
    Dazu hat der Bundesgerichtshof entschieden (vgl. BGH FamRZ 1990, 1112 ff), dass das Gericht nicht in einem einzigen Auseinandersetzungsprozess alle Streitigkeiten zu erledigen hat.
  • OLG Karlsruhe, 12.01.1994 - 1 U 92/93

    Auseinandersetzung des Nachlasses durch Testamentsvollstrecker - Klage gegen

    Auszug aus OLG Köln, 14.11.2006 - 24 U 83/06
    In diesem Fall darf der Testamentsvollstrecker die Auseinandersetzung nicht nach Gutdünken oder billigem Ermessen vornehmen (vgl. OLG Karlsruhe NJW-RR 1994, 905, 906).
  • BGH, 24.01.1962 - V ZR 6/61
    Auszug aus OLG Köln, 14.11.2006 - 24 U 83/06
    Er darf den Beklagten nicht zu einer Auseinandersetzung verurteilen, die inhaltlich von dem Teilungsplan abweicht, den der Kläger seinem Klageantrag zugrunde gelegt hat (vgl. BGH NJW-RR 1988, 1156 ff zu einer Gesamtgutauseinandersetzung einer Gütergemeinschaft unter Hinweis auf die - unveröffentlichte - Entscheidung des BGH vom 24.01.1962 - V ZR 6/61 - zum rechtsähnlichen Fall der Erbauseinandersetzung).
  • BGH, 24.05.2006 - IV ZB 47/05

    Rechtsfolgen des Abweichens von Urteil und -ausfertgung

    Auszug aus OLG Köln, 14.11.2006 - 24 U 83/06
    Auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 24.05.2006 - IV ZB 47/05 - wird Bezug genommen.
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