Rechtsprechung
OLG Köln, 14.11.2019 - III-2 Ws 581/19 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,64338) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (6)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Invollzugsetzung eines Haftbefehls nur unter den Voraussetzungen des § 116 Abs. 4 StPO Neu hervorgetretene Umstände nach § 116 StPO nur bei später eingetretenen oder bekannt gewordenen Umständen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Aachen, 28.10.2014 - 67 Qs 84/14
- LG Aachen, 03.12.2018 - 104 Js 22/14
- OLG Köln, 14.11.2019 - III-2 Ws 581/19
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 01.02.2006 - 2 BvR 2056/05
Freiheit der Person; Widerruf der Aussetzung eines Haftbefehls (neue Umstände; …
Auszug aus OLG Köln, 14.11.2019 - 2 Ws 581/19
"Neu" im Sinne des § 116 Abs. 4 Nr. 3 StPO sind nachträglich eingetretene oder nach Erlass des Aussetzungsbeschlusses bekannt gewordene Umstände nur dann, wenn sie die Gründe des Haftverschonungsbeschlusses in einem so wesentlichen Punkt erschüttern, dass keine Aussetzung bewilligt worden wäre, wenn sie bei der Entscheidung bereits bekannt gewesen wären (vgl. BVerfG, Beschluss vom 01.02.2006, 2 BvR 2056/05, StV 2006, S. 139 m.w.N.;… Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 116 Rn. 28 m.w.N.). - OLG Nürnberg, 20.10.2009 - 1 St OLG Ss 160/09
Strafverfahren: Ersatzzustellung an den Leiter einer Gemeinschaftsreinrichtung; …
Auszug aus OLG Köln, 14.11.2019 - 2 Ws 581/19
Auch wenn dieser Mangel entgegen der Ansicht der Verteidigung nicht zur Unwirksamkeit der Ladung führen dürfte (vgl. OLG Köln, 1. Strafsenat, NStZ-RR 2015, 317; OLG Saarbrücken, NStZ-RR 2010, 286;… Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., Rn. 8), können hieraus nach Ansicht des Senats jedoch keine nachteiligen Folgen im Sinne einer - theoretischen - Anordnung eines Haftbefehls gemäß § 230 Abs. 2 StPO bzw. vorliegend einer Invollzugsetzung des Haftbefehls gemäß § 116 Abs. 4 StPO gezogen werden, da es an der Voraussetzung einer ordnungsgemäßen Ladung im Sinne des § 116 Abs. 4 Nr. 2 StPO fehlt.